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„Kann ich Sie auch online mit der Einreichung der Scheidung beauftragen?“
Ihr Scheidungsanwalt online für Ihre einvernehmliche Scheidung
Der elektronische Rechtsverkehr ist schon lange Wirklichkeit. Wenn wir als Anwalt für Sie die Scheidung einreichen sollen, erfolgt dies wie 2026 gesetzlich vorgesehen online über das sogenannte beA. Natürlich können auch Sie uns als Scheidungsanwalt online mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen oder vorab eine unverbindliche Anfrage senden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihre Scheidungsverfahren und stehen telefonisch, per Webkonferenz und per E-Mail für Fragen während des ganzen Verfahrens für Sie zur Verfügung. Dies unabhängig davon, welches Familiengericht in Deutschland für Sie zuständig ist.
Zu unserem Anspruch gehört es, Sie individuell und persönlich zu betreuen. Dies auch, wenn Sie uns als Scheidungsanwalt online kontaktieren und beauftragen. Wir verstehen uns daher nicht als Scheidungsservice, bei dem Ihre Scheidung digital und abgewickelt wird, sondern als diskrete, persönliche und anwaltliche Betreuung mit kurzen Kommunikationswegen für Ihre ganz persönliche Situation im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Ihrem Ehegatten. Eine digitale Abwicklung wäre auch gar nicht in Ihrem Interesse. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebühren können Sie hierbei keine Kosten sparen, sondern lediglich dem Scheidungsanwalt Aufwand durch die digitale Verarbeitung Ihrer Daten ersparen, was Ihnen im Marketing so mancher Online-Scheidung gerne als schnelle & günstige Scheidung verkauft wird. Auch beim Online-Kontakt ist uns eine persönliche Betreuung daher wichtig.
Bei Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung können Sie uns gerne unverbindlich unter ✆ 06251 8565952 anrufen oder eine Anfrage senden.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2026) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
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Scheidung einreichen mit Ihrem Scheidungsanwalt online

Wenn Sie die Absicht haben, sich scheiden zu lassen und sich hierüber mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann einig sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchzuführen, wenn neben der Scheidung und dem in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleich keine Streitpunkte bestehen. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass für das Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt benötigt wird und damit Kosten für einen weiteren Scheidungsanwalt nicht anfallen. Ein Ehegatte beantragt die Scheidung. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der zweite Ehegatte, der lediglich der Ehescheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Intern kann zwischen den Ehegatten vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten geteilt werden, wodurch sich eine erhebliche Kostenersparnis für eine einvernehmliche Scheidung ergibt. Vor Einreichung der Scheidung übersenden wir Ihnen eine entsprechende Vereinbarung, die Sie sich von Ihrem Ehegatten unterschreiben lassen können.
Nähere Information zu den Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland und den Kostenvorteil hierbei erhalten Sie auf unserer Seite Erfahrungen und Informationen zur Scheidung Online.
Wenn Sie außerdem Ihre Scheidung so einfach und unkompliziert wie möglich durchgeführt haben möchten, haben Sie die Möglichkeit, komfortabel online Ihren Scheidungsanwalt über das Internet zu beauftragen. Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen Ihr Scheidungsanwalt online per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Eine Terminsvereinbarung und ein Anwaltsbesuch entfallen, so dass Sie Zeit und Aufwand sparen. Auf eine Beratung brauchen Sie auch bei Ihrem Scheidungsanwalt online nicht verzichten. Gerne nehmen wir uns am Telefon für Sie Zeit.
Die Beauftragung des Scheidungsanwaltes online ist daher ideal bei einer einverständlichen Ehescheidung, mithin bei allen Paaren, die sich ohne Streit scheiden lassen und die Durchführung ohne großen zeitlichen Aufwand veranlassen wollen. Lediglich für den Scheidungstermin beim Familiengericht selbst müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen. Da streitige Punkte nicht durch das Gericht zu erörtern sind, dauert ein entsprechender Termin meist nur 10 – 15 min. Wohnen Sie weit weg vom Gerichtsort, beantragen wir für Sie die Anhörung an dem Amtsgericht Ihres Wohnortes. Zu dem eigentlichen Scheidungstermin müssen Sie dann nicht anreisen.
Kurz erklärt: Vorteil Scheidungsanwalt online
Der Vorteil, den Scheidungsanwalt online zu beauftragen, liegt bei der kurzen Kommunikation mit dem Anwalt. Es muss kein Termin vereinbart und die Scheidung kann von zu Hause oder dem Büro aus vorbereitet werden. Fragen werden telefonisch oder online geklärt. Weder das rechtliche Verhältnis des Mandates noch das Verfahren bei Gericht ändert sich hierdurch. Wer online ungern kommuniziert, kann zu den gleichen Kosten einen Scheidungsanwalt auch in dessen Kanzlei beauftragen.
Wir empfehlen vor Beauftragung ein Telefonat mit uns zu führen. So können wir klären, ob die Beauftragung online der geeignete Weg für Sie ist, denn
Ihre Ehescheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.
Besteht in nicht unerheblichem Umfang Streit oder Beratungsbedarf, kann der Weg zu einem Scheidungsanwalt vor Ort sinnvoll sein. Sollten Sie Scheidungsanwälte an Ihrem Wohnort suchen, erkundigen Sie sich bei Bekannten, ob diese gute Erfahrungen mit einem bestimmten Scheidungsanwalt gemacht haben. Auch die meisten regionalen Rechtsanwaltskammern können Ihnen Scheidungsanwälte, d.h. Rechtsanwälte, die im Familienrecht tätig sind, nennen.
Scheidungsanwalt online: Den Anwalt für die Scheidung online zu beauftragen, ist weder besser noch schlechter als eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei, sondern einfach anders und nicht für jeden die optimale Lösung, für viele aber auch genau das Richtige. Die Möglichkeiten des Internets nutzen wir im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit mit guten Erfahrungen bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten.
Info: Was genau ist eine Online-Scheidung oder ein Scheidungsservice?
Online Scheidungsanwalt: Bei Fragen, auch zu den Kosten, können Sie unverbindlich eine Anfrage senden oder anrufen. Die Erfahrung zeigt: wer gut informiert ist und weiß, was auf ihn zukommt, wird das Verfahren bei Gericht mit so wenig Aufregung wie möglich durchlaufen. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2026 geplant oder möglich ist.
Auch bei einer Online-Beauftragung sind die Kosten für den Scheidungsanwalt keine besonderen, da die Höhe gesetzlich geregelt ist.
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Info: Auch die Justiz ist online
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflicht und ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten. Der Anwalt reicht daher die Scheidung online beim Familiengericht ein, egal ob dieser direkt oder online beauftragt wurde. Auch wenn der Scheidungsanwalt die Scheidung online beim Familiengericht einreicht, wird das Verfahren auch im Jahr 2026 nicht zu einer Scheidung in Echtzeit. Der Ablauf der Scheidung hat sich hierdurch nicht verändert. Auch wenn sich der Richter digitalen Hilfsmitteln bedient oder eine Online-Akte führt, erfolgt die juristische Prüfung und Entscheidung ganz analog.
Häufig gelingt die Scheidung ohne Streit. Wenn wir die Scheidung einvernehmlich für Sie beim Familiengericht einreichen, benötigt Ihr Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt. Ist vorher gelungen, eine Kostenvereinbarung abzuschließen, reduzieren sich Ihre Anwaltskosten. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten (ein Anwalt und Gericht).
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Aktualisiert am 9. Januar 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach


