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„Gibt es ein Formular, um die Scheidung zu beantragen?“

Kurz erklärt: Scheidung beantragen

Die Scheidung der Ehe muss beim zuständigen Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts beantragt werden. Den Antrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen. Mit der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts, die Ehe zu scheiden, gilt die Ehe als aufgelöst.

Scheidung beantragen

Wie wird die Scheidung beantragt?

Sie möchten geschieden werden? Das Scheidungsverfahren (früher Scheidungsprozess) findet vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts statt. Als Antragstellerin oder Antragsteller der Scheidung müssen Sie sich im Verfahren durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vertreten lassen. Nur eine Anwältin oder ein Anwalt darf für Sie die Scheidung beantragen. Ihr Ehegatte kann auch ohne Anwalt im Verfahren auftreten, wenn sie oder er

  • der Scheidung zustimmt und
  • keine Anträge zur Scheidung oder den Folgesachen stellen möchte.

Eventuell erforderliche Anträge zum Versorgungsausgleich können auch ohne Anwalt gestellt werden.

Onlineantrag und Formulare

Antrag Ehescheidung nur per Schriftsatz durch RechtsanwaltIm Internet wird häufig nach Formularen und auch Onlineanträgen gesucht. Die Justiz bietet auch zahlreiche Formulare und den elektronischen Rechtsverkehr an, nicht jedoch ein entsprechendes Formular oder die Möglichkeit, die Scheidung online zu beantragen. Aufgrund des Anwaltszwangs ist die Antragstellung einem Anwalt vorbehalten, der hierfür einen Schriftsatz fertigt und beim Familiengericht einreicht. Die Einreichung der Scheidung kann wirksam daher immer nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Ihrem Namen erfolgen. Soweit im Internet eine Online-Scheidung angeboten wird, bedeutet dies immer nur die Möglichkeit, mit dem Anwalt, der im Idealfall als Rechtsanwalt im Familienrecht schwerpunktmäßig tätig ist, mittels Formular oder online in Kontakt zu treten, damit dieser nach Beauftragung die Scheidung beantragt. Den Scheidungsantrag können Sie auch im Jahr 2024 dort nicht selbst online ausfüllen, auch wenn ein entsprechendes Kontaktformular häufig so bezeichnet wird. Gerne können Sie auch bei uns alles erforderliche über das Internet in die Wege leiten:

 

Anfrage Scheidung beantragen


Sie erhalten von uns zunächst kostenfrei und unverbindlich einen Entwurf des Scheidungsantrages, eine Kostenschätzung und weitere Informationen und können sich dann in Ruhe entscheiden, gerne auch nach einem Telefonat mit uns, ob Sie uns beauftragen, die Scheidung für Sie zu beantragen. Während des meistens mehrmonatigen Verfahrens beigleiten wir Sie beratend.

Zuständige Stelle Scheidung

Für die Scheidung ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder zusammen mit einem Ehegatten leben. Lebt kein minderjähriges Kind bei einem Ehegatten, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Ehewohnung befunden hat, wenn noch ein Ehegatte in diesem Gerichtsbezirk wohnt. Andernfalls ist der Wohnsitz der Antragsgegnerin oder des Antragsgegners maßgebend.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen

Scheitern der Ehe nach § 1565 BGBDamit das Familiengericht die Scheidung aussprechen kann, müssen die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Die Ehe muss hierzu gescheitert sein und die Ehegatten zumindest ein Jahr getrennt gelebt haben. Ohne Trennungsjahr ist die Scheidung nur ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Härtefallgründe durchsetzbar. In den meisten Fällen ist nach einjähriger Trennung die Scheidung auch ohne Zustimmung des Ehepartners möglich.

Als Unterlagen für die Scheidung sind bei Beantragung der Scheidung die Eheurkunde (früher Heiratsurkunde), die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder sowie gegebenenfalls eine Notarurkunde betreffend einer Regelung zum Versorgungsausgleich erforderlich. Auch ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung können relevante Regelungen enthalten. Im Streitfall können weitere Unterlagen abhängig vom jeweiligen Einzelfall erforderlich sein.

Ablauf des Verfahrens bei Scheidung

Scheidung beantragen bei GerichtDie von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin oder der beauftragte Rechtsanwalt reicht in Ihrem Namen den Antrag auf Ehescheidung bei dem konkret zuständigen Familiengericht ein. Das Familiengericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu. Die Zustellung ist als Stichtag wichtig für eine eventuelle Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinns und für die Bestimmung der gesetzlichen Ehezeit im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Liegen alle Auskünfte zum Versorgungsausgleich vor und hält das Gericht bei bestehenden Streitigkeiten das Verfahren durch schriftlichen Vortrag der Rechtsanwälte für ausreichend vorbereitet, wird abschließend der sog. Scheidungstermin bestimmt, indem die Ehegatten kurz zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört werden. Meist wird im Anschluss die Scheidung durch Beschluss (sog. Scheidungsbeschluss) ausgesprochen. Mit Rechtskraft der Entscheidung gilt die Ehe als aufgelöst.

Kosten

Ohne Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt sind die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt zu zahlen. Niedrigere als die gesetzlichen Gebühren dürfen nicht vereinbart werden.  Im Ergebnis sind daher die Kosten der Scheidung überall gleich hoch. Die genaue Höhe hängt von dem Verfahrenswert ab, der durch das Familiengericht abschließend festgesetzt wird. Beim Verfahrenswert erfolgt eine Festsetzung abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten für die Scheidung, abhängig von den Einkommensverhältnissen und der Anzahl der Versorgungen beim Versorgungsausgleich und bei den übrigen Folgesachen abhängig vom Umfang des Streits.

Wer im Ergebnis die Kosten der Scheidung zu tragen hat, bestimmt ebenfalls das Gericht im Scheidungsbeschluss. Bei einer einvernehmlichen Scheidung spricht das Gericht die Kostenaufhebung aus, was bedeutet, dass jeder seinen Anwalt selbst und die Gerichtskosten jeweils hälftig zu tragen hat. Eine z.B. hälftige Teilung der gesamten Kosten bei Beteiligung nur eines Anwalts kann das Gericht in der Regel nur aussprechen, wenn die Ehegatten eine Kostenvereinbarung abgeschlossen haben.

Wird der Scheidungsantrag abgewiesen, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller die gesamten Kosten der Scheidung alleine zu tragen.

Bewilligung VerfahrenskostenhilfeWer nicht in der Lage ist, die Kosten der Scheidung zu zahlen, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Die Kosten des eigenen Anwalts und die Gerichtskosten werden dann aus der Staatskasse getragen. Dies gilt auch für die Antragsgegnerseite, unabhängig davon, ob diese anwaltlich vertreten ist.

Gerne teilen wir Ihnen die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung 2024 mit:

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Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Tipp: Möchten Sie die Kosten des Scheidungsanwalts in Raten zahlen, sprechen Sie dies vor Beauftragung des Anwalts mit diesem ab.

    Scheidung online beantragen

    Scheidung online beantragen wird häufig als Werbeaussage verwendet und meint niemals, tatsächlich einen Antrag online zu stellen, sondern nur, Daten an einen Anwaltsvermittler oder auch direkt an einen Anwalt zu senden. Auch im Jahr 2024 kann die Scheidung nur durch einen Anwalt bei Gericht beantragt werden.

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    ScheidungWie beantrage ich die Scheidung?

    Die Scheidung muss durch einen Rechtsanwalt im Namen des Antragstellers beim Familiengericht beantragt werden. Dieser Antrag wird der Antragsgegnerin oder dem Antragsgegner durch das Familiengericht zugestellt. Im abschließenden Scheidungstermin spricht das Gericht die Scheidung aus. Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung gilt die Ehe als aufgelöst. Ihren Scheidungsantrag reichen wir beim Familiengericht ein, nachdem Sie diesen vorab unverbindlich erhalten und sodann freigegeben haben. Nach Zahlung der Gerichtskosten oder Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe veranlasst das Gericht die Zustellung an den Ehegatten. Wir sind bundesweit tätig. … zur unverbindlichen Anfrage

    Auch im Jahr 2024 kann die Scheidung nicht online beantragt werden. Mit Online-Scheidung oder Online Scheidungsantrag ist immer nur gemeint, den für die Beantragung erforderlichen Anwalt online zu kontaktieren. Häufig will auch nur ein Anwaltsvermittler Ihre wertvollen persönlichen Daten.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach