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„Welche Unterlagen sind für den Versorgungsausgleich nötig?“

Unterlagen Versorgungsausgleich

Bei Einreichung der Scheidung sind als Unterlagen grundsätzlich die Eheurkunde, Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern und in manchen Fällen ein abgeschlossener Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung dem Scheidungsantrag beizufügen. Für den Versorgungsausgleich sind keine besonderen Unterlagen vorzulegen.

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Formular VersorgungsausgleichDas Gericht führt im Rahmen des Scheidungsverfahrens von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch, es sei denn, dieser ist z.B. aufgrund kurzer Ehezeit oder Vereinbarung nicht durchzuführen. Hierdurch soll erreicht werden, dass beide Ehegatten auch nach der Scheidung über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen. Unterlagen müssen hierzu dem Gericht in der Regel nicht vorgelegt werden. Der Zeitraum für den Ausgleich wird nach Zustellung des Scheidungsantrags festgelegt, da nach den gesetzlichen Vorgaben die Zustellung der Stichtag für die Berechnung der sogenannten gesetzlichen Ehezeit ist.

    Steht die Ehezeit fest, kann das Gericht bei den einzelnen Versorgungsträgern anfragen, welche konkreten Anwartschaften oder bereits entstandene Ansprüche in der Ehezeit entstanden sind. Um dies vorzubereiten, übersendet das Gericht beiden Ehegatten einen Fragenbogen zum Versorgungsausgleich. Dieses sogenannte

    Formular zum Versorgungsausgleich (Formular V10 als PDF)

    Anforderung Formular VAmuss von beiden Ehegatten vollständig ausgefüllt und meist innerhalb von dem Gericht gesetzten Frist zurückgesandt werden. Inhaltlich enthält das Formular nur die Angaben, bei welchem Versorgungsträger eine Anwartschaft oder ein Anspruch auf Rente, betriebliche Altersvorsorge, Pension etc. bestehen kann. Die Vorlage von Unterlagen oder Dokumenten ist nicht erforderlich, da die Versorgungsträger gesetzlich verpflichtet sind, dem Gericht gegenüber vollumfänglich über die Art und den Umfang der Altersvorsorge Auskunft zu erteilen.

    Da die gesetzliche Rentenversicherung vor Erteilung der Auskunft zunächst eine vollständige Klärung des Rentenkontos vornimmt, ist denkbar, dass der Rentenversicherung konkrete Nachweise und/oder Unterlagen vorgelegt werden müssen. Entsprechendes wird durch den zuständigen Träger der Deutsche Rentenversicherung (DRV) unmittelbar bei den Ehegatten angefordert.

    ScheidungsbeschlussSobald dem Familiengericht sämtliche Auskünfte der verschiedenen Versorgungsträger vorliegen, wird in der Regel der Scheidungstermin bestimmt. In dem anschließend zu verkündeten Scheidungsbeschluss ordnet das Gericht die Versorgungsträger an, in welcher Höhe etwaige Renten- oder Pensionsansprüche von dem Rentenkonto des einen Ehegatten auf das Rentenkonto des anderen Ehegatten übertragen werden. Im Idealfall haben dann beide Ehegatten für die Zeit der (gesetzlichen) Ehezeit gleich viel Anwartschaften oder Ansprüche auf Zahlung von Rente, Pension oder Leistungen aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge.

    Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs müssen also keine besonderen Unterlagen vorgelegt werden. Lediglich das oben genannte Formular muss im Rahmen des Scheidungsverfahrens vollständig ausgefüllt und an das Gericht gesandt werden.

     

    Versorgungsausgleich beschleunigen

    Wer das Verfahren beschleunigen möchten, kann das Formular zum Versorgungsausgleich bereits vorbereiten und nicht erst abwarten, bis das Gericht das Formular übersandt hat und die gesetzte Frist abgelaufen ist. Mehr Informationen, das Verfahren beim Versorgungsausgleichsverfahren zu beschleunigen, finden Sie über den vorhergehenden Link.

     


     

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    Inhalt dieser Seite: Dokumente und Unterlagen Versorgungsausgleich


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach