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„Welche Angaben werden für eine Scheidung benötigt?“

Unverbindliche und formlose Anfrage zur Scheidung

Erforderliche Angaben für den Scheidungsantrag

Anfrage Scheidung online oder formlosSie haben sich in 2024 getrennt oder möchten die Scheidung einreichen? Damit wir Sie unverbindlich informieren oder die Scheidung einreichen können, werden einige wenige Angaben benötigt. Viele mögen es nicht, Formulare auszufüllen. Eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung können Sie uns auch ohne Nutzung des Scheidungsformulars formlos zusenden. Viele Angaben zur Scheidung ergeben sich bereits aus den erforderlichen Urkunden wie der Heirats- oder Eheurkunde, den Geburtsurkunden der Kinder und einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Oft sind daher bei Übersendung der Unterlagen nur wenige ergänzende Angaben erforderlich.

Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten auf unserer Seite Kontakt.

ScheidungsantragGrundsätzlich werden folgende Angaben zur Scheidung von Ihnen benötigt, soweit sich diese nicht schon aus den Unterlagen ergeben, damit wir die Voraussetzungen der Scheidung prüfen, das zuständige Familiengericht ermitteln und einen Entwurf eines Scheidungsantrags an das für Sie zuständige Familiengericht sowie einer Aufstellung der zu erwartenden Kosten fertigen können:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Ehegatten
  • Staatsangehörigkeit der Ehegatten
  • Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten
  • Name und Geburtsdatum gemeinsamer minderjähriger Kinder
  • Anschrift der letzten gemeinsamen Wohnung
  • Datum der Trennung
  • Datum des Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung und die Angabe, wer ausgezogen ist
  • Standesamt, Datum der Heirat sowie Heiratsregisternummer
  • Ein Hinweis, wenn bei folgenden Punkten Streit besteht: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Nachehelichenunterhalt
  • Folgende Urkunden (in Kopie) werden zur Einreichung des Scheidungsantrages bzw. Prüfung benötigt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder und eine eventuell vorhandene notarielle Urkunde in der der Versorgungsausgleich und/oder weitere Scheidungsfolgen geregelt wurden

Die Angaben sind erforderlich, da diese im Antrag auf Ehescheidung aufgeführt werden müssen. Dem entsprechenden Schriftsatz sollen außerdem die erforderlichen Unterlagen bzw. Urkunden beigefügt werden.

Soll bei Gericht auch Verfahrenskostenhilfe (frühere Prozesskostenhilfe) beantragt werden, wird eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt. Das erforderliche Formular finden Sie ganz unten auf dieser Seite unter „amtliche Formulare“ oder auf unserer Seite Download.

 

Angaben Scheidung Formular

 

Einvernehmlicher Antrag ScheidungSollten im konkreten Fall weitere Angaben für die Scheidung erforderlich sein, teilen wir Ihnen dies mit. Bei Fragen können Sie uns jederzeit auch unverbindlich anrufen.


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


Gut zu wissen: Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne anwaltliche Vertretung gegenüber dem Gericht erklärt werden.


Auszug aus dem

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)

§ 133 Inhalt der Antragsschrift

(1) Die Antragsschrift muss enthalten:

  1. Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts,
  2. die Erklärung, ob die Ehegatten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen getroffen haben, und
  3. die Angabe, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind, anderweitig anhängig sind.

(2) Der Antragsschrift sollen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden.


 

Tags: Angaben Scheidung | Anfrage ohne Termin und Formular | Angaben zur Scheidung | Angaben Scheidungsanwalt | notwendige Angaben bei Scheidung | 2024 |


Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach