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„Kann man sich 2024 online scheiden lassen und dabei Geld sparen?“

Kurz erklärt: Wie funktioniert eine Online Scheidung

 

Scheidung online in Deutschland:

Online Scheidung meint die Kontaktaufnahme über das Internet mit dem für die Scheidung zu beauftragenden Rechtsanwalt.

Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Dieser Anwalt erhält hierfür die in ganz Deutschland gleich hohen gesetzlichen Gebühren. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel. Die Werbung lässt oft mehr vermuten. Dort wird Sie gerne als bessere und günstige Alternative zur herkömmlichen Scheidung dargestellt, obwohl es sich bei seriöser Betrachtungsweise um eine herkömmliche Scheidung handelt.

 

Lexikon der Online Scheidung

So geht Scheidung heute – die angeblich moderne Form der Scheidung 2024 und was tatsächlich dahinter steckt

Sie möchten sich schnell und günstig scheiden lassen und bei der Suche im Internet auf eine Online-Scheidung gestossen? Ist die Scheidung online einfach, schnell und günstig oder alles nur Marketing? Faktencheck zur Online Scheidung

Kurz erklärt: Werbung Scheidung online

 

Werbung der Scheidung online
Online Scheidung: Verspricht mehr als die Praxis hält

Einfach, schnell und günstig lautet das Werbemärchen der Online-Scheidung

Mancher Anbieter macht für die Scheidung online Werbung, wonach diese Zeit, Geld und Nerven spare. Hintergrund ist, dass das OLG Hamm in einem Rechtsstreit entschieden hat, dass eine entsprechende Werbeaussage nicht irreführend sei, wenn der Hintergrund der Aussage näher im Folgesatz erläutert werde. Die Erläuterung ist allerdings bei den heutigen Anpreisungen im Folgesatz selten zu lesen. Scheidungskosten lassen sich durch diese Art der Beauftragung eines Anwalts aber gerade nicht sparen. Auch das Verfahren bei Gericht ist kein besonderes. Werbung und TV-Spots ändern nichts daran, dass das Verfahren bei Gericht immer gleich verläuft und hierbei immer die gesetzlich genau bestimmten Kosten für den Anwalt und das Gericht anfallen. Von dieser Tatsache scheint die Werbung ablenken zu wollen. Es gibt viele Wortschöpfungen und angebliche Synonyme bei den Rechtsbegriffen zum Zwecke der Werbung bei der Online Scheidung, obwohl das gerichtliche Verfahren, die Rechtsbegriffe und die Höhe der anfallenden Scheidungskosten gesetzlich genau geregelt sind.

 

 

„Kann ich meine Scheidung online beim Scheidungsanwalt oder einem Scheidungsservice einreichen und dabei Geld sparen?
Oder habe ich in der Werbung was falsch verstanden?“

Marketingaussagen bei der Scheidung online in Deutschland und deren tatsächliche Bedeutungen

Fakten zur Online-Scheidung – so werben Anwaltsvermittler und Anwälte bei einer Scheidung heute im Jahr 2024 – dabei ist alles wie schon früher

Früher war alles genauso und trotzdem einfacher. Anwälte haben sich darauf konzentriert, was Sie können und in der Außendarstellung entsprechend dargestellt, was deren überwiegende Tätigkeit ist und wo die Schwerpunkte liegen. Der günstige Verlauf einer Rechtsangelegenheit ist nach wie vor das Ergebnis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Mandant und Anwalt. Weshalb dann die heutige Werbung (Beispiele s.u.) derart skurrile Ausmaße annimmt und ein Wettbewerb konstruiert wird, wo es gar keinen gibt, kann hier kaum nachvollzogen werden. Da ist die überall gleich teure Scheidung nach der Werbung günstig oder nirgendwo günstiger. Bei der Kontaktaufnahme über das Internet wird so getan, als würde hierdurch das ganze Scheidungsverfahren einfach und schnell verlaufen oder gar so dargestellt, als sei dies die „moderne Form der Scheidung“. Selbst Fachanwälte fordern dazu auf, die Scheidungskosten zu vergleichen, obwohl es dort am Ende genauso viel kosten wird. In Wahrheit hat sich also nur die „Qualität“ der Werbung geändert und immer weniger sprechen Klartext. Sonst ist heute im Jahr 2024 alles wie auch schon früher. Es gibt lediglich mehr Anwälte, die das Internet nutzen und auf diesem Weg auch beauftragt werden können, um sodann das gesetzlich geregelte Scheidungsverfahren zu den gesetzlich festgelegten Gebühren einzuleiten. Alleine Sie haben in der Hand, ob Ihre Scheidung schnell & günstig verläuft. Sie hierbei zu unterstützen, ist die Aufgabe des Anwalts. Die schnelle Eingabe Ihrer Daten im Internet ist nicht das Mittel hierzu, sondern nur eine von vielen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu Ihrem Anwalt im Jahr 2024.

Überall gleich hohe Gebühren werden in der Werbung gerne „nur Mindestgebühren“ oder „günstig“ genannt.

einfach Scheidung online einreichen und das günstig?
Einfach Scheidung online? Begriffe kurz erklärt

Wir hätten die Seite auch „Scheidung online – Deutsch-Übersetzungs-Wörterbuch“ oder „1×1 der Internetscheidung“ nennen können, haben uns aber für Lexikon der Scheidung online entschieden. Worum geht es? Aus unzähligen Telefonaten wissen wir, dass bei vielen eine falsche Vorstellung z.B. zur Bedeutung einer sog. Scheidung online und den Kosten der Scheidung besteht. Aus den Formulierungen und den Begriffen hören wir bei den Anrufern schnell heraus, dass diese sich schon auf anderen Seiten einer Online Scheidung informiert haben. Dagegen ist nichts einzuwenden. In dem Telefonat müssen wir allerdings häufig auch Missverständnisse aufklären, die aufgrund der Informationen im Internet entstanden sind. Dies ist meist nicht problematisch, da wir aufgrund der Fehlvorstellung in der Regel wissen, auf welcher konkreten Seite der Anrufer war. Lieber würden wir allerdings das Thema auf die konkrete Situation des Anrufers lenken, um diesem individuellen Rat zur beabsichtigten Scheidung zu erteilen und Fragen im Scheidungsrecht beantworten. Diese Seite soll ein wenig Aufklärung bringen, indem bestimmte (Werbe-) Aussagen bei Anbietern eine Scheidung online „übersetzt“ werden. Oder hätten Sie z.B. gedacht, dass „die moderne Form der Scheidung“ eigentlich nur bedeutet, dass Ihre sensiblen Daten digital verarbeitet von einem Anwaltsvermittler weitergeleitet werden und Sie hierbei keine Kosten sparen können? Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns auch gerne anrufen. Hierzu müssen Sie nur oben auf die Telefonnummer klicken.

Was mit Online Scheidung oder Scheidung online gemeint ist, haben wir bereits genauer auf unserer Seite Online Scheidung erläutert. Dies ist nichts weiter, als einen Scheidungsanwalt über das Internet zu beauftragen, wie Sie hier nachlesen können. Wie funktioniert die sog. Online Scheidung? Die Scheidung wird mittels Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht. Die für den Scheidungsantrag erforderlichen Angaben wurden zuvor per Online Formular an den Anwalt gesandt. Wie wir wissen, ist diese einfache Form der Kontaktaufnahme der eigentliche Vorteil und auch Grund dafür, dass das Angebot hier gerne wahrgenommen wird.

„Wie seriös ist Online-Scheidung?“

Die Werbung bei der Scheidung onlineIst die Online Scheidung mehr? Das ist sie nicht, auch wenn die Werbung hier scheinbar mehr verspricht. Besondere Verfahren und Kosten der Online Scheidung gibt es nicht. Gerne wird sie aber als einfache, schnelle, günstige und moderne Form der Scheidung dargestellt. Hierzu werden bei einigen Anbietern einer Online Scheidung Begrifflichkeiten verwendet, die zumindest auf den ersten Blick missverständlich sein können. Nachfolgend haben wir Ihnen einige Begriffe und Aussagen verschiedener Anbieter von Online Scheidungen aufgelistet und kurz erläutert, was tatsächlich dahinter steckt und ob tatsächlich einfach Scheidungen online eingereicht werden können. Was ist der beste Scheidungsservice oder was ist überhaupt eine Servicewelt für die Scheidung? Wie funktioniert die kostensparende Scheidung per Scheidungsexpress? Gibt es die moderne Form der Scheidung in De​utschland? Macht Scheidung tatsächlich glücklich und vor allem wen? Ist eine Online Scheidung seriös? Ist die Scheidung online tatsächlich einfach, schnell & günstig oder wird hier nur missverständliche Werbung oder ein missverständliches Marketing betrieben? Wollen Ratgeber zum Scheidungsrecht Ihnen tatsächlich eine Hilfe sein? Beurteilen Sie selbst.

Nur so funktioniert eine Scheidung: Behalten Sie beim Lesen und Ihrem Faktencheck immer im Hinterkopf, dass eine Scheidung nur durch einen Anwalt eingereicht werden darf, die hierfür entstehenden Gebühren der Höhe nach genau durch den Gesetzgeber bestimmt wurden, das gesetzlich geregelte Verfahren immer beim Familiengericht stattfindet und die Entscheidung des Familiengerichts grundsätzlich aufgrund einer mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin) ergeht. …mehr Informationen

 

„Was steckt hinter einer Scheidung online?“

Lesen Sie, was hinter den folgenden Aussagen und Begriffen bei einer sog. Online Scheidung tatsächlich steckt:

 

Kosten gesenkt | Scheidungskosten sparen – seit 01.07. jetzt noch preiswerter / Sparmodell Onlinescheidung ... ab Juli 2020 noch günstiger!

 

Der Bundestag hattte das zweite Corona-Steuerhilfegesetz am 29.06.2020 beschlossen. Danach sank die Mehrwertsteuer temporär von 19% auf 16% für die Zeit vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Gesenkt wurde durch die Anwälte mit der entsprechenden Werbung daher gar nichts. Diese rechnen nach wie vor die gesetzlichen Gebühren ab. Die Mehrwertsteuersenkung muss dieser zwingend an Sie weitergeben, da nur die gesetzlichen Gebühren zuzüglich aktueller Mehrwertsteuer nach den gesetzlichen Vorgaben abzurechnen sind. So wie jeder andere Anwalt auch. Für die Höhe der Mehrwertsteuer kommt es nicht auf die Beauftragung, sondern auf die Beendigung des Scheidungsverfahrens an. Wessen Scheidungsverfahren nicht bis zum 31.12.2020 abgeschlossen werden konnte, zahlt 19%, auch wenn die Beauftragung nach dem 01.07.2020 erfolgt ist, durch den Anwalt eine Vorschussrechnung mit 16% erstellt wurde oder eine Zahlung mit 16% erfolgt ist. Am Ende muss jeder Anwalt eine Rechnung erstellen, die die gesamten Gebühren umfasst und hierauf die zum Zeitpunkt der Beendigung gültigen Mehrwertsteuersatz berechnen. In der Regel haben daher nur diejenigen von der Senkung der Mehrwertsteuersenkung profitiert, deren Scheidung bereits vor dem 01.07.2020 eingereicht wurde oder kein Versorgungsausgleich durchzuführen war und daher zeitlich noch im Jahr 2020 die Scheidung abgeschlossen werden konnte. Von der „noch preiswerteren Scheidung“ werden daher die wenigsten profitiert haben, die in dem entsprechenden Zeitraum ein entsprechendes Mandat erteilt und auf eine entsprechende Werbeaussage vertraut haben. Die „noch preiswertere Scheidung“ ist bzw. war daher in der Regel weder eine Kostensenkung noch günstiger und wurde in den meisten Fällen am Ende mit 19% abgerechnet.

Update: Obwohl sich das Jahr 2020 langsam dem Ende zuneigt und damit sich die geringe Chance, von der Mehrwertsteuersenkung zu profitieren, sich weiter verringert hat, eifert nunmehr ein Anwaltsvermittler bei der bezahlten Werbung mit der angeblichen Peissenkung nach, wohingegen es woanders jetzt nur noch „Scheidung online – günstiger!“ heißt.

Update 03/2021: Obwohl seit dem 01.01.2021 niemand mehr bei einem laufenden Verfahren in den Genuss der Mehrwertsteuersenkung kommt und sich darüber hinaus ebenfalls die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht um rund 10% erhöht haben, so dass die Kosten einer Scheidung noch nie so hoch waren wie aktuell, wirbt ein Anwaltsvermittler trotzdem noch mit der Aussage: „Jetzt noch preiswerter – Alles online und transparent.“

 

Schnelle Scheidung online / Schnelle Scheidung bei maximaler Kostenersparnis / schnelle und günstige Scheidung

 

Dauer ScheidungSobald der Scheidungsantrag durch Ihren Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht wurde, ist das Verfahren bei Gericht immer gleich. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Sie Ihren Scheidungsanwalt online, konventionell in dessen Kanzlei beauftragt haben. Ein möglicher Zeitvorteil kann sich daher allenfalls von Ihrer ersten Kontaktaufnahme bis zur Einreichung des Scheidungsantrages ergeben. Im Verhältnis zur Dauer des Scheidungsverfahrens, welche von mehreren Faktoren abhängt, wird sich dieser Zeitvorteil u.U. relativieren. Selbst bei einfach gelagerten Fällen muss mit einer Verfahrensdauer von wenigstens  5-6 Monaten gerechnet werden. Und ob Ihr Anwalt schnell arbeitet, ist sicherlich nicht unbedingt davon abhängig, ob er online oder in der Kanzlei beauftragt wurde. Zeit sollte sich der Anwalt in jedem Fall auch für Ihre Beratung nehmen. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und die Gebühren daher überall gleich.

 

Sie können über uns bequem Ihre Scheidung online einreichen. Die Scheidung per Internet ist an allen Gerichten in Deutschland anerkannt und Sie können bis zu 50% der Kosten einsparen.

 

Glauben Sie diese Falschinformationen wirklich, die ein Anwaltsvermittler auf der Landingpage für seine bezahlte Anzeige auf der größten Suchmaschine hat?

Bei einem Anwaltsvermittler können Sie natürlich nicht Ihre Scheidung online einreichen. Es gibt nur eine einzige Möglichkeit, die Scheidung einzureichen. Das Verfahren findet beim Familiengericht statt. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt stellen. Diesen müssen Sie beauftragen. Der Anwaltsvermittler kann für Ihre Scheidung gar nichts tun, sondern Sie nur an einen Anwalt vermitteln.

Amtsgeicht mit Abteilung für Familiensachen
Verfahren bei Gericht ist immer gleich

Es gibt keine anerkannte Internetscheidung bei Gericht! Es gibt überhaupt keine Scheidung über das Internet. Das werden Sie spätestens merken, wenn Sie ganz analog vor Ihrem Familienrichter sitzen. Sie können lediglich über das Internet einen Anwalt beauftragen. Das können Sie aber auch persönlich, per Post, per Telefax, per Telefon und wenn Sie mögen auch per Telegramm tun. Sie können aber auch Ihre hochsensiblen Daten, die Ihres Ehegatten und die Ihrer Kinder an einen Anwaltsvermittler senden, bei dem keine anwaltliche Schweigepflicht gilt und abwarten, wo Ihre sensiblen Daten landen. Mit dem Gericht hat das alles natürlich nichts zu tun. Das geht das Gericht auch gar nichts an. Die Art der Beauftragung muss daher auch nicht genehmigt werden. Es muss auch keine Scheidung über Internet durch ein Gericht in Deutschland anerkannt werden, da das deutsche Gericht, genauer das Familiengericht,  die Scheidung selbst ausspricht. Und zwar mündlich im Termin zur mündlichen Verhandlung (sog. Scheidungstermin) oder in einem späteren Verkündungstermin und nicht über das Internet. Die mündlich verkündete Entscheidung zu dem Scheidungsantrag Ihres Anwalts erhalten Sie dann als schriftlich abgefassten Scheidungsbeschluss. Welches Gericht soll den da was anerkennen? Wenn der Anwaltsvermittler nicht absichtlich Irreführung betreibt, weiß er vielleicht gar nicht, wie das Scheidungsverfahren im FamFG geregelt ist.

Und wie sollten Sie über das Internet 50% der Kosten sparen können? Auch hier eine freche Irreführung. Die Wahrheit ist: Sie sparen 0%, wenn Sie nur Ihre hochsensiblen Daten bei einem Anwaltsvermittler eingeben. Lesen Sie hierzu unsere Anmerkung zu der Marketingaussage „Einvernehmliche Scheidung spart 50% Scheidungskosten“ und bei dieser Gelegenheit auch zu den Aussagen „Moderne Form der Scheidung“ und „Scheidungsservice“ auf dieser Seite.

Auf Bewertungsportalen gibt es ausschließlich 5-Sterne Bewertungen für diesen Anbieter einer Scheidung online, der eigentlich ein Anwaltsvermittler ist. Da weiß man auch, was von Bewertungen zu einer Online Scheidung und von Bewertungsportalen zu halten ist. Möglicherweise haben die vielen zufriedenen Kunden gar nicht bemerkt, dass Sie nicht über das Internet geschieden wurden. Das war natürlich nur Spaß, deshalb jetzt wieder ernst. Im Klartext heißen die obigen Aussagen bei Beachtung des Kleingedruckten des Anwaltsvermittlers und der aktuellen Rechtslage frei übersetzt folgendes:

Wir sind nur ein Anwaltsvermittler und können daher nicht die Scheidung für Sie einreichen, leiten Ihre hochsensiblen Daten, die Ihres Ehegatten und Ihrer Kinder aber gerne an einen Anwalt weiter, für den wir nach unseren AGB´s allerdings weder für dessen Qualifikation oder Leistung eine Haftung übernehmen können. Dieser rechnet Ihnen gegenüber die gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren beim Familiengericht ab, deren Höhe durch die Verfahrenswertfestsetzung durch das Gericht bestimmt wird. Wenn unser Kostenvoranschlag zu niedrig war, müssen Sie nachzahlen, wie Sie in den AGB´s nachlesen können. Mit etwas Überzeugungskraft können Sie Ihren Ehegatten dazu bringen, dass dieser die halben Anwaltsgebühren übernimmt. Einen eigenen Anwalt benötigt dieser nämlich nicht, wenn Sie keinen Streit haben. Tut er dies nicht, zahlen Sie die vollen Anwaltsgebühren alleine und sparen keine 50% Anwaltskosten. Die Gerichtskosten können allerdings nach der Entscheidung des Gerichts zu 50% von Ihrem Ehegatten erstattet verlangt werden. „Bis zu 50% Kosten“ sparen ist daher zwar mathematisch falsch, da Sie bei einer Vereinbarung mit Ihrem Ehegatten über die Teilung der Scheidungskosten nur 50% der Anwaltskosten sparen können, nicht jedoch die Gerichtskosten, da diese so oder so gleich hoch sind, jedoch haben wir großzügig auf 50 % der Kosten aufgerundet. Diese Sparmöglichkeit von unter 50%, die Sie alleine in der Hand haben, hat allerdings nichts damit zu tun, dass Sie alles online veranlasst haben. Das haben wir ausdrücklich so auch nicht gesagt. Möglicherweise haben Sie da was falsch verstanden. Unsere Aussage war nur: „Sie können bis zu 50% der Kosten einsparen“

Info: Kostentragung bei Scheidung

Derselbe Anwaltsvermittler thematisiert übrigens auch die Frage der Bauernfängerei bei der Online Scheidung an einer Stelle und das Thema „Online-Scheidung nur bei seriösen Anbietern“. Auch interessante Themen. Wissen Sie was ein seriöser Anbieter einer Online-Scheidung sein soll?

 

Ihre Scheidung in nur 1h (oder 3h / 4h)  bei Gericht / Express-Scheidung / einfach schnell geschieden / Schnelle Scheidung bei maximaler Kostenersparnis / Express-Scheidungsantrag / Schnellscheidung / So geht Scheidung heute

 

Schnelle Scheidung online
Auch online sollte man sich vorab Zeit nehmen

Innerhalb einer Stunde oder wenigen Stunden die Scheidung bei Gericht einzureichen, wird an mancher Stelle angeboten. Was ist das Besondere bei der Schnellscheidung oder Express-Scheidung? Diese bietet große Vorteile – für den Anwalt! Und für den Mandant? Schnell und gut funktioniert  häufig nicht. Wie die Erfahrung in der Praxis zeigt, lässt eine entsprechende schnelle Einreichung des Scheidungsantrages häufig keine Möglichkeit, den Antragsteller ausreichend zur Scheidung aufzuklären und zu beraten. Im Interesse des Antragstellers ist dies kaum, da so schnell auch vermeidbare Probleme übersehen werden. Die Reise per Scheidungsexpress geht dann erst mal ins Ungewisse. Ein Telefonat vor Einreichung des Scheidungsantrages bringt häufig Aspekte zu Tage, die bei Absendung des Scheidungsformulars nicht bedacht wurden, wie die Erfahrungen in der anwaltlichen Praxis hier immer wieder zeigen. Für den Anwalt oder das Scheidungsportal ist die sofortige Einreichung des Scheidungsantrages direkt bzw. eine oder wenige Stunden nach Übersendung des Scheidungsformulars durch den Antragsteller allerdings durchaus von Interesse und lukrativ, da mit der Einreichung des Scheidungsantrages das Mandat erteilt und mehr als die Hälfte der insgesamt im Scheidungsverfahren anfallenden Rechtsanwaltsgebühren entstanden sind. Zeit für eine Beratung hat sich der Anwalt auch gespart und erhält trotzdem nicht weniger Gebühren. Kostengünstig ist diese Form der Scheidung daher für den Anwalt, da wertvolle Arbeitszeit bei voller Gebührenhöhe eingespart wurde. So geht Scheidung heute! Die nicht hinreichende Aufklärung und Beratung wird bei entsprechenden Anbietern offensichtlich mit Blick auf eine schnelle Mandatserteilung hingenommen. Anwaltliche Fürsorgepflicht sieht anders aus. Wer schon ein Jahr Trennung hinter und ein mehrmonatiges Scheidungsverfahren vor sich hat, sollte sich im eigenen Interesse für die gründliche Vorbereitung des nächsten Schrittes, den Scheidungsantrag einreichen zu lassen,  mehr als 1h bis 3h Zeit nehmen und nicht per Scheidungsexpress unvorbereitet in das Scheidungsverfahren rasen.

 

Einvernehmliche Scheidung ohne Besuch beim Anwalt. Sparen Sie Zeit, Geld und Nerven. Ihr Antrag ist in 3 h bei Gericht. Kein aufwendiges Verfahren.

 

Ob man hier bei der besten Online Scheidung gelandet ist? Zumindest sind hier alle üblichen Werbeaussagen vereint. Gemeint ist allerdings bei dieser bezahlten Anzeige eines Fachanwalts für Familienrecht nur, dass Sie den Anwalt online beauftragen können und dieser ganz konventionell die Scheidung einreicht und hierfür die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren erhält. Geld, Zeit und Nerven spart hier der Fachanwalt. Dieser braucht bzw. kann sich bei einer so schnellen Abfertigung und Einreichung der Scheidung zeitlich gar nicht mit einer Beratung des Mandanten aufhalten. Aufwendig ist bei diesem Geschäftsmodell eine Scheidung auch nicht, da sich so das nichtjuristische Personal mit der Verarbeitung der Daten beschäftigen kann. Für Sie ist das Verfahren dort natürlich so günstig und aufwendig wie überall. Das Scheidungsverfahren findet beim Familiengericht statt und ändert sich natürlich nicht, wenn Sie dem Fachanwalt ohne Zeit für eine Beratung nur online Daten übersenden.

 

Kostengünstige Scheidung / Günstige Online-Scheidung / Vorbildlicher Preis / Scheidungskosten - günstig, preiswert, sparen / Sparmodell Online-Scheidung / Spezial-Kanzlei für preiswerte Online-Scheidungen in ganz Deutschland

 

Die angebliche günstige Scheidung onlineDie Kosten einer Scheidung (Rechtsanwalt und Gericht) sind gesetzlich im RVG und FamGKG festgelegt, so dass sich in Bezug auf die Gebühren für den Anwalt und das Gericht kein Kostenvorteil bei dem Weg über eine Online Scheidung ergibt. Sparen können Sie unter Umständen Fahrtkosten zum Anwalt, da die Beauftragung online erfolgt. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Verfahrenswert. Dieser wiederum hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten sowie dem Umfang des Streits ab. Die Scheidung ohne Streit, die sog. einvernehmliche Scheidung, ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Dies und die damit verbundenen Vorteile sind allerdings keine Besonderheit der Internetscheidung. Die günstigste Scheidung werden und können Sie im Internet nicht finden. Dass es die Verfahrenswertreduzierung bei einer einvernehmlichen Scheidung faktisch nicht gibt, weiß zumindest der in der Praxis tätige Rechtsanwalt und der Familienrichter ohnehin.

 

Kosten Scheidung online: nur gesetzliche Mindestgebühren / geringste mögliche Kosten /  Scheidung bei maximaler Kostenersparnis / Günstige Scheidung | Online scheiden lassen / Zahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren / Online scheiden lassen - Sie zahlen nur Mindestkosten / Die Kanzlei *** garantiert bei einer Beauftragung der Scheidung online als einvernehmliche Scheidung nur die gesetzlich vorgesehenen Mindestgebühren zu verlangen

 

Nur Mindestgebühren bei der ScheidungWenn es Mindestgebühren gibt, muss es auch Höchstgebühren geben, wird man sich bei diesen Aussagen denken. Tatsache ist aber, dass die gesetzlichen Gebühren für das Gericht und den Anwalt der Höhe nach genau bestimmt sind und es sich daher nicht um eine Mindestgebühr handelt. Es gibt im Scheidungsverfahren keinen Gebührenrahmen, innerhalb dem man bei den Gebühren nach oben oder unten abweichen kann. Die gesetzliche Gebühr ist immer und bei jedem Anwalt gleich. Wenn ein Anwalt mit Ihnen mehr als die gesetzlichen Gebühren abrechnen möchte, muss dieser ein individuelles Honorar mit Ihnen schriftlich vereinbaren. Eine Honorarvereinbarung, die im RVG als Vergütungsvereinbarung defniert ist,  müssen und wollen Sie aber nicht unterschreiben. Von „Mindestgebühr“ wird missverständlich oft gesprochen, da ein Anwalt nicht weniger als die gesetzlichen Gebühren abrechnen darf. Der Anwalt erhält daher immer mindestens die gesetzlichen Gebühren und darf auch nicht weniger mit Ihnen vereinbaren. Mehr abrechnen darf er nur, wenn er eine Vergütungsvereinbarung schriftlich mit dem Mandanten abgeschlossen hat. Dann handelt es sich aber nicht mehr um die gesetzlichen Gebühren, sondern um eine vereinbarte Vergütung.

Die genau feststehenden gesetzlichen Gebühren sind also immer gleich hoch, aber je nach Betrachtungsweise die Mindestgebühren, die geringstmöglichen Gebühren und ohne Vergütungsvereinbarung gleichzeitig auch die Höchstgebühren. Was daran günstig ist, wird im Detail nicht deutlich. Natürlich können Sie sich auch nicht online scheiden lassen, sondern nur online einen Anwalt beauftragen.

Vergütung und Gebühren Anwalt ScheidungWer also damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab. Werbeaussagen wie „Zahlen Sie nur die gesetzlichen Mindestgebühren“ lassen sich in Klartext daher wie folgt übersetzen: Zahlen Sie nur die überall gleich hohen Gebühren. Was Sie dort sparen können, ist daher offensichtlich. Genau 0,0% der entstehenden gesetzlichen Gebühren. In der Werbung heißt es gleichwohl bei Anwaltsvermittlern und Anwälten einer sog Online Scheidung: „Wir berechnen garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren.“, „Garantiert nur die gesetzlichen Mindestgebühren.“, „Wir rechnen stets nur die Mindestgebühren nach RVG ab.“ oder „Wir geben Ihnen zudem die Garantie, dass Sie bei der Durchführung Ihrer einvernehmlichen Scheidung online über uns lediglich die gesetzlichen Mindestgebühren bezahlen.“ Die gleichbedeutende Aussage, wir rechnen die gleichen Wertgebühren wie auch woanders ab, finden Sie fast nirgends, wäre aber auch wenig werbewirksam. 

Die Aussage eines Anwaltsvermittlers, dort gäbe es einen vorbildlichen Preis, den keiner unterbieten könne, ist daher eine Marketingaussage, die eigentlich nur bedeutet, dass ohne Vergütungsvereinbarung alle die gleichen Gebühren erhalten, wobei „uns“ natürlich schlicht falsch ist, da ein Anwaltsvermittler keine Scheidung einreichen darf, sondern nur das Mandat an einen Anwalt vermittelt, der sodann mangels Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren abrechnet.

Welche Kosten oder Gebühren bei einer Scheidung online konkret eingespart werden können, bleibt bei allen Anbietern ein Geheimnis. Günstiger ist es immer ohne Streit. Das hat aber etwas mit den Ehegatten zu tun und ist keine Besonderheit einer Online Scheidung.

Und wieso erwähnt eigentlich fast niemand, dass vorhandenes Vermögen auch bei der Scheidung ohne Streit oft den Verfahrenswert und damit auch die Scheidungskosten erhöht?

 

 

 

Scheidung ohne Anwalt | nur gesetzliche Mindestgebühren / Nur die Mindestgebühren zahlen - Jetzt online scheiden lassen / Die beste Online Scheidung - Ganz ohne Anwalt

 

Scheidung ohne Anwalt nicht möglichWenn diese Aussagen bei der Werbung der größten Suchmaschine oben erscheint, kann ein falscher Eindruck entstehen. Natürlich ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Auch kann man sich nicht online scheiden lassen. Mindestgebühren gibt es nicht, sondern nur gesetzliche Gebühren, die jeder Anwalt in der vorgegebenen Höhe abrechnen muss. Diese „Werbeaussage“ bedeutet daher im Klartext (nur): Den Anwalt können Sie ohne Anwaltsbesuch auch online beauftragen. Hierfür zahlen Sie die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren. Sie zahlen also „nur“ das, was sie überall zahlen.

Info: Scheidung ohne Anwalt

 

Beste online Scheidung - Online Scheidung Testsieger

 

Wer auf diese Werbeanzeige klickt, findet keinen Bezug dazu, was dort am besten ist und was dies mit einem Testsieger zu tun hat, sondern landet schlicht bei einem Anwaltsvermittler. Nicht einmal die Wörter „Testsieger“ oder „beste“ tauchen im Text der Seite auf. Natürlich ist es für den Vermittler am besten, wenn Sie dort Ihre wertvollen Daten eingeben und zur Handelsware werden. Die Werbeanzeige hat dann ihren Test bestanden und sich bezahlt gemacht.

 

 

Moderne Form der Scheidung / Alternative zur herkömmlichen Scheidung / neue Form der Scheidungsabwicklung

 

Antragsschrift bei ScheidungDas Scheidungsverfahren ist im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) geregelt. Der Scheidungsantrag ist durch einen Rechtsanwalt mittels einer Antragsschrift einzureichen, worüber das Gericht abschließend aufgrund einer mündlichen Verhandlung entscheidet. Dies unabhängig davon, ob der Scheidungsanwalt in dessen Kanzlei oder online beauftragt wurde. Das Verfahren beim Familiengericht ist daher immer gleich. Vollmundige Anpreisungen einer modernen Scheidungsabwicklung sind daher nichts weiter als Marketingbegriffe, die gerne auf Internetseiten von Nichtanwälten und selbsternannten Vergleichsportalen genutzt werden, welche nur den Geschäftszweck haben, einen Scheidungsanwalt zu vermitteln und daher von Ihrer Scheidung profitieren möchten. Dies ist sicherlich keine Alternative zur „herkömmlichen Scheidung“. Und wer möchte sich schon abwickeln lassen bei der Scheidung, statt anwaltlich beraten und betreut zu werden? Dass der „Scheidungsservice“ mit „komplett digitalen Prozessen“ in Ihrem Sinne ist, darf zumindest bezweifelt werden. Günstiger wird Ihre Scheidung dadurch jedenfalls nicht. Lassen Sie sich daher nicht aufs Glatteis führen. Es gibt keine Online Scheidung als Alternative zu herkömmlichen Scheidung. Und wer zahlt eigentlich dem Anwaltsvermittler Provisionen?

Übrigens: Digitalisierung und Automatisierung in der Industrie führen dazu, dass die Produktionskosten gesenkt werden und dadurch das Produkt günstiger angeboten werden kann. Hiervon profitiert daher auch der Endkunde. Die Scheidungskosten sind gesetzlich geregelt. Der Grad der Automatisierung wirkt sich daher nicht auf den „Preis für den Endkunden“ aus. Jetzt können Sie mal darüber nachdenken, für wen ein Scheidungsservice mit voll digitalen Abläufen einen Kostenvorteil bringt und welches Produkt der Anwaltsvermittler dem Anwalt verkauft? Genau, Ihre Scheidung digital aufbereitet für den Anwalt. Welchen Vorteil haben Sie dabei? …mehr Info

Info: Ablauf Scheidungsverfahren

 

Von zu Hause aus sich scheiden lassen / Online scheiden lassen / Einvernehmliche Scheidung per Mausklick / Scheidung online beantragen / Mit ***.de können Sie sich deutschlandweit online scheiden lassen.

 

Alle diese Aussagen sind bei seriöser Betrachtungsweise schlicht falsch und daher offensichtlich auf eine Irreführung Ihrerseits ausgelegt. Sie können sich nicht von zu Hause aus oder online, sondern nur durch das Gericht scheiden lassen. Dies ist nicht online und deshalb auch nicht per Mausklick möglich. Es gibt nur einen Weg, sich scheiden zu lassen.

 

Einfach von Zuhause aus Ihren Scheidungsantrag stellen / einfach von zu Hause aus den Scheidungsantrag online einreichen / Online Scheidungsantrag / Scheidung einfach von zu Hause beantragen / SCHEIDUNGSANTRAG Online einreichen

 

Scheidung einreichen online durch Anwalt - beAHier wird suggeriert, Sie könnten selbst die Scheidung einreichen oder beantragen. Tatsächlich können Sie weder selbst noch online einen Scheidungsantrag stellen oder einreichen. Es gibt nur einen Weg, die Scheidung einzureichen. Dazu benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt, den Sie in dessen Kanzlei oder online beauftragen können. Eine Scheidung ohne Anwalt gibt es nicht. Schauen Sie in das Impressum auf Seiten mit entsprechenden Aussagen. Hier möchte wahrscheinlich jemand durch Vermittlung eines Anwaltes an Ihrer Scheidung mitverdienen. Der Anwalt übrigens reicht den Scheidungsantrag tatsächlich digital und zwar über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht ein. Egal ob Sie diesen online oder analog beauftragt haben.

 

 

Scheidung leicht gemacht / Unkomplizierte Scheidung über das Internet / Einfach Scheidung online

 

Scheidung online sinnvoll oder besser?Man sollte es sich nicht zu leicht und einfach machen mit der Scheidung. Wenn bei Ihnen Probleme oder Streitigkeiten im Rahmen der Scheidung zu erwarten sind, führt der Weg über eine Online Scheidung nicht dazu, dass die Scheidung einfach und unkomplizierter wird. Der Weg, die Scheidung einzureichen, und das gerichtliche Verfahren ist immer gleich. Die unzutreffende Bezeichnung „Scheidung über das Internet“ oder „Scheidung leicht gemacht“ kann daher suggerieren, die problembehaftete Scheidung sei über diesen Weg tatsächlich unkomplizierter, einfacher oder leichter. Tatsächlich ist das Scheidungsverfahren kein besonderes. Die Besonderheit ist nur, dass der Kontakt zum eigenen Scheidungsanwalt über das Internet hergestellt wird. Das macht die eigene Scheidung rechtlich oder emotional nicht unkomplizierter oder einfacher. Den für viele emotional schweren Schritt des Scheidungstermins haben Sie so oder so noch vor sich. Der findet nämlich nicht digital, sondern ganz analog im Gerichtssaal statt. Am einfachsten wird die Scheidung immer dann, wenn vorab ein – auch telefonisches – Beratungsgespräch mit dem Anwalt stattgefunden hat, da so vermeidbare Probleme zeitig erkannt und bestehende Ängste genommen werden. Einfach Ihre Daten absenden und sich diese von einem Anwaltsvermittler verarbeiten zu lassen, macht es nur dem Scheidungsportal und/oder dem Anwalt leichter / einfacher. Scheidungskosten haben Sie hierbei auch nicht gespart, auch wenn es auf der entsprechenden Seite heißt: „nirgendwo günstiger

 

Eine Online Scheidung ist heutzutage eine gute Alternative zu einer herkömmlichen Scheidung. Sie sparen viel Zeit, sehr viel Geld … / Scheidung online versus herkömmliche Scheidung

 

Da die Online Scheidung nur meint, dass Sie online den Kontakt zum Scheidungsanwalt herstellen, sind obige Aussagen offensichtlich auf eine Irreführung ausgelegt. Es gibt kein besonderes Verfahren einer Online Scheidung, so dass es sich auch hier um eine herkömmliche Scheidung handelt. Oder haben Sie schon mal eine Statistik gesehen, wo zwischen Online Scheidungen und herkömmlichen Scheidungen unterschieden wird? Wenn Sie online Ihr Ticket für ein Konzert kaufen, ist und bleibt das Konzert am Abend ganz analog und herkömmlich. Sie haben sich nur den Weg zur Vorverkaufsstelle gespart. Bei der Online Scheidung sparen Sie sich den Weg zum Anwalt und klären stattdessen alles online oder per Telefon. Die Scheidung findet ganz analog anschließend beim Familiengericht statt. So herkömmlich wie schon immer. Herkömmlich sind auch die Kosten der Scheidung, so dass die Aussage, sehr viel Geld zu sparen, schlicht falsch ist.

 

Scheidung online vs. herkömmliche Scheidung

 

Mit einem bunten Schaubild stellt ein Anwaltsvermittler die Vor- und Nachteile im Vergleich einer herkömmlichen Scheidung und dessen „Scheidung online“ dar. Bei oberflächlicher Betrachtungsweise wird man denken, dass hier der Unterschied zwischen der konventionellen Beauftragung des Scheidungsanwaltes und der Weg über die dort angebotene „Scheidung online“ dargestellt werden. Dem ist aber nicht so. Tatsächlich wird als herkömmliche Scheidung eine streitige Scheidung dargestellt, bei der zwingend beide Seiten anwaltlich vertreten sein müssen. Die Scheidung online wird dann mit der einvernehmlichen Scheidung gleichgesetzt. Sie werden hier also nur auf den Arm genommen, denn die Scheidung online ist nicht dasselbe wie eine einvernehmliche Scheidung. Für die einvernehmliche Scheidung benötigt nur der Antragsteller einen Anwalt. Diesen können Sie natürlich auch ganz herkömmlich in dessen Kanzlei zu den gleichen Gebühren beauftragen. Dass eine Scheidung ohne Streit günstiger ist und weniger Aufwand nach sich zieht, versteht sich von selbst. Mit der Scheidung online hat das aber nichts zu tun. Der Unterschied ist hier nur, dass Sie online Kontakt zu dem Anwalt aufnehmen, statt diesen in der Kanzlei aufzusuchen. Deshalb kurz Klartext: Sie sparen keine Kosten, wenn Sie bezüglich Ihrer einvernehmlichen Scheidung den Weg über eine Online Scheidung wählen, statt einen Termin bei einem Scheidungsanwalt vor Ort zu vereinbaren. Erst recht nicht, wenn Sie den Umweg über einen Anwaltsvermittler wählen. Die kurze Kommunikation ist der Vorteil der Scheidung online. Bei einem Anwalt ist dieser Weg grundsätzlich auch bei einer streitigen Scheidung möglich. Manchmal ist dies auch die einzige Möglichkeit, Kontakt aufzunehmen, z.B. wenn der Mandant im weit entfernten Ausland lebt und einen Anwalt in Deutschland benötigt. Auch das ist im digitalen Zeitalter inzwischen ganz herkömmlich und bei uns normale Praxis.

 

Online Scheidung nur bei seriösen Anbietern.

 

Online Scheidung nur bei seriösen Anbietern, ist als Empfehlung einer Seite zu lesen. In Anbetracht der Tatsache, dass nur ein Rechtsanwalt die Scheidung beantragen kann und nur das Gericht die Scheidung ausspricht, ist weder klar, was ein Anbieter in diesem Zusammenhang ist, was dort angeboten wird und worin die Seriosität liegt. Wir verraten wahrscheinlich kein Geheimnis, wenn wir Ihnen sagen, dass die Empfehlung, einen seriösen Anbieter zu wählen, weder von einer Anwaltskanzlei oder dem Gericht als „Anbieter“ stammt.

 

 

Wir versprechen, dass Ihre Scheidung einfach, schnell und sehr preiswert durchgeführt wird.

 

Kann man so ein Versprechen überhaupt einhalten? Die Scheidung wird beim Familiengericht durchgeführt. Ein Scheidungsantrag muss zuvor durch einen Rechtsanwalt bei dem konkret zuständigen Gericht eingereicht werden. Einfach ist die Scheidung, wenn es keinerlei Streitigkeiten zwischen den Ehegatten gibt und auch Einvernehmen besteht, dass die Scheidung durchgeführt werden soll. Schnell ist die Scheidung, wenn es keinerlei Verzögerungen bei Gericht gibt und auch die Auskunftserteilung der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs reibungslos verläuft. Auf alle diese Punkte hat dieser Anbieter der Scheidung online, welcher in Wahrheit nur ein Anwaltsvermittler ist, keinen Einfluss. Wie das Versprechen daher eingehalten werden soll, bleibt somit unklar. Auch bleibt ein Geheimnis, wie die Scheidung sehr preiswert durchgeführt werden soll, da die Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht gesetzlich festgelegt sind und daher bundesweit gleich hoch ausfallen. Tatsache ist jedenfalls, dass dieser versprechende Anwaltsvermittler gar nicht am Scheidungsverfahren beteiligt ist. Sie können dort ja mal anfragen, wie man trotzdem auf die Bearbeitungszeiten des unabhängigen Richters, dessen Geschäftsstelle und den Rentenversicherungen Einfluss nehmen kann und warum überall gleich hohe Kosten dort „sehr preiswert“ genannt werden. Wenn Sie dann keine guten Antworten hören, ist es wohl ein leeres Versprechen und nur mit Ihrer Hoffnung auf eine günstige & schnelle Scheidung Werbung gemacht worden.

 

Beantragen Sie Ihre Scheidung einfach von zu Hause aus | Wir beschleunigen das Verfahren |

 

Diese Aussagen waren mit der Aufforderung, den Scheidungsantrag auszufüllen, auf einer Seite von Fachanwälten für Familienrecht zu finden. Dass man nicht von zu Hause aus die Scheidung einfach beantragen kann, haben wir oben schon erläutert. Wir nehmen einfach mal an, dass diese Fachanwälte es auch besser wissen. Spannend ist die Aussage, der Beschleunigung des Verfahrens. Das klingt ja gut, doch findet sich nicht eine Silbe dazu, wie diese Fachanwälte das gerichtliche Verfahren beschleunigen werden und wieso sie dies können. Schnell ist die Scheidung, wenn es keinerlei Verzögerungen bei Gericht gibt und auch die Auskunftserteilung der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs reibungslos verläuft. Und das können die Fachanwälte beschleunigen?

 

Scheidung Ohne Gericht - Faire und stressfreie Lösung

 

„Auf unserem TÜV geprüften Onlineportal bietet wir Ihnen den für Sie besten Scheidungs-Weg. Scheidung ohne Gericht und ohne Anwaltsbesuch“ heißt es bei einer bezahlten Webeanzeige der größten Suchmaschine. Natürlich kann man auch dort die Scheidung nicht ohne Gericht durchführen. Sie landen beim Klick auf diese Anzeige bei einem Formular. Ein Anwaltsvermittler will Ihre kostbaren Daten, um Sie an einen Anwalt zu vermitteln, der beauftragt werden muss, damit die Einreichung der Scheidung bei Gericht erfolgt. Es geht also um ein ganz reguläres Scheidungsverfahren, bei dem Sie nicht selbst den Anwalt aussuchen, welcher den Antrag auf Ehescheidung beim Gericht für Sie einreicht, damit auch der Vermittler Geld verdient. So sieht also die faire und stressfreie Lösung aus. Mit offenen Karten zu spielen, wäre ja auch zu einfach. Wir verdienen unser Geld damit, Sie an Anwälte für die Scheidung zu vermitteln, klingt als Werbebotschaft natürlich auch nicht so gut wie eine faire und stressfreie „Scheidung ohne Gericht“.

 

 

Wir sind an jedem Amtsgericht in Deutschland zugelassen

 

Zuständiges Familiengericht ScheidungDiese Aussage einer Anwaltskanzlei ist so nicht zutreffend und könnte anderes vermuten lassen als tatsächlich dahintersteckt. Nachdem früher Rechtsanwälte in Verfahren mit Anwaltszwang nur an einem bestimmten Gericht und dies örtlich beschränkt auftreten durften, gilt eine örtliche Beschränkung schon lange nicht mehr. Der Wegfall der örtlichen Beschränkung bedeutet aber nur, dass der Anwalt überall auftreten darf und nicht dass dieser an jedem Gericht zugelassen ist. Auch damals war die obige Aussage also schon unzutreffend. Seit 2007 erfolgt die Zulassung eines Anwalts auch nicht mehr an einem Gericht, sondern bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer. Es gibt daher überhaupt keine Zulassung bei einem Gericht mehr, wenn man von der besonderen Regelung der Zulassung zum Bundesgerichtshof (BGH) absieht. Mit der Zulassung zur Anwaltschaft bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer darf jede/r Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bei jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht auftreten.

Die obige Aussage bedeutet daher nur: Wir sind zugelassene Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer XY und dürfen daher wie auch jede/r andere Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt die Scheidung bei jedem Familiengericht in Deutschland als Abteilung des Amtsgerichts einreichen. …mehr Informationen

 

Scheidung professionell & günstig

 

Eine professionelle Scheidung und dies auch noch günstig? Das klingt ja gut und im Impressum steht kein Anwalt. Sind hier seriöse Profis tätig?  Ein Profi ist per Definition – anders als der Amateur – eine Person, die ihre Tätigkeit beruflich ausübt. Die Scheidung muss zwingend durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Die entsprechende Werbung soll also nur aussagen, dass die Scheidung, wie auch gesetzlich vorgeschrieben, durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht wird. Das macht die Scheidung nicht professioneller als woanders. Was dabei günstig sein soll, verschweigt der entsprechende Anwaltsvermittler. Da die Gebühren gesetzlich geregelt sind, kann günstig nur bedeuten, dass, wie bei fast allen Scheidungsanwälten, „nur“ die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden und nicht zusätzlich eine Honorarvereinbarung verlangt wird. Günstiger ist es daher – ob mit oder ohne Nirgendwo-günstiger-Garantie – dort nicht.

„Scheidung professionell & günstig“ heißt daher im Klartext bei dem entsprechenden Anwaltsvermittler: Da wir die Scheidung nicht selbst für Sie einreichen können und dürfen, vermitteln wir Sie an einen Anwalt (der per Definition immer ein Profi ist), der sodann die gesetzlichen Gebühren (siehe AGB) abrechnet. Für die Leistungung des entsprechenden Anwalts, gerne auch Profi genannt, übernehmen wir nach unseren AGB´s keine Haftung.

Für diesen Umweg, einen Anwalt zu beauftragen, gibt es natürlich nur 5-Sterne-Bewertungen und 100% Empfehlungen. Wir fragen uns, warum bei gleichen Kosten nicht gleich direkt zum Profi gehen?

Ergänzung: Inzwischen ist die Scheidung bei dem Anwaltsvermittler nicht mehr professionell & günstig, sondern leicht & günstig. Man bekommt dort aber professionelle, anwaltliche Beratung, also per Definition professionelle Beratung vom Profi. Leicht ist die Scheidung dort natürlich – für den Anwalt. Dieser bekommt nämlich Ihr Mandat digital aufbereitet geliefert und muss sich um nichts mehr kümmern. Günstig ist das für den Anwalt auch, da er sich die Akquise des Mandanten, die Abfrage der Daten, die Verarbeitung der Daten – mit dem Ergebnis eines Scheidungsantrages – gespart hat. Die vollen gesetzlichen Gebühren bekommt er natürlich trotzdem. Nicht nur der Betriebswirt weiß, dass gleicher Umsatz bei weniger Aufwand einen höheren Gewinn bedeutet. Ein Top-Anwalt würde also der Betriebswirt sagen.

Weitere Ergänzung: Inzwischen wird die Scheidung wieder professionell & günstig angeboten. Deshalb kurz zusammenfassend: Egal ob professionell & günstig, leicht & günstig oder einfach & günstig, es ist immer das Gleiche gemeint: Nach Eingabe Ihrer sensiblen Daten werden Sie an einen Anwalt vermittelt, der ganz regulär für Sie die Scheidung einreicht und wie auch woanders hierfür die gesetzlichen Gebühren abrechnet.

 

Scheidungsantrag online | Jetzt schnell und online Scheidung einreichen beim Fachanwalt für Familienrecht.

 

Weiter heißt es in der Werbeanzeige, dass man bequem von zu Hause den Antrag ganz ohne Anwaltsbesuch stellen könne. Eigentlich müsste es ein Fachanwalt für Familienrecht doch besser wissen. Die Scheidung einreichen kann man nur beim Familiengericht. In § 6 Abs. 1 BORA heißt es: „Der Rechtsanwalt darf über seine Dienstleistung und seine Person informieren, soweit die Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind.“ Ob die obigen Aussagen eine sachliche und berufsbezogene Unterrichtung ist, mag jeder selbst beurteilen. Bei genauer Betrachtung stellt man dann auch fest, dass hier ein ganz anderer Geschäftszweck einer Kapitalgesellschaft verfolgt wird: Durch Anwaltsvermittlung an Ihrer Scheidung mitverdienen. Ob die Partner- und Fachanwälte als eigentliche Kunden des Vermittlers wissen, dass es in § 6 Abs. 3 BORA heißt: „Der Rechtsanwalt darf nicht daran mitwirken, dass Dritte für ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.“?

 

 

Keine versteckten Kosten

 

Die Gebühren des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Das Gericht erhält Gebühren entsprechend dem FamGKG. Die Höhe wird verbindlich durch die Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht bestimmt. Die im Rahmen der Scheidung entstehenden Gebühren (Kosten der Scheidung) lassen sich daher Cent genau ermitteln. Sämtliche entstanden Gebührentatbestände im Vergütungsverzeichnis müssen in der Rechnung des Rechtsanwaltes aufgeführt werden, damit diese wirksam und überprüfbar ist. Transparenter und seriöser als mit gesetzlicher Grundlage kann eine Rechnung kaum gestaltet werden. Versteckte Kosten kann es daher nicht bei den Anwaltsgebühren, sondern nur bei der Provision des Anwaltsvermittlers geben, der mit der entsprechenden Aussage wirbt. Günstiger sind die Kosten der Scheidung dort jedenfalls nicht.

 

Scheidung kostenlos / Gratisscheidung / Scheidung zum Nulltarif / Online Scheidung kostenlos / 0% Scheidungskosten

 

Kostenlose ScheidungJede Scheidung kostet Geld und kann daher begrifflich schon nicht kostenlos sein. Wer nicht in der Lage ist, die Kosten einer Scheidung aus eigenen Mitteln aufzubringen, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) für die Scheidung zu beantragen. Die Kosten werden dann aus der Staatskasse getragen und können bei Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zurückgefordert werden. Dies ist keine Besonderheit der Online Scheidung, sondern eine staatliche Leistung. Jeder Rechtsanwalt ist auch verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe hinzuweisen.

Die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe macht die Scheidung nicht zur kostenlosen Scheidung oder haben Sie schon mal einen Immobilienmakler oder einen Vermieter gesehen, die eine Wohnung komplett kostenlos, gratis oder zum Nulltarif angeboten haben, nur weil bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen die Miete im Ergebnis aus der Staatskasse getragen wird?

 

Kostenlose Scheidung? – Online scheiden lassen

 

So wirbt ein Anwalt mit bezahlten Anzeigen bei einer Suchmaschine. Natürlich kann man sich nicht online scheiden lassen. Die Scheidung erfolgt immer ganz analog bei Gericht. Und natürlich ist auch dieser Anwalt nicht kostenlos. Die Werbung wurde schließlich geschaltet, um Geld zu verdienen. Gemeint ist damit offensichtlich die Möglichkeit, Leistungen vom Staat zu erhalten. Auf Verfahrenskostenhilfe hat jeder einen Anspruch, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht ausreichen, ein gerichtliches Verfahren zu bezahlen. Hier wird also Werbung mit einer staatlichen Leistung gemacht, die auch rein gar nichts mit der Online-Scheidung zu tun hat. Haben Sie schon mal einen Vermieter gesehen, der mit einer kostenlosen Wohnung wirbt, weil Sie theoretisch einen Anspruch auf Übernahme der Miete beim Jobcenter geltend machen könnten?

 

Gratis Kostenvoranschlag anfordern

 

Kostenvoranschlag der ScheidungDie Kosten einer Scheidung können nicht veranschlagt werden, da die Höhe gesetzlich geregelt ist. Bei jedem Scheidungsanwalt werden Sie in der Regel auch kostenfrei eine Auskunft darüber erhalten, wie hoch die Kosten Ihrer Scheidung sein werden. Durch Falschbezeichnung soll offensichtlich der unzutreffende Eindruck erweckt werden, Sie würden ein sonst kostenpflichtiges individuelles Angebot erhalten. Einen gratis Kostenvoranschlag und ein individuelles Angebot gibt es im Scheidungsrecht nicht. Anders als bei einem Handwerker, der mühsam die erforderlichen Arbeiten und Preise des Materials ermitteln muss, um einen Kostenvoranschlag erstellen zu können, ist für die Ermittlung der Scheidungskosten nur ein kurzer Blick in die Tabelle der gesetzlichen Gebühren erforderlich. Die Höhe der Kosten wird verbindlich durch das Gericht festgelegt, indem dieses am Ende des Verfahrens den Verfahrenswert festsetzt. Anders als beim Handwerker müssen Sie nachzahlen, wenn der „Kostenvoranschlag“ der Scheidungskosten sehr optimistisch erstellt wurde.

 

Nirgendwo günstiger / Keiner kann die Scheidung günstiger anbieten / Ihre Scheidung so günstig und preiswert wie möglich / Beim Preis kann man uns nicht unterbieten / bestmögliche Kosten / Tiefstpreis-Garantie für Onlinescheidungen vom Scheidungsanwalt / So günstig wie möglich Garantie / unschlagbar günstig / Günstiger • geht • nicht • Garantie

 

Scheidung online nirgendwo günstigerDie Aussage „Nirgendwo-günstiger“ ist nicht zu Ende gedacht, da diese bereits objektiv falsch ist, was hier nicht als seltene Ausnahme vertieft werden soll. Wer solche Aussagen macht, sollte eigentlich wissen, dass die Regel meist auch eine Ausnahme hat. Diese oder ähnliche Aussagen sollen offensichtlich suggerieren, die Scheidung sei dort günstiger, obwohl aufgrund der gesetzlich geregelten Gebührenhöhe ein anderer Anwalt auch nicht mehr Gebühren abrechnen könnte, es sei denn, er hätte dies mit Ihnen schriftlich vereinbart. Die günstigste Scheidung im Internet gibt es nicht. Trotzdem werben selbst Fachanwälte mit der „Niedrigstpreisgarantie“. Sieht so eine Fachberatung bei einer Fachanwältin / einem Fachanwalt für Familienrecht aus? Die bei Scheidung anfallenden Gebühren sind bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Die Höhe der Kosten bestimmt das Familiengericht, indem es am Ende des Verfahrens den Verfahrenswert festsetzt. Bei der Online Scheidung heißt nirgendwo günstiger also nur, dass überall grundsätzlich die gleichen Gebühren anfallen. Man könnte daher auch sagen, ohne Honorarvereinbarung nirgendwo teurer. Deswegen liegen auch 5-Sterne-Bewertungen neben der Sache, in denen der besondere oder günstige Preis nach vorhergehendem Vergleich der Scheidungskosten bei verschiedenen „Anbietern“ einer „Scheidung online“ hervorgehoben wird. Wer hat denn hier bewertet?

Da alle das Gleiche abrechnen und dem Anwalt nicht erlaubt ist, weniger als die gesetzlichen Gebühren abzurechnen, ist die Scheidung daher bei Abrechnung der vollen Gebühren aus Sicht der Werbetreibenden Ihre Scheidung so günstig und preiswert wie möglich. Und da der Anwalt ja nicht weniger abrechnen darf, kann ihn auch niemand unterbieten. Günstiger ist es also woanders nicht. Dass es wonaders meist nicht teurer ist, da der Anwalt ohne Honorarvereinbarung nicht mehr abrechnen darf, wollten Sie ja gar nicht wissen, oder!? 

 

So schnell & günstig wie möglich – Garantie

 

Günstig und schnell wird die Scheidung alleine durch Sie, indem Sie die Vorgehensweise mit Ihrem Ehegatten absprechen, vertrauensvoll mit Ihrem Anwalt zusammenarbeiten und im Scheidungsverfahren zeitnah allen Aufforderungen des Gerichts nachkommen. Die schnelle und günstige Scheidung ist daher keine Besonderheit der Online-Scheidung. Das gerichtliche Verfahren der Ehescheidung ist im FamFG geregelt und der Ablauf beim Familiengericht immer gleich. Die Kosten sind nach dem Willen des Gesetzgebers auch immer gleich. Schneller als nach den gesetzlichen Vorgaben kann die Scheidung nicht gehen. Günstiger auch nicht. Was genau hier also garantiert wird, ist nicht ganz klar. Oder ist der Garantiefall eingetreten, da es z.B. aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus, der Erkrankung des zuständigen Richters oder eines anderen Ereignisses zu Verzögerungen bei den Gerichten gekommen ist? Sicher nicht! Offensichtlich wird hier schlicht mit Ihrer Hoffnung auf eine günstige & schnelle Scheidung Werbung gemacht.

 

 

Antrag auf Streitwertreduzierung um 20%, 25% o. 30% schon im Scheidungsantrag

 

Streitwertreduzierung einvernehmliche Scheidung
Praxis vs. Marketing

Der oft zu findende Hinweis, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung eine „Streitwertreduzierung“ um bis zu 25 – 30% erfolgt, entspricht nicht der gängigen Praxis und ist nur ein Marketinginstrument, Ihnen die Hoffnung einer günstigen Scheidung zu machen. Bei einem Anwaltsvermittler heißt es sogar, man beantrage wie bei einer Scheidung online üblich, die Reduzierung des Streitwertes um 30%. Ob dieser Antrag üblich ist, sei dahingestellt. Beantragen kann man dies natürlich. Dass das Gericht dem Antrag nicht stattgeben wird, ist allerdings üblich. Hier verspricht das Marketing mehr als die gerichtliche Praxis erfüllt. Die falsche Kalkulation der Scheidungskosten macht sich spätestens am Ende des Verfahrens mit hohen Nachzahlungen bemerkbar. Eine Beantragung einer entsprechenden Reduzierung schon im Scheidungsantrag ist zudem verfahrenstaktisch nicht sehr geschickt. Mit besonderer Kompetenz glänzt Ihr Anwalt beim Familiengericht auch nicht, wenn dieser den Begriff Streitwert verwendet, da der Gegenstandswert im Scheidungsverfahren bereits seit 2009 gesetzlich normiert Verfahrenswert heißt. Mehr Info

 

Die Festsetzung (oder Reduzierung) des Verfahrenswertes liegt letztlich im Ermessen des Gerichts.

 

Festsetzung Verfahrenswert
Klare Vorgaben machen seriöse Kostenschätzung möglich

Diese Aussage gibt das Ermessen des Gerichts sehr verkürzt wieder und das Ermessen ist auch keinesfalls so groß, wie diese Aussage vermuten lässt. Zunächst gibt es gesetzliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. Dann gibt es auch meist Entscheidungen des jeweiligen OLG´s, die klare Vorgaben machen. Das Ermessen ist in der Praxis daher nicht allzu groß. Eine entsprechende Aussage soll daher wahrscheinlich den Eindruck erwecken, man habe nicht absehen können, dass das Gericht den Verfahrenswert höher als in der Kostenschätzung ausgewiesen festgesetzt hat oder der „Antrag“ auf Verfahrenswertreduzierung keinen Erfolg hat. Fallen die Kosten höher aus, liegt das allerdings meist daran, dass die Kostenschätzung nicht richtig war oder nicht alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten sowie Anzahl der Versorgungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt wurden und nicht daran. dass das „Gericht letzlich sein Ermessen ausgeübt“ hat. Das Gericht hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und hat insoweit nur begrenzt einen Ermessensspielraum. Hält sich das Gericht nicht an die gesetzlichen Vorgaben und die Rechtsprechung der eigenen Beschwerdegerichts (OLG) oder begründet die Abweichung von dem gesetzlichen Regelfall im Rahmen des erlaubten Ermessens nicht ausreichend, ist die Verfahrenswertfestsetzung falsch, so dass jeder, der hierdurch beschwert ist, erfolgreich Beschwerde einlegen kann. Und zwar beide Ehegatten, wenn der Verfahrenswert zu hoch festgesetzt und der Bezirksrevisor im Namen der Staatskasse sowie auch der Rechtsanwalt, wenn der Wert zu niedrig festgesetzt wurde. Und das Gericht wird sich die allergrößte Mühe geben, den Wert richtig festzusetzen, damit es nicht zu einem Beschwerdeverfahren kommt, weil der Bezirsrevisor im Namen der Staatskasse Beschwerde einlegt. Wer weiß, wie die Festsetzung vorzunehmen ist, wird die Kosten für Sie daher auch meistens richtig schätzen können. Leider scheint die Tendenz zu bestehen, dass gerne sehr optimistisch gerechnet wird, um nicht die Tatsache zu offenbaren, dass es woanders auch nicht teurer wäre. Wäre die optimistische Berechnung tatsächlich richtig, würde Ihr Anwalt oder das Scheidungsportal wahrscheinlich nichts vom Ermessen des Gerichts erzählen, sondern müsste in Ihrem Interesse gegen die falsche Verfahrenswertfestsetzung Beschwerde einlegen oder Ihnen das zumindest empfehlen. Das scheint aber wohl niemand zu tun, da Entscheidungen zu Beschwerden aufgrund eines zu hohen Verfahrenswertes kaum zu finden sind. Wieso nicht, wenn angeblich der Verfahrenswert bei einer einvernehmlichen Scheidung zu reduzieren ist? Auch für die Abweichung der Festsetzung von der Regel macht die Rechtsprechung Vorgaben, so dass eine Beschwerde begründet werden könnte, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Tun Sie aber fast nie.

Wer also verlässlich kalkulieren möchte, sollte nicht unbedingt den vermeintlich günstigsten Anbieter beauftragen, mit dem Hintergedanken, dort werde die Scheidung günstiger.

Und wer eine Kostenschätzung als irreführend bezeichneten Kostenvoranschlag erhalten hat, kann sich ja einfach mal auf den Standpunkt stellen, der Anwalt oder das Scheidungsportal müsse den Differenzbetrag erstatten, da das konkrete Angebot (oder was sonst soll ein Kostenvoranschlag sein?) deutlich unter den tatsächlichen Kosten lag. 

Die Festsetzung des Verfahrenswertes wird daher zwar vom Gericht vorgenommen, lässt sich meist aber ziemlich genau abschätzen.

Verfahrenswert Scheidung und Versorgungsausgleich
Wert Scheidung berechnen

Eine gute Kostenschätzung sollte daher zunächst von der Regel in der Praxis ausgehen, damit Sie realistisch kalkulieren können. Wer sich nicht alle Chancen bei dem konkreten Gericht verbauen möchte, wird ohnehin frühestens im Scheidungstermin die Frage der Verfahrenswertreduzierung ansprechen und hier Ihre Interessen versuchen durchzusetzen. Wenn es gut verläuft, können Sie sich freuen, dass die Kosten niedriger als kalkuliert geworden sind. Wer schon im Scheidungsantrag Kostenreduzierungen beantragt, über die das Gericht sowieso erst nach Monaten im Scheidunsgtermin abschließend entscheiden wird und kann, muss sich nicht wundern, dass das Gericht ausreichend Zeit hatte, darüber nachzudenken, warum dieser Antrag unbegründet ist und gegen den Gleichbeandlungsgrundsatz gegenüber anderen Scheidungswilligen verstößt und die Interessen der Staatskasse dies nicht zulassen. Die Staatskasse hat das Gericht immer im Auge. Unsere These ist: Wer einen Antrag auf Verfahrenswertreduzierung schon im Scheidungsantrag stellt, will nicht, dass dieser auch berücksichtigt wird. Anders ist das taktisch unkluge Verhalten nicht zu erklären.

Bei einem Anwalt konnten wir auf dessen Seite im Kleingedruckten sehen, dass bei einer Kostenschätzung immer 30% Reduzierung einberechnet werden und bei dem Versorgungsausgleich der Mindestwert angenommen werde. Maßgeblich sei aber die Festsetzung des Gerichts. Bei einem Anwaltsvermittler heißt es, man beantrage wie bei einer Scheidung online üblich, eine Reduzierung um 30% schon im Scheidungsantrag. Bei beiden Anbietern können Sie davon ausgehen, dass schon statistisch gesehen, in wenigstens 95% der Fälle die Kosten höher sein werden. 1. Die Reduzierung um 30% wird kaum ein Gericht akzeptieren. 2. In den meisten Fällen wird das Gericht wenigstens 20% aus dem Scheidunsgwert beim Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich berücksichtigen und nicht lediglich den Mindestwert in Höhe von EUR 1.000,00.  Eigentlich ist es doch ganz einfach, wird Ihnen aber gerne als unkalkulierbar verkauft. Damit sollten Sie als kinderloses Paar ohne Vermögen immer rechnen beim Verfahrenswert:

Tabelle Scheidungskosten(Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren ohne streitige Folgesachen. Beispiel: Beide Ehegatten verdienen zusammen EUR 2.500,00 im Monat und sind jeweils in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verfahrenswert beträgt in diesem Fall: (2.500 x 3 = 7.500) + 20 % (= 1.500) = EUR 9.000,00 Verfahrenswert.

Weißt Ihre Kostenschätzung einen geringen Verfahrenswert als nach obiger Formel aus, sollten Sie misstrauisch werden, den Ihre tatsächlichen Scheidungskosten werden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen.  Die Höhe der Kosten können Sie der Tabelle entnehmen.

Mit Kindern können je nach Gerichtsbezirk Pauschalen in Höhe von 250,00 bis 350,00 EUR pro Kind und Monat abgezogen werden. Dies unabhängig davon, ob dies Ihr Anwalt beantragt oder nicht. Je nach Gerichtsbezirk und konkretem Richter wird auch Vermögen berücksichtigt und zwar wenn dann in Höhe von 2-5% des Vermögens, wobei vorab Freibeträge zwischen 15.000,00 und 60.000,00 in Abzug gebracht wurden. Das alles hat aber nichts damit zu tun, wen Sie beauftragen. Es nutzt Ihnen daher nichts, wenn z.B. Pauschalen für Kinder in der Kostenschätzung in Abzug gebracht wurden, wenn das für Sie zuständige Gericht es anders handhabt und zwar bei allen dort anhängigen Scheidungsverfahren.

… mehr Information

 

 

Streitwert der Scheidung

 

Verfahrenswert bei einer ScheidungSeit dem 01.09.2009 gilt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Der Gegenstandswert im Scheidungsverfahren nennt sich danach nicht mehr Streitwert sondern Verfahrenswert, da es sich nicht mehr um einen Prozess entsprechend der Zivilprozessordnung (ZPO) handelt und das Gerichtskostengesetz (GKG) nicht mehr anwendbar ist. Wer aktuelle Informationen zur Scheidung bereitstellt, sollte nach derart langer Zeit der Gesetzesänderung keine unzutreffenden Begrifflichkeiten mehr verwenden. Ihr Anwalt wird bei Gericht auch nicht mit besonderer Kompetenz glänzen, wenn dieser den Begriff Streitwert statt dem seit  2009 für das familienrechtliche Verfahren normierten Begriff Verfahrenswert verwendet. Dem für Sie zuständigen Richter wird der Begriff Streitwert jedenfalls nicht über die Lippen kommen.

 

Einvernehmliche Scheidung spart 50% Scheidungskosten. / Die Vorteile einer Online-Scheidung liegen auf der Hand. Mit nur einem Anwalt sparen Sie schon einmal die Hälfte der Kosten ein.

 

Scheidung Kosten teilenDiese Aussagen sind bereits mathematisch falsch. Der Scheidungsantrag muss für den Antragsteller durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann der Antragsgegner auch ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Das ist keine Besonderheit der Scheidung online. Sparen kann dann der Antragsteller aber nur, wenn dieser mit dem Antragsgegner die Teilung der Scheidungskosten vereinbart. Gespart werden dann durch den Antragsteller 50% der Rechtsanwaltskosten und nicht der Scheidungskosten, da sich an der Höhe der Gerichtskosten nichts ändert. Die muss nämlich der Antragsgegner in jedem Fall zu 50% tragen. Ohne entsprechende Vereinbarung zahlt der Antragsteller die Kosten des eigenen Anwalts in voller Höhe alleine und kann daher nichts sparen. Auch nicht, wenn es es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt. Mit der Online-Scheidung hat das natürlich auch nichts zu tun. Schließlich haben Sie ja und nicht die Online-Scheidung eine Kostenvereinbarung getroffen, damit sich die andere Seite an den halben Anwaltskosten beteiligt.

 

Mehr Info

 

Scheidungskosten: 5 Tipps zum Geld sparen

 

Die Kosten der Scheidung zu senken, ist natürlich eine schöne Sache. Entsprechend findet man auch Tipps zur Kostensenkung bei den verschiedenen Anbietern einer Online-Scheidung. Sind das echte Tipps und kann man da wirklich erfahren, wie Kosten gesenkt werden? Auf einer Seite haben wir fünf Tipps gefunden, wie man (viel) Geld sparen könne. Gerne haben wir mal genauer auf der entsprechenden Seite nachgeschaut:

Der erste Tipp schlägt vor, nur einen Anwalt zu beauftragen, da man so 50% der Anwaltskosten sparen könne. Zunächst ist natürlich selbstverständlich, dass der Antragsteller immer nur einen Anwalt beauftragen wird. Wenn der Antragsgegner, da kein Streit besteht, keinen Anwalt beauftragt, spart dieser zunächst 100% Anwaltskosten. Der Antragsteller hat in dieser Konstellation genau 0% Ersparnis. Der entscheidende Tipp für den Antragsteller fehlt nämlich bei diesem 1. Kostensenkungstipp: Der Antragsteller muss mit dem Antragsgegner vereinbaren, dass sein Anwalt auch zur Hälfte vom Antragsgegner bezahlt wird. Fazit: Die Vereinbarung der Eheleute macht die Scheidung für den Antragsteller günstiger.

Der zweite Tipp lautet, man solle sich einvernehmlich scheiden lassen, weil man so viel Geld bei Gericht sparen könne. Auch das klingt ja erst mal gut, aber ist das nicht dasselbe wie Tipp 1? Dass mehr Streit bei Gericht auch mehr Kosten verursacht, ist wahrscheinlich auch nicht wirklich ein Geheimtipp.

Der dritte Tipp lautet, man solle Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Der Anwalt ist gesetzlich verpflichtet, auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und wird dies auch aus eigenem Interesse tun, um Geld zu bekommen. Die Kosten der Scheidung entstehen nämlich gleichwohl, auch wenn die Zahlung bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse erfolgt. Ein Hinweis, dass auch eine Rückforderung der Staatskasse denkbar ist, sollte bei einem solchen „Kostensenkungstipp“ allerdings nicht fehlen.

Der vierte Tipp lautet, eine Einigung vor der Scheidung herbeizuführen, um viel Geld zu sparen. Das ist natürlich richtig, dass eine Regelung in z.B. einem notariellen Vertrag sinnvoll ist, da so durch Vermeidung eines streitigen Verfahrens zusätzliche Kosten vor Gericht erst gar nicht entstehen können. Aber ist das nicht dasselbe wie Tipp 1 und Tipp 2?

Tipp fünf lautet, die einvernehmliche Scheidung online zu beauftragen, da man so weitere Möglichkeiten habe, Geld und auch Zeit zu sparen. Diese weiteren Möglichkeiten Geld zu sparen, wird dann mit der Ersparnis von 50% der Anwaltskosten begründet, womit wir wieder bei Tipp 1 (2 und 4) wären, bei dem, wie auch bei Tipp 5, der Hinweis fehlt, dass die Kostenvereinbarung zwischen den Ehegatten der Kostensenkungsfaktor ist. Zeit können Sie in der Form sparen, dass der Gang in die Anwaltskanzlei entbehrlich wird, wenn Sie diesen online beauftragen. Auf die Dauer des Scheidungsverfahrens hat die Art der Beauftragung eines Anwalts natürlich keinen Einfluss.

Info: Kostenteilung bei Scheidung vereinbaren

 

 

Geld-zurück-Garantie

 

Der eine oder andere selbsternannte Scheidungsservice, nach den AGB´s aber ein Anwaltsvermittler, bietet eine Geld-zurück-Garantie für den Fall an, dass der vermittelte Rechtsanwalt nicht innerhalb von 2 Wochen tätig geworden ist, nachdem an den Scheidungsservice bereits ein Vorschuss gezahlt wurde. 14 Tage nach Zahlung des Vorschusses warten ist bei einer angeblich schnellen Scheidung eine lange Zeit. Und warum bekommt ein Anwaltsvermittler Geld, was der zu vermittelnde Anwalt eigentlich erst noch verdienen muss? Wenn der Anwalt nicht tätig geworden ist, sind auch keine Gebühren entstanden. Das Geld können Sie daher auch dann zurückfordern, wenn Sie das Mandat einfach kündigen. Die Zahlung eines Vorschusses muss aber gar nicht sein. Viele Anwaltskanzleien bieten eine Scheidung online an, ohne einen Vorschuss zu verlangen. Erkundigen Sie sich daher vorher bei dem konkreten Rechtsanwalt, wann eine Zahlung zu erfolgen hat. Grundsätzlich darf ein Anwalt zwar seine Tätigkeit von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Diesen dann trotzdem zu beauftragen, ist allerdings alleine Ihre Entscheidung.

 

Scheidungsservice / Servicewelt für die Scheidung

 

Vergleich Scheidung online
Äpfel mit Birnen vergleichen: Anwalt u. Vermittler

Sie können nirgendwo im Internet selber die Scheidung online einreichen, eine Servicewelt oder einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, sondern nur einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragen. Dies entweder in dessen Kanzlei oder auch online. Beim Familiengericht erfolgt sodann nach entsprechender Antragstellung des Anwalts die Scheidung. Die Begriffe werden von Gesellschaften verwandt, deren sog. Service und Geschäftsmodell darin besteht, Sie unter dem Deckmantel einer „Scheidung online“ an einen Scheidungsanwalt zu vermitteln und damit nicht mit Angeboten von Rechtsanwälten zu vergleichen sind. Es ist daher nicht alles wie es scheint. Dass es sich nur um eine Anwaltsvermittlung handelt, wird auch nur verdeckt offenbart und ist etwas klarer nur in den AGB´s zu entdecken. Aussagen wie in der Online Werbung „… von zu Hause aus Ihren Scheidungsantrag stellen“ oder „Jetzt gleich Scheidungsantrag online einreichen“  sind bei nüchterner Betrachtungsweise jedenfalls schlicht gelogen. Erfahrene und handverlesene Top-Vertrauensanwälte und Partneranwälte sind bei diesem Geschäftsmodell schönredende Wortschöpfungen der entsprechenden Gesellschaften als Bezeichnung von Anwälten, die den Gesellschaften als Anwaltsvermittler Umsätze bescheren. Für die Anwaltsvermittler sind das natürlich im Rahmen des Marketings „die besten Scheidungsanwälte“, für deren Leistung oder Qualifikation aber keinesfalls nach den AGB´s der Vermittler eine Haftung übernommen wird.

 

Blitzscheidung

 

Die Begriffe „Blitzscheidung“ oder „Express-Scheidung“ sind reine Marketingbegriffe und werden für unterschiedliche Sinnzusammenhänge verwendet. In der juristischen Praxis werden Ihnen diese Begriffe nicht begegnen.

Als Voraussetzung der Scheidung muss in der Regel das Trennungsjahr abgelaufen sein. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn Härtefallgründe vorliegen. Da dann das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss, wird hier oft der irreführende Begriff „Blitzscheidung“ verwandt. Dies ist sicherlich kein Begriff, der von einem Ratgeber zum Scheidungsrecht benutzt wird, um Sie objektiv zu informieren. Da Härtefallgründe bei Gericht dargelegt und bewiesen werden müssen, kann ein entsprechendes Verfahren länger dauern als die Einreichung der Scheidung nach einem Jahr Trennung. Schneller ist eine Härtefallscheidung daher meist nicht in der Praxis.

Von manchem Anwaltsvermittler wird der Begriff  Blitzscheidung (auch) in einem anderen Sinnzusammenhang verwendet. Als besonderer Service für die Scheidung wird dann der Scheidungsantrag statt nach ein paar Tagen innerhalb von 1 bis 2 Tagen eingereicht. Blitzscheidung bedeutet bei diesem Anwaltsvermittler daher, dass Ihr mehrmonatiges Scheidungsverfahren als besonderer Service wenige Tage früher als sonst dort üblich eingeleitet wird. Dies zusätzlich mit dem Hinweis, dass ein Anwalt hierfür oft mehrere Wochen benötigt. Mehrere Wochen, um einen Scheidungsantrag für eine einvernehmliche Scheidung einzureichen? Vielleicht handelt es hierbei um Anwälte, die ein Problem haben, da das Farbband der Schreibmaschine, die sie noch benutzen, nicht mehr lieferbar ist. Die Regel ist das ganz sicher nicht.

 

Ehe annullieren / Annullierung Der Ehe - Schnell und deutschlandweit / Ehe annullieren lassen & Scheidung umgehen ᐅ So geht's / Annullierung der Ehe: Welche Frist gilt?

 

Ehe annullierenEine Annullierung bedeutet, etwas für nichtig zu erklären, also als von Anfang an unwirksam anzusehen. Dies ist auch die allgemeine Vorstellung zur Bedeutung. Entsprechendes kennt das deutsche Recht allerdings bei einer Ehe bereits seit 1998 nicht mehr. Neben der Scheidung gibt es nur die Aufhebung der Ehe. Anders als die Annullierung wirkt diese aber nicht rückwirkend. Die Ehe gilt mit Rechtskraft der Entscheidung über die Aufhebung – wie auch bei der Ehescheidung – als aufgelöst. Wer also auf dessen Seite von Annullierung der Ehe spricht und hierbei die zu beachtenden Fristen und die Voraussetzung der Eheaufhebung besonders hervorhebt, kennt entweder die Gesetzeslage nicht oder versucht Sie aufgrund einer falschen Vorstellung auf deren Seite zu locken. Mit „größter Sorgfalt“ erstellte Artikel auf einem selbsternannten Scheidungsratgeber sollten jedenfalls anders aussehen. Dass die Hervorrufung entsprechender Fehlvorstellungen mit 5-Sterne Bewertungen für den Artikel belohnt werden, lässt erahnen, wer hier bewertet hat. Deshalb im Klartext: Es gibt keine Annullierung der Ehe, Widerruf oder Rücktritt im deutschen Zivilrecht und die Aufhebung der Ehe wirkt nicht rückwirkend. Die Wirkung der Hochzeit lässt sich daher nicht nachträglich beseitigen, sondern nur die bestehende Ehe durch Aufhebung oder Scheidung durch gerichtliche Entscheidung auflösen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits kurz nach der Heirat feststellen, dass die Hochzeit ein Fehler war. In der Praxis sind Fälle einer Aufhebung selten.

Vorsicht daher bei Informationen auf Seiten mit einem Ratgeber zum Scheidungsrecht und der Werbung von Anwaltsvermittlern, die mit der schnellen deutschlandweiten Annullierung der Ehe werben.

Mehr Info

 

Scheidung online gibt es! / Erste Online-Scheidung per Video-Konferenz / Komplette Online-Scheidung durch Familiengericht erlaubt

 

Scheidung per Videokonferenz beim FamiliengerichtSo und ähnlich wurde und wird nach wie vor speziell von Anwaltsvermittlern die Pressemitteilung des MDR Thüringen im Jahr 2014 ausgeschlachtet, dass beim Familiengericht Erfurt die Ehegatten im Wege der Bild- und Tonübertragung beim Scheidungstermin teilgenommen haben. Einfach, schnell und kostensparend sei diese neue Form der Scheidung. „Diese Online Scheidung per Videokonferenz werde bisher nur selten angewandt“, so die weiteren Ausführung eines Anwaltsvermittlers. An einer Stelle hieß es sogar: „Das Amtsgericht Erfurt erlaubte im Herbst nämlich eine komplette Online-Scheidung, inklusive abschließender Videokonferenz mit dem Scheidungsrichter“.  Komplette Online-Scheidung? Durch das Amtsgericht erlaubt? Rechtsanwalt Steinbach als Inhaber und Betreiber dieser Seite war persönlich als Verfahrensbevollmächtigter der Antragstellerseite an dem entsprechenden Verfahren beteiligt und auch in dem Termin zur mündlichen Verhandlung in Erfurt anwesend und kann daher sagen: Das stimmt definitiv so nicht. Hier hat ein ganz reguläres Scheidungsverfahren stattgefunden, wie Sie hier nachlesen können. Entsprechende Meldungen waren und sind daher nur Marketing. Es gibt keine echte Online Scheidung. Auch nicht in Erfurt. 

Das Corona-Virus gibt dem Marketing von Anwaltsvermittlern neuen Anlass, Szenarien einer Video-Scheidung von Risikogruppen aufzuzeigen, zu denen es allerdings noch keine „Rechtsprechung oder Präzedenzfälle“ geben würde. Präzedenzfälle gibt es im deutschen Recht allerdings sowieso nicht und ansonsten steht im Gesetz, was per Bild- und Tonübertragung möglich ist. Den einen oder anderen Termin zur mündlichen Verhandlung, bei dem wir zu Corona-Zeiten per Bild- und Tonübertragung zugeschaltet waren, hatten wir tatsächlich. Das hat die Scheidung allerdings nicht zur Online-Scheidung gemacht, unabhängig davon, ob wie in diesen Fällen vorab in der Kanzlei oder online beauftragt wurden.

Der Ablauf einer Verhandlung ändert sich hierdurch nicht. Aktuell im Jahr 2024 stellt die Verhandlung per Video in der gerichtlichen Praxis keine Besonderheit mehr dar.

 

Tipps und Tricks zur Scheidung

 

Auf einigen Seiten einer sog. Online Scheidung und selbsternannten Ratgebern zum Scheidungsrecht sind Tipps und Tricks zur Scheidung zu finden. Trick klingt nach Zauberei. Der Zauberer verrät allerdings nicht seine Zaubertricks. Der eine oder andere Trick könnte nämlich je nach individueller Kenntnis des Nachahmers bezüglich der möglichen Folgen gefährlich werden. So verhält es sich auch mit vermeintlichen Tricks zur Scheidung. Wie Sie taktisch und klug Vorgehen können, um Ihr Ziel zu erreichen, wird Ihnen ein Scheidungsanwalt nur im vertraulichen Gespräch offenbaren, da dieser nur so absehen kann, was in Ihrem konkreten Fall die Folgen sind, welche Risiken bestehen und welche Gegenreaktionen ein bestimmter „Trick“ auslösen könnte. Pauschale Tipps im Internet auf Seiten von Nichtanwälten, wie beispielsweise eine Scheidung verzögert oder verhindert werden kann, sollten daher mit größter Vorsicht genossen werden. Auch wenn an der einen oder anderen Stelle der theoretische mögliche Ansatz richtig sein mag, die konkreten Gefahren in Ihrer Situation, insbesondere die wirtschaftlichen Folgen, finden Sie an der entsprechenden Stelle nicht. Umfassende Information zum Familienrecht sieht anders aus. Nicht alles was theoretisch möglich ist, ist auch taktisch klug oder durchsetzbar. Ein falsches Vorgehen kann daher schnell zu einem Kampf gegen Windmühlen ausarten oder aber zu nicht kalkulierten Gegenreaktionen führen, die Sie persönlich und wirtschaftlich schwer treffen können. Den Tipp-Geber kümmert das wenig, da dieser nach dem Kleingedruckten keine Haftung übernimmt.

 

Scheidung macht glücklich

 

Bester Scheidungsservice? Ist jeder Scheidungsservice / Scheidungsanwalt gleich?

Eine „Scheidung macht glücklich“ lautet eine Werbekampagne eines Anwaltsvermittlers. Dies sei der Weg zum Lebensglück, denn Sie könnten dann u.a. deprimierende Abende gegen aktive Outdoor-Veranstaltungen, tote Hose gegen prickelnde Erotik, Bier und Fußball gegen Wein und Oper und Ehe ohne Zukunft gegen Scheidung mit Perspektive tauschen. Werden Sie wieder glücklich und reichen Sie die Scheidung ein, so die Aufforderung in der Werbekampagne. Dies natürlich ohne Rosenkrieg über das Internet auf einem der vielen Scheidungsportalen des Anwaltsvermittlers.

Sie sehen also, eine Online Scheidung bei einem Anwaltsvermittler kann Sie, zumindest klingt das so in der Werbung an, nur glücklich machen. Der Weg zum Glück ist also ganz einfach. Warum sollten Sie daher direkt zu einem Scheidungsanwalt Kontakt aufnehmen, statt sich vorher an einen Ihnen nicht bekannten Anwalt vermitteln zu lassen? Glück scheint es nur im Scheidungsportal zu geben, wenn man der Werbung glauben darf. Ob Sie dann glücklich geschieden sind oder nur glücklich sind, weil Sie geschieden sind, verrät die Werbekampagne nicht. Wir wünschen jedenfalls viel Glück bei der dortigen „webbasierten Online-Scheidung mit fast komplett digitalen Abläufen“. Ob dies bedeutet, dass der vermittelte Anwalt dann auch nur digitale Datenverarbeitung statt individuelle Beratung und Betreuung betreibt, ist hier nicht bekannt. So oder so. Die Kosten sind dort jedenfalls genauso hoch wie auch woanders. Glücklich sind dann natürlich auch der Anwalt und der Anwaltsvermittler als Betreiber des Scheidungsportals aufgrund des Umsatzes, der mit fast komplett digitalen Abläufen generiert wurde. Zum Glück gibt es das digitale Zeitalter.

 

 

 

Ihr(e) Alte(r) nervt? – Scheidungsverfahren jetzt – Scheidung bundesweit ohne Anwaltsbesuch

 

Bei Eingabe des Suchbegriffs „Scheidung online“ ist dieser bezahlte Treffer auf Platz eins der größten Suchmaschine erschienen. Für einen Klick auf den entsprechenden Treffer erhält die Suchmaschine schnell mal einen zweistelligen Eurobetrag. Stattdessen kann bei diesem Anbieter auch mal „Den/die Falsche/n geheiratet? – Raus aus dem Schlamassel“ als bezahlte Anzeige erscheinen. Eine Anwaltskanzlei wirbt für die Scheidung via Internet und betont auf der Homepage deren Beratung auf höchstem Niveau. Dort bekommen Sie dann auch den Tipp, das Scheidungsverfahren beschleunigen zu können, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Dass Sie dann u.U. keine ausreichende Alterssicherung im Rentenalter haben, wird allerdings nicht erwähnt. Sieht so die angebliche moderne Form der Scheidung und das heutige Niveau juristischer Beratung aus? Die Anzeige zeigt zumindest, von welchem Niveau die Anwaltskanzlei bei Ihnen ausgeht. Entscheiden Sie selbst, ob das die beste Online-Scheidung für Sie ist.

 

TÜV-zertifizierte Service-Qualität für unseren Scheidungsservice

 

Wir haben wirklich keine Idee, was dies für Sie bedeutet, zumal Scheidungsservice bei diesem Anbieter offensichtlich die Umschreibung für die Datenweitergabe im Rahmen der Anwaltsvermittlung zu sein scheint. Mit juristischer Fachkompetenz hat dieses TÜV Siegel jedenfalls nichts zu tun. Der Rechtsanwalt, der alleine eine Scheidung für Sie beim Familiengericht einreichen darf, hat jedenfalls als Volljurist 2 staatliche Examen bestehen müssen und musste zur Anwaltschaft zugelassen werden. Für diese Ausbildung haben die meisten Volljuristen, egal ob Richter oder Rechtsanwalt, mindestens 7-8 Jahre benötigt.

 

Beste Scheidungsanwälte online | Nirgendwo günstiger beraten

 

Das war eine geschaltete Anzeige eines Anwaltsvermittlers ganz oben bei der größten Suchmaschine. Natürlich sind für den Anwaltsvermittler die Anwälte, die dem Vermittler Umsatz bescheren, auch die besten Scheidungsanwälte. Ob das objektiv so ist, darf zumindest in Frage gestellt werden. Und deshalb dürfte die Konkurrenz bei einer entsprechenden Anzeige auch mit einer Abmahnung reagieren. Möglicherweise ist die Anzeige auch nur deshalb zu einer Uhrzeit geschaltet gewesen, zu der üblicherweise die Konkurrenz tief und fest im eigenen Bett schläft. Aber klicken Sie ruhig auf eine entsprechende Anzeige. Das kostet den Anwaltsvermittler ca. 25,00 EUR für diesen einen Klick. Da der Anwaltsvermittler von der Muttergesellschaft einen siebenstelligen Eurobetrag als kleine Starthilfe erhalten hat, tut es sicherlich auch nicht weh. Mal schauen, wie schnell sich diese Millioneninvestitionen mit der angebotenen Nirgendwo-Günstiger-Scheidung wieder refinanzieren lassen. Das kann betriebswirtschaftlich jedenfalls nur durch Masse statt Klasse funktionieren.

Bei einem anderen Anwaltsvermittler hieß es bei der bezahlten Werbung: „Top Anwalt für Ihre Scheidung“. Sie sehen also, Top Anwalt oder bester Scheidungsanwalt wird man, wenn man den Vermittlern Umsätze beschert.

Was die Anwaltsvermittler alle ersichtlich übersehen und mangels langjähriger praktischer Erfahrung im Scheidungsverfahren und Umgang mit Betroffenen auch nicht wissen können, soll hier ncht vertieft werden, jedoch sei soviel gesagt: Hinter jeder Scheidung steht ein Mensch, den man nicht einfach digital abwickeln kann. So einfach funktioniert eine Online Scheidung nicht. Jedenfalls darf man es sich nicht so einfach machen, wenn man die Interessen der Betroffenen und nicht nur den eigenen Umsatz im Auge hat.

 

 

Was kostet eine Online Scheidung oder Scheidung online?

 

Scheidungskosten
auch online: gesetzliche Gebühren Scheidung

Schon die Frage suggeriert, es würde besondere Kosten der Scheidung online geben. Tatsächlich ist das Vorgehen bei allen Anbietern einer Internetscheidung gleich, soweit diese Frage auftaucht. Es folgen Ausführungen, wie die ganz normalen Scheidungskosten berechnet werden. Also unabhängig davon, ob Sie sich von einem Anwaltsvermittler vermitteln lassen haben, Ihren Anwalt in dessen Kanzlei oder über ein Onlineformular kontaktiert und beauftragt haben, da die Kosten der Scheidung gesetzlich geregelt sind. Kosten der Internetscheidung sind das also nicht. Wenn dann auch noch Möglichkeiten des Sparens von Anwaltskosten aufgeführt werden, sind dies meist Ausführungen zu den Vorzügen der einvernehmlichen Scheidung, die natürlich ebenfalls nichts mit der Online-Abwicklung zu tun haben, sondern nur damit, dass Sie keinen Streit haben. In diesem Fall benötigt der Antragsgegner nicht zwingend einen Anwalt, so dass dieser „eingespart“ werden kann. Sparen kann der Antragssteller hingegen nur, wenn dieser dann eine Teilung der Kosten vereinbart.

Was bei den Anwaltsvermittlern offen bleibt, wer die Provision für diese zahlt?

 

 

Was kostet die günstigste Scheidung?

 

Kosten Scheidung berechnen
Am Ende zählt nur, was die eigene Scheidung kostet

Ausführungen, wie hoch die Kosten der günstigsten Scheidung sind und ein Berechnungsbeispiel aufgeführt wird, sind meist keine gut gemeinten Informationen eines Ratgebers zum Familienrecht, sondern dienen meist nur dazu, bei Ihnen den Eindruck zu erwecken, die Scheidung sei schon ab einem bestimmten Betrag für Sie durchführbar. Tatsächlich sind die Berechnungsbeispiele nicht die günstigsten Kosten, sondern die Gebühren, die mindestens entstehen bei dem Mindestverfahrenswert von EUR 3.000,00 für die Scheidung und EUR 1.000,00 für den Versorgungsausgleich. Die betroffene Person wird dies nicht als günstig empfinden, da sich der vom Gericht festzusetzende Verfahrenswert nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten richtet. Wer also die vermeintliche günstigste Scheidung (Verfahrenswert von insgesamt EUR 4.000,00) zahlen muss, darf zusammen mit dem Ehegatten nur ein Einkommen von nicht mehr als EUR 1.000,00 netto im Monat haben und müsste mehr als EUR 1.100,00 zahlen. Bei dieser Lebens- und Einkommenssituation wird der Scheidungswillige daher die Scheidung sicher nicht als günstig sondern als ruinös empfinden. Ungeachtet dessen, ist dies auch eine lebensfremde Betrachtungsweise, da bei einer entsprechenden Einkommenshöhe regelmäßig die Möglichkeit genutzt wird, Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zu beantragen.

Zum Thema günstig eine kleine Geschichte aus der Praxis: Ein von hier aus vertretener Mandant wurde nach dem Scheidungstermin erläutert, dass sich auf Grundlage des soeben vom Familienrichter festgesetzten Verfahrenswertes, Scheidungskosten in Höhe von insgesamt EUR 3.403,23 ergeben, woraufhin die schlechter verdienende Ehefrau im Hinblick auf die vereinbarte Kostenteilung kurz schluckte und der gut verdienende Mandant freudig sagte: „Wow, ein echtes Schnäppchen.“ Tatsächlich hatten wir aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse höhere Scheidungskosten kalkuliert. Das Verfahren ist daher für den Mandanten tatsächlich günstig verlaufen und aus seiner Sicht durchaus ein Schnäppchen gewesen. Was günstig und ein Schnäppchen ist, ist daher bei den Scheidungskosten immer eine Frage der eigenen Einkommens- und Lebenssituation. Ob der Mandant allerdings auch so positiv reagiert hätte, wenn die Kosten vorher sehr optimistisch von hier aus kalkuliert worden wären und niedriger in einem irreführend bezeichneten Kostenvoranschlag angegeben worden wären, darf bezweifelt werden.

 

Aktuelle Jahreszahl und §Paragraphen§ im Seitentitel 

 

Einige Anbieter ändern alljährlich ihren Seitentitel auf manchen Themenseiten, damit in den Suchergebnissen die aktuelle Jahreszahl in den Überschriften erscheint. Zum Jahreswechsel wird auch gerne das aktuelle und das neue Jahr oder nur das neue Jahr genannt. Das erweckt zunächst mal den Eindruck, dass hier aktuelle und vor allem auch neue Informationen angeboten werden. Überschriften wie die fiktiven Beispiele „EINVERNEHMLICHE Scheidung 2021 – alle Infos“ oder „SCHEIDUNGSRECHT | § | 2021/2022“ sehen doch gut aus in den Suchergebnissen, oder!? Schaut man allerdings auf den Inhalt, bemerkt zumindest der Kenner der Materie, dass dort nichts Neues steht und oft auch die Rechtslage und die Begrifflichkeiten bis und nach der Familienrechtsreform 2009 bunt durcheinandergewürfelt werden. Da nutzt auch kein „§“ und das aktuelle oder kommende Jahr im Seitentitel. Wussten Sie z.B., dass es seit 1998 eine Annullierung der Ehe nicht mehr gibt, die seinerzeit im Ehegesetz (EheG) als Nichtigkeitsklage geregelt war? Dann geben Sie doch mal „Ehe annullieren“ (Link zur Suche) in der Suchmaschine ein und schauen, wer den Begriff aus dem letzten Jahrhundert trotzdem benutzt und Ausführungen zu den Fristen und Voraussetzungen macht. Wir wissen nicht, wer die vielen 5-Sterne Bewertungen für die entsprechenden Seiten vergeben hat und ob die Verfasser der Seiten es nicht besser wissen oder Sie in die Irre führen möchten. So oder so sieht sachliche und fundierte juristische Information anders aus. Neben der Sache liegen daher auch z.B. Seitentitel wie Verfahrenswert & Streitwert | § | Scheidung 2021, da es seit 2009 nach dem Willen des Gesetzgebers keinen Streitwert der Scheidung mehr gibt und bis dahin keinen Verfahrenswert gab, wie Sie weiter oben nachlesen konnten. Sind das aktuelle Informationen aus dem vorletzten Jahrzehnt? Fundierte und sachliche Information zur Scheidung zu geben, scheint daher offensichtlich nicht der Zweck eines entsprechenden Ratgebers im Scheidungsrecht zu sein.

 

Scheidung online ohne Anwaltsbesuch? Auch für mich sinnvoll?

 

Scheidung online sinnvoll oder besserWenn Sie eine entsprechende oder ähnliche Überschrift in den Suchergebnissen entdecken, brauchen Sie gar nicht weiterlesen. Die Scheidung online ist kein besonderes Verfahren und auch nicht günstiger. Sie ist nichts weiter als eine komfortable Möglichkeit, den Scheidungsanwalt zu beauftragen und daher auch nicht sinnvoller oder besser. Lassen Sie sich daher nicht von der Werbung sagen, dass dieser Art der Beauftragung genau das Richtige für Sie ist. Wer nicht gerne über das Internet korrespondiert und / oder ungern telefoniert, sollte lieber einen Termin beim Anwalt ausmachen und diesen dann mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Die Scheidung online ist weder besser noch sinnvoller, sondern nur eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Anwalt. Wer tagsüber beruflich stark eingespannt ist, kommt diese Möglichkeit möglicherweise entgegen. Es sollte daher alleine Ihre Entscheidung sein, ob Sie diese Kontaktmöglichkeit mögen und zu schätzen wissen. Welchen Sinn es haben kann, seine Daten bei einem Anwaltsvermittler einzugeben, der vorgibt eine Scheidung online anzubieten, können wir Ihnen nicht beantworten. Ihren Arzt, Steuerberater oder sonstige Personen, bei denen ein besonderes Vertrauensverhältnis Grundvoraussetzung sein sollte, suchen Sie sich doch auch selbst aus. Warum sollten Sie das bei einem Anwalt für die Scheidung einem Vermittler überlassen, der nur provisionsbringende Anwälte vermittelt? Der freut sich natürlich, wenn Sie dort Ihre hochsensiblen Daten eingeben.  Günstiger wird es dort trotz der dortigen Anpreisungen mit Sicherheit nicht. Wie auch, wenn der Anwalt wie überall die gesetzlichen Gebühren erhält und der Vermittler zusätzlich Geld verdienen möchte.

 

Scheidung online: wann ist das möglich? | § und aktuelle Jahreszahl im Seitentitel |

 

Der Seitentitel in den Suchergebnissen ist offensichtlich darauf aus, eine Fehlvorstellung hervorzurufen, dass nunmehr auch online die Scheidung möglich sei, was natürlich nicht stimmt. Da Scheidung online nichts weiter meint, als einen Anwalt online zu beauftragen, ist das natürlich grundsätzlich immer möglich. Ob dies im Einzelfall zweckmäßig ist, muss individuell geprüft werden. Wird die sog. Scheidung online von Nichtanwälten angeboten, die Ihre Daten im Ergebnis nur an einen Anwalt weiterleiten, scheitert die digitale Verarbeitung Ihrer hochsensiblen Daten allerdings, wenn Ihre persönliche Scheidung nicht zu 100% in das Schema „einvernehmliche Scheidung“ passt. Ein Anwalt kann Ihnen dann trotzdem weiterhelfen. Wer mehr als nur digital abgewickelt werden möchte, sollte daher bei gleichen Kosten direkt den Anwalt kontaktieren.

Ziel der konkreten Seite mit der entsprechenden Überschrift ist nur, Sie als vermeintliche Empfehlung zu einem bestimmten Anwalt zu lenken, der scheinbar keine Zeit mit einer Beratung verlieren und stattdessen ganz schnell alles ans Gericht schicken möchte. Der Anwalt hat sich dann Zeit für die Beratung und Sie keine Kosten gespart.

 

Vergleichsportal Scheidung online | Scheidung online Vergleich | Top Anbieter im Vergleich

 

Scheidung online Test und TestsiegerEin Vergleichsportal ist per Definition eine Onlineplattform, auf der verschiedene Dienstleistungen oder Waren durch den Kunden verglichen werden können und vom Betreiber des Vergleichsportals an den Anbieter vermittelt wird. Bei einer Scheidung ist das gerichtliche Verfahren immer gleich. Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sind gesetzlich der Höhe nach festgelegt. Ein  Vergleich und damit ein Vergleichsportal für eine Scheidung online kann es daher schon begrifflich nicht geben, da das Verfahren und die Kosten gesetzlich geregelt und daher immer gleich sind. Trotzdem gibt es eine Seite im Internet, die sich als Vergleichsportal für die Scheidung online darstellt und als Empfehlung der Redaktion den Testsieger als besten Scheidungsservice unter den Top-Anbietern mit 9,8 von 10 Punkten kürt. Wie getestet wurde und es zur Kür zur besten Online-Scheidung kam, bleibt unklar. Laut Impressum ist Anbieter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rumänien. Haben sich hier viele rumänische Staatsbürger zu Testzwecken in Deutschalnd scheiden lassen? Auf der Suche nach Verantwortlichen der angeblichen Redaktion wird man nicht fündig. Einen verantwortlichen Redakteur findet man nicht. Es ist keine natürliche Person auf der Seite genannt, auch nicht der Geschäftsführer der Gesellschaft. Und wieso testet eine Gesellschaft in Rumänien „Top-Anbieter“ der Online Scheidung in Deutschland? Das wird nicht klar. Auch nicht, warum ausgerechnet diese Anbieter Top-Anbieter sein sollen. Auf der Seite ist folgendes zu finden: „… ist eine Plattform zum Vergleich von Scheidung-Online Seiten mit einer Besonderheit: Wir sind stolz, dass wir mittlerweile mit unseren ehrlichen, detaillierten Testberichten über die führenden Online-Scheidungsseiten in Deutschland die führende Vergleichsseite sind zum Thema Online-Scheidung! Und wir bieten diese Testberichte komplett kostenfrei für Sie an.“ Ganz so selbstlos und ohne finanzielle Interesse scheint die Seite beim Vergleich der Online-Scheidungen aber nicht zu sein, da diese durchaus bei den bezahlten Treffern in der Suchmaschine auftaucht und zwar bei Suchwörtern, für die schnell mal EUR 25,00 pro Klick an die Suchmaschine zu zahlen sind. Wer entsprechende Kosten der Werbung zahlt, wird dies nicht ohne finanzielles Eigeninteresse tun, wer auch immer dahinter steckt.

Mehr zum Thema …

 

 

Scheidungskosten-Vergleich

 

Tabelle Scheidungskosten
Gleich hohe gesetzliche Gebühren vergleichen?

An mancher Stelle wird die Möglichkeit angeboten, ein individuelles Angebot der Scheidungskosten anzufordern und / oder aufgefordert diese Kostenschätzung (meist irreführend Kostenvoranschlag genannt) mit anderen „Angeboten“ zu vergleichen.

Auch dort werden Sie am Ende die vollen gesetzlichen Gebühren zahlen.

Einen Vergleich der Scheidungskosten kann es im Hinblick auf die gesetzlich geregelte Höhe der Gebühren nicht geben. Hier soll nur suggeriert werden, die Scheidung könne dort günstiger durchgeführt werden. Wird sie aber nicht! Auch dort muss der Anwalt die gesetzlichen Gebühren abrechnen, die nach dem Willen des Gesetzgebers auch durch Vereinbarung nicht unterschritten werden dürfen. Für eine Überschreitung muss zwingend eine schriftliche Vereinbarung vorab geschlossen werden (Honorarvereinbarung).   …mehr Informationen

 

 

 

< Online Scheidung spart Zeit, Nerven und Geld > erlaubte  Werbung

 

Oft wird darauf hingewiesen, dass das OLG Hamm eine entsprechende Werbung erlaubt habe. Das ist so verkürzt dargestellt nicht richtig. Das OLG hatte zu beurteilen, ob eine entsprechende Werbung irreführend sei. Es kam insoweit nur zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Werbung auf der Homepage eines Anwaltes jedenfalls dann nicht irreführend ist, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, im Folgesatz hinreichend erläutert wird. Der wichtige 2. Teil des Satzes wird beim Zitieren dieses Urteils aber meist weggelassen. Tatsächlich hat das OLG nicht bestätigt, dass eine Online-Scheidung Zeit, Nerven und Geld spare, sondern nur bestätigt, dass in dem konkreten Fall verständlich und daher nicht irreführend erklärt wurde, welche grundsätzlichen Möglichkeiten es gebe, Kosten zu sparen, der Online-Kontakt statt der Vereinbarung eines Termins Zeit sparen könne und für manche es tatsächlich Nerven spare, wenn diese nicht persönlich sondern anonym über das Internet zum eigenen Anwalt in Kontakt treten.

Ob die obigen Werbeaussagen bei allen Anbietern im Folgesatz hinreichend erläutert werden, kann jeder selbst überprüfen.

 

 

 

Kundenmeinungen mit Bild

 

Geschiedene, die sich mit Bild, Vornamen und Anfachsbuchstaben des Nachnamens, Wohnort und Zitaten Ihrer Zufriedenheit auf einer „Scheidung online“ Seite abbilden lassen? Tatsächlich! Sowas kann man finden auf so mancher Seite von Nichtanwälten. Kann das wirklich sein? Wer macht denn sowas nach seiner Scheidung und zeigt der ganzen Welt, dass man beim Anwaltsvermittler war und geschieden wurde? Dann nehmen Sie doch mal das Bild und verschieben Sie es in die Bildersuche der größten Suchmaschine und schauen, wie oft das Bild in anderem Zusammenhang und/oder Bildagenturen zu finden ist. Ob das wirklich ein Kunde einer „Scheidung online“ ist, können Sie dann selbst beurteilen.

