Besprechung Scheidung per Videokonferenz
Neben der Möglichkeit, mich einfach anzurufen, können Sie auch eine Besprechung mit mir per Videokonferenz vereinbaren. Grundsätzlich möglich ist dies unter der Woche in der Zeit zwischen 09.00 und 17.00 Uhr. Ein entsprechenden Zeitpunkt stimmen Sie bitte mit mir per Telefon unter
ab. Wenn ich ich Sie bereits anwaltlich vertrete, können Sie mir auch einfach kurz eine E-Mail mit dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt senden. Ich sende Ihnen sodann kurz vor dem vereinbarten Zeitpunkt einen Einladungslink per E-Mail. Eine besondere Software ist hierfür nicht nötig.
Sollten Sie noch keinen Kontakt zu mir gehabt haben und die Einreichung der Scheidung beabsichtigen, bietet sich an, dass Sie mir zunächst unverbindlich über unser Formular alle erforderlichen Angaben zur Scheidung übersenden. Natürlich unterliegen alle Angaben der anwaltlichen Schweigepflicht. Teilen Sie mir im Formular unter Ziffer 7. den von Ihnen bevorzugten Zeitpunkt am darauffolgenden Werktag mit.
❍ Hier Formular für eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung öffnen ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an: ✆ 06251 8565952
Ich setzte mich daraufhin umgehend mit Ihnen Verbindung und wir können Ihre Anfrage per Videokonferenz zum vereinbarten Zeitpunkt erörtern.
Grundsätzlich ist de Vereinbarung eines Termins für eine Videokonferenz nur kurzfristig möglich.
Ihr Rechtsanwalt
Bernd Steinbach
Inhalt dieser Seite: Besprechung per Video mit Rechtsanwalt B. Steinbach
Aktualisiert am 15. Oktober 2025 durch Rechtsanwalt Steinbach