Anfrage Scheidung: informieren Sie sich kostenfrei & veranlassen Sie bei Bedarf online die Einreichung Ihres Scheidungsantrags

diskret✓ persönlich✓ausschließlich anwaltliche Betreuung✓ Transparenz durch gesetzliche Gebühren✓ kostenfreie Anfrage✓ deutschlandweit✓

Beim Absenden des Formulars entstehen Ihnen keine Kosten. Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht


Gerne können Sie uns mit dem nachfolgendem Online-Formular eine unverbindliche Anfrage senden und erforderliche Unterlagen übermitteln. Nach Rückmeldung durch uns entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten, den Scheidungsantrag einzureichen. Wenn Sie uns lieber eine Anfrage oder Beauftragung per Post oder E-Mail zukommen lassen möchten, nutzen Sie einfach unser  PDF-Formular für die Scheidung oder gehen auf unsere Seite Anfrage per E-Mail. Bei Fragen könne Sie uns unverbindlich anrufen: kostenfreies Orientierungsgespräch

Von uns erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei nach Wunsch als PDF-Datei per E-Mail oder Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung,
  • den Entwurf des Scheidungsantrages,
  • eine Vollmacht,

sowie eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht. Sollten Sie sich zur Beauftragung entschließen, senden Sie uns die Vollmacht unterschrieben zu. Idealerweise haben Sie bis dahin bereits mit uns telefoniert, um mögliche Fragen zu klären. Auf Wunsch kann dies auch per Videokonferenz oder persönlich in unserer Kanzlei erfolgen. Sodann reichen wir den Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) digital über das beA für Sie beim zuständigen Familiengericht ein.


Sollten Sie vor oder beim Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

Anfrage per E-Mail oder Post

Formular Scheidung zum ausdruckenSie können für Ihre Anfrage auch unser Scheidungsformular (pdf-Datei) herunterladen und in Ruhe ausfüllen. Das Formular für den Scheidungsantrag können Sie mit den eingegebenen Daten speichern (Speichersymbol oder über „Datei“, „Speichern unter“), so dass Sie dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen können. Wenn Sie das leere Scheidungsformular speichern, können Sie dieses auch in Ruhe offline ausfüllen und sodann mit Inhalt neu speichern. Die Vollmacht am Ende des Formulars kann unterschrieben werden. Auch mit Unterschrift behandeln wir Ihre Eingabe zunächst als unverbindliche Anfrage. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir sämtliche Eingaben geprüft und Sie nach unserer Rückmeldung ausdrücklich bestätigt haben, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden soll.

Übersendung des Formulars:

  1. Per E-Mail: Nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt und abgespeichert haben, können Sie uns die Datei per E-Mail an info@advoscheidung.de als Anlage übersenden. Die erforderlichen Unterlagen übersenden Sie uns per E-Mail, Fax oder Post.
  2. Per Post oder Fax: Nachdem Sie das Formular per Hand oder am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt haben, übersenden Sie uns das Scheidungsformular mit der Post und fügen die im Formular genannten Unterlagen in Kopie bei.

Natürlich können Sie uns die erforderlichen Angaben zur Scheidung auch formlos zukommen lassen. Welche Angaben benötigt werden, können Sie hier nachlesen.

Formular für Ihre unverbindliche Anfrage zur Scheidung:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Sollten Sie vor oder beim ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (2026) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

     

    Wir behandeln Ihre Eingaben immer zunächst als unverbindliche Anfrage. Die Scheidung wird für Sie beim zuständigem Familiengericht erst eingereicht, wenn Sie vorher unseren Entwurf des Scheidungsantrags geprüft und die Einreichung Ihrer Scheidung bestätigt haben. Das Familiengericht veranlasst die Zustellung an Ihren Ehegatten. Die angeforderten Gerichtskosten müssen hierzu zunächst eingezahlt werden. Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, gehen die Gerichtskosten und die hier entstehenden Anwaltsgebühren zu Lasten der Staatskasse.