 

Verlässliche Alternative zu herkömmlichen Anwaltskanzleien

 

So bezeichnet sich ein Anwaltsvermittler. An der Anwaltskanzlei geht allerdings kein Weg vorbei, da die Scheidung zwingend durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Eine echte Alternative ist das also nicht. Dass Sie sich die Anwaltskanzlei nicht selbst aussuchen, sondern sich vermitteln lassen, ist das Geschäftsmodell der selbsternannten „verlässlichen Alternative“. Worin liegt der Vorteil? Der Anwaltsvermittler verdient Geld und der zu vermittelnde Anwalt bekommt Daten nebst Mandant digital geliefert. Kosten sparen können Sie dort nicht. Wie auch, wenn ein Dritter mitverdienen möchte? Sieht so die beste Online Scheidung aus? Und was haben Sie davon?

 

Bester Scheidungsanwalt in XY-Ort / Den besten Scheidungsanwalt finden. / Liste empfehlenswerter Kanzleien / Gute Anwaltskanzlei / Guter Anwalt Familienrecht XY-Ort / Liste unserer Besten Scheidungsanwälte / Juristische Fachkompetenz in XY-Ort auf höchstem Niveau / Mit dieser Liste für empfehlenswerte Kanzleien finden Sie einen guten Rechtsanwalt für Familienrecht in XY-Ort / Übersicht ausgewählter Kanzleien in XY-Ort / Top 10 – Rechtsanwalt XY-Ort Fachgebiet

 

Was sind das für Listen und Seiten, auf denen nur gute und ausgewählte Anwälte mit hohem Niveau zu finden sind. Im Impressum steht zumindest kein Anwalt. Sie können auch für jeden Ort in Deutschland suchen und werden auf die besten Scheidungsanwälte nur für diesen Ort stoßen. Haben diese Anwälte, die es an jedem Ort in Deutschland zu geben scheint, eine besondere Qualifikation oder wurden diese einer fachlichen Überprüfung unterzogen? Dies sind Seiten von gewerblichen Anwaltslisten und Anwaltsvermittlern. Zum Top-Scheidungsanwalt werden Sie dann einfach, indem Sie dem entsprechenden Seitenbetreiber Geld zahlen, um dort gelistet zu werden. Als Kunde sind das für die Seitenbetreiber natürlich die besten Anwälte. Mit den anderen kann man schließlich kein Geld verdienen. In den AGB´s der Seitenbetreiber werden Sie meist auch finden, dass für die Anwälte keinesfalls eine Haftung übernommen wird, auch wenn diese oft Kooperations- oder Partneranwalt genannt werden. Sie erhalten daher Empfehlungen, für die nicht gehaftet werden soll. Empfohlen werden Anwälte, die dafür zahlen, gefunden zu werden. So einfach ist es, ein TOP-Anwalt oder der beste Scheidungsanwalt zu werden.

 

Scheidungen online gibt es tatsächlich, sie funktionieren und sind genauso rechtlich anerkannt wie „herkömmliche Scheidungen“ mit zwei Anwälten.

 

In der Werbung früher gab es ein Männchen, das bei Genuss einer bestimmten Zigarette nicht in die Luft ging, wie sich die älteren Leser vielleicht erinnern können. Heute gibt es einen Energydrink, der Ihnen Flügel verleihen kann. Diese Werbeaussagen wörtlich genommen, sind allerdings so wahr wie die Aussage, es gebe tatsächlich eine Online-Scheidung. So geht Scheidung heute – zumindest bei der Werbung. Der Unterschied ist, dass die Werbung bei der Zigarette und dem Energydrink nicht darauf angelegt ist, bei Ihnen eine Fehlvorstellung hervorzurufen. Oder glauben Sie wirklich, Flügel zu bekommen, wenn Sie ein bestimmtes Getränk zu sich nehmen? Oder glauben Sie z.B., dass es Online-Urlaubsreisen tatsächlich geben kann, nur weil Sie die Reise online statt im Reisebüro buchen können? Ihre Reise durch das Scheidungsverfahren und zum Scheidungstermin findet jedenfalls ganz analog statt. Wie auch schon zu Zeiten des Zigarettenmännchens.

 

Ihnen reicht´s? Ohne aufwendiges Verfahren bei der Scheidung Geld sparen.

 

So werben Fachanwälte für Familienrecht heute für die Beauftragung eines regulären Scheidungsverfahrens mit überall gleich hohen Kosten bei einer einvernehmliche Scheidung.

 

 

Sie dürfen darauf vertrauen, dass unsere Vertrauensanwälte nur die absoluten Mindestgebühren für die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens berechnen.

 

Das klingt ja erst mal gut und nach ein preisgünstigen Scheidung. Bedeuten tut dieser Satz allerdings nur, dass die Anwälte, für die der Anwaltsvermittler nach den AGB´s keinerlei Haftung übernehmen will, die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren abrechnen und Sie hierzu vorab Ihre hochsensiblen Daten und die Ihrer Kinder und Ihres Ehegatten an eine Kapitalgesellschaft übermitteln müssen. Die absoluten Mindestgebühren sind also die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren. Der Rechtsanwalt nebenan rechnet also die gleich hohen Gebühren ab.

 

 

Aktuelles zu Scheidungsprozess, Scheidungsklage, Scheidungsurteil, Streitwert, Prozesskostenhilfe …

 

Ein besonderes Phänomen vieler Online Scheidung scheint zu sein, dass man Ihnen aktuelles zum Thema Scheidung näher bringen möchte, indem Ihnen Begriffe erläutert werden, die Sie im Scheidungsverfahren niemals hören werden. Hierzu gehören beispielsweise Begriffe wie Scheidungsprozess, Scheidungsklage, Scheidungsurteil, Kläger, Beklagter, Streitwert, Mindeststreitwert, Prozesskostenhilfe und anderes mehr. Genau betrachtet spiegeln diese Formulierungen die Rechtslage bis zum 31.08.2009 wieder. Warum Ihnen das Verfahren nicht anhand der aktuellen und vom Gesetzgeber vorgegebenen Begriffe erläutert wird und stattdessen gesetzliche Definitionen aus nicht mehr anwendbaren Gesetzen verwendet werden, erschließt sich uns nicht. Die vorgenannten Begriffe haben wir jedenfalls in diesem und im letzten Jahrzehnt nicht einmal in einem familienrechtlichen Verfahren bei Gericht gehört oder gelesen. … mehr Informationen

 

 

Wie Sie sehen, ist nicht alles wie es erst mal klingt. In der Werbung ist das oft so. Deswegen wissen Sie, dass ein Energy-Drink keine Flügel verleiht. Auch bei großen Anpreisungen einer Online Scheidung sollten Sie die Werbung kritisch hinterfragen. Warum sollte im digitalen Zeitalter alles einfacher und günstiger bei der Scheidung sein? Wesentliches hat sich seit der großen Reform im Jahr 1977 im Scheidungsrecht nicht geändert. Deshalb kurz die Werbeaussagen im  Klartext:

Wenn Sie Online Scheidung, Scheidung online oder Scheidung über das Internet oder ähnliche Formulierungen lesen, ist immer das Gleiche gemeint: Für die Scheidung können Sie einen Anwalt (auch) online beauftragen. Diese Begriffe sind nicht gesetzlich normiert. Das Verfahren beim Familiengericht ändert sich daher nicht und ist auch nicht besonders geregelt. Da Online Scheidungen nicht besonders gesetzlich geregelt sind, sind auch die Kosten nicht günstiger. Die gesetzlichen Voraussetzungen und das Verfahren bei einer Scheidung sowie das Kostenrecht sind deutschlandweit einheitlich. Wer seine hochsensiblen Daten auf einer Seite von Nichtanwälten eingibt, die vorgibt, eine Online Scheidung anzubieten, ist bei einem Anwaltsvermittler gelandet. Alleine die Vermittlung des Mandates an einen Anwalt ist der dortige Geschäftszweck. Ein kurzer Blick in das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) offenbart dies.

Werbung bei der Online-Scheidung

Anpreisungen und Werbeaussagen bei der Online Scheidung
Werbung der Online Scheidung: zu schön, um wahr zu sein

Wer sich im Hinblick auf die angedachte oder beabsichtigte Scheidung im Internet informieren möchte, kommt bei der Suche im Scheidungsrecht und Familienrecht nicht an einer Seite, die eine Scheidung online anbietet, vorbei. Dort werden Ausführungen zum Scheidungsrecht gemacht. Wenn es um die Scheidung geht, ist der Wettbewerb groß. Die Werbung entsprechend aggressiv. Wer in der Suchmaschine oben erscheinen möchte, kann Anzeigen schalten. Diese erscheinen dann vor den eigentlichen Treffern mit einer kleinen Kennzeichnung als Anzeige. Wer bei der größten Suchmaschine oben erscheinen möchte, legt sein Budget selbst fest und bestimmt damit den Preis für einen Klick. Wer glaubt, man bewege sich hier im Cent-Bereich, täuscht sich. Schnell entstehen dabei für einen einzigen Klick auf eine Anzeige bei den Suchbegriffen „Online Scheidung“ oder „Scheidung online“ Werbekosten in Höhe von rund EUR 25.00. Wer stolz ist, immer unter den oberen echten Treffern bei der Suchmaschine zu sein, hat meist viele tausende Seiten verteilt auf mehr als ein halbes Dutzend Domains  themengleich oder-ähnlich veröffentlicht, die allesamt suchwortoptimiert sind und daher aufgrund der Anzahl der Seiten immer oben erscheinen und die interessanten Fachbeiträge auf die Folgenseiten der Suchmacheine verdrängen. Wer so viel für Werbung ausgibt und Aufwand betreibt, braucht auch Einnahmen und hat nichts zu verschenken bei der angeblich günstigen Scheidung. All diese Werbung oder ein TV-Spot ändern allerdings nichts an der Tatsache, dass die Kosten einer Scheidung gesetzlich geregelt sind und es daher über den Preis keinen Wettbewerb gibt, auch wenn versucht wird, dies so darzustellen. Auch die Aussage auf Seiten, insbesondere von Nichtanwälten, die eigentlich nur Anwaltsvermittler sind, man könne dort die Scheidung einreichen, den Scheidungsantrag stellen oder eine moderne Form der Scheidung durchführen, ändert nichts an der Tatsache, dass nur das Familiengericht die Scheidung aussprechen kann und ein entsprechender Antrag dort zwingend durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss. Es ist daher heute alles wie auch früher. Auch in den 90iger Jahren des letzten Jahrhunderts haben Anwälte schon online mit deren Mandanten kommuniziert. Nicht weil die Werbung suggeriert hat, es werde dann billiger, sondern weil es meist einfach der kürzeste Kommunikationsweg war. Neu ist inzwischen nur, dass viele an Ihrer Scheidung mitverdienen möchten. Wozu benötigt man einen Anwaltsvermittler, um einen Anwalt zu beauftragen, den man nicht selbst auswählt? Wissen Sie es? Hier können Sie es nachlesen. Günstiger wird es dadurch jedenfalls nicht (für Sie).

Im Internet gibt es Seiten oder Bilder mit Scheidungssprüchen und Scheidungswitzen. Die obigen Beispiele wie z.B. eine Scheidung mit TÜV im Internet, welche nichts kostet, sollen allerdings nach den Willen der Verfasser nicht belustigen, sondern Umsatz bescheren.

Lassen Sie sich daher nicht aufs Glatteis führen. Die günstigste Scheidung ist nicht die Online Scheidung oder im Internet zu finden, sondern immer die einvernehmliche Scheidung, wenn sich der Antragsteller der Scheidung die Kosten mit dem Antragsgegner teilt. Den Anwalt für das Scheidungsverfahren können Sie wie schon immer analog in dessen Kanzlei oder wie schon seit Jahrzehnten über das Internet beauftragen. Die Scheidung findet immer beim Familiengericht statt. Ein Anwaltsvermittler macht die Ehescheidung nicht günstiger und schon gar nicht einfacher oder unkomplizierter. Wie auch?

Ehetrennung und dann einfach Scheidung online. So einfach und unkompliziert ist die Scheidung nur in der Werbung. Tatsächlich muss erst zumindest ein Jahr Trennung erfolgt sein und anschließend folgt nach Einreichung des Scheidungsantrages ein mehrmonatiges Verfahren beim Familiengericht.

 

Fehlvorstellungen bei der Scheidung online

Online Scheidung bedeutet lediglich, dass ein Ehegatte mit dem Scheidungsanwalt online kommuniziert, statt diesen in der Kanzlei aufzusuchen. Das komplette Verfahren bei Gericht und die Gebühren sind immer gleich. Im Scheidungstermin müssen die Ehegatten in der Regel persönlich erscheinen. Steht kein Rechtsanwalt bei einer Scheidung online im Impressum, ist häufig die Vermittlung von Anwälten der Geschäftszweck der Seite. Die beste Online-Scheidung, die Sie schnell und günstig an das Ziel bringt, gibt es nur in der Werbung.


Suchen zur Online Scheidung
Woher kommt die falsche Vorstellung von einer Online Scheidung?

Was genau unter einer Scheidung online zu verstehen ist, scheint bei einigen im Internet unklar zu sein, wie die Suchvorschläge in den Suchmaschinen belegen. Möglichweise ist dies von einigen Anbietern von Online Scheidungen und deren Werbung auch so gewollt. Was konkret damit gemeint ist, können Sie auf unserer Seite Online Scheidung nachlesen.

Wählen Sie diesen Weg in Ihrem eigenen Interesse nur, wenn Sie einen kurzen Kommunikationsweg mit Ihrem Anwalt zu schätzen wissen. Dies ist der eigentliche und einzige  Vorteil der Online Scheidung und fragen Sie sich nicht, ob die Scheidung online sinnvoll ist.

Es gibt keinen Kostenvoranschlag einer Scheidung, faktisch keine Verfahrenswertreduzierung in der Praxis und keine günstigeren Gebühren bei einer Online Scheidung. Ein Preisvergleich ist daher nicht möglich. Wer etwas anderes glaubt oder denkt, schneller und günstiger zum Scheidungsbeschluss zu kommen, ist auf das Marketing bei mancher Seite einer Scheidung online reingefallen.

Die Scheidung online ist weder besser noch schlechter als eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei, sondern einfach anders und nicht für jeden die optimale Lösung, für viele aber auch genau das Richtige.

Die Scheidung online bieten wir an, weil wir wissen, dass viele – wie wir auch – die kurzen Kommunikationswege zu schätzen wissen und einige, z.B. aufgrund des Wohnsitzes im Ausland, eine komfortable Möglichkeit haben, einen Anwalt in Deutschland für das Scheidungsverfahren zu beauftragen.

 


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung. Als Interessenvertreter haben wir hierbei natürlich immer auch im Auge, dass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Dies unabhängig davon, ob Sie analog oder digital mit uns in Verbindung treten.

 

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Was ist noch Werbung und was schon Irreführung bei einer Scheidung online? Kann man tatsächlich nach der Ehetrennung einfach die Scheidung online einreichen? Wie Werbung auszusehen hat, ist für einen Anwalt gesetzlich geregelt: Der Rechtsanwalt darf nur Werbung machen, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet (§ 43 b BRAO, §§ 6 – 10 BORA). Auch hieran müssen sich die obigen Aussagen bei einem Faktencheck