    Statt 24/7 Erreichbarkeit eines Callcenters oder geschultem Personal erhalten Sie bei uns ausschließlich die Betreuung durch den gleichen Rechtsanwalt von der Anfrage bis zur Scheidung. Unser Fokus liegt auf der Qualität bei der anwaltlichen Beratung sowie Betreuung und nicht auf der Quantität bei der Anzahl der digitalen oder sogar KI-gesteuerten Abwicklungen von Scheidungen. Da die Gebühren gesetzlich geregelt sind, können Sie an andere Stelle keine Anwaltsgebühren sparen.

    Ihre einvernehmliche Scheidung können Sie beschleunigen, wenn beide Ehegatten vorab einen Kontenklärungsantrag bei der Deutsche Rentenversicherung stellen.


    Hinweis: Scheidungsantrag online einreichen
    Kurz erklärt: Scheidungsantrag online einreichen

     

    Elektronisches Anwaltspostfach – online an das GerichtSelbst den Scheidungsantrag online einreichen sieht das Gesetz nicht vor. Nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Online können bei einigen Anwälten die Daten für den Scheidungsantrag übersandt werden. Auf Grundlage der Formulardaten erstellt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht diesen beim Familiengericht ein. Die Übertragung des Scheidungsantrages an das Gericht durch den Anwalt erfolgt dann aber tatsächlich digital, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

     

    ScheidungsantragSie haben auf einer Seite gelesen, dass man dort die Scheidung online einreichen oder den Scheidungsantrag online stellen kann? Tatsächlich können Sie nirgendwo im Internet  online einen Scheidungsantrag einreichen oder ausfüllen. Auch können Sie einen Scheidungsantrag nicht herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann selbst versenden. Lassen Sie sich daher nicht auf Seiten in die Irre führen, wo es sinngemäß heißt, dass man dort die Scheidung online einreichen oder beantragen, den Scheidungsantrag direkt ausfüllen, online stellen oder sich online scheiden lassen könne.

    Ein Antrag auf Ehescheidung muss immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Sie können uns aber gerne online eine Anfrage senden und später dann gegebenenfalls damit beauftragen, für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen. Alle Eingaben hier werden diskret behandelt. Der Scheidungsantrag wird dann übrigens tatsächlich von hier aus digital, wie gesetzlich vorgesehen, über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an das für Sie zuständige Familiengericht als „Antrag auf Ehescheidung“ in Ihrem Namen eingereicht.  … mehr Info zum Scheungsantrag

    Info: Wie kann ich die Scheidung einreichen und was ist eine Online-Scheidung?

    Scheidungsantrag online veranlassen: Von der unverbindlichen Anfrage zum Scheidungsantrag (online) an das Familiengericht – diskret und mit persönlicher anwaltlicher Beratung und Betreuung.

    Einfach alle Angaben zum Scheidungsantrag online ausfüllen

    So geht´s: Das Formular zur Scheidung können Sie direkt online ausfüllen. Den Scheidungsantrag im Entwurf sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten erhalten Sie von uns mit weiteren Informationen unverbindlich zugesandt. Entschließen Sie sich zur Beauftragung, wird der Scheidungsantrag online bei Gericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2026 geplant oder möglich ist.

     

    Können die erforderlichen Angaben zur Scheidung per WhatsApp übermittelt werden?

     

    Im Hinblick auf die Nutzungsbedingungen des Messangerdienstes WhatsApp, dass zur Nutzung des Dienstes Bedingung ist, dass alle Kontaktdaten nach dort übersandt und auch weitere Daten dort gespeichert und an die Muttergesellschaft Meta Platforms weitergeleitet werden, können wir die Übersendung der Angaben zur Scheidung oder von Unterlagen per WhatsApp nicht anbieten. Dies würde unabhängig von datenschutzrechtlichen Fragen nach hiesiger Ansicht der anwaltlichen Schweigepflicht zuwider laufen, die nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit ist. Wenn Sie Ihr Smartphone verwenden möchten, können Sie alle Angaben über das obige Formular machen und auch Unterlagen übersenden. Für eine einfache Nachricht finden Sie unter Kontakt ein Kontaktformular.

     


    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


    Inhalt dieser Seite: Online Anfrage zur Scheidung


    Aktualisiert am 9. Februar 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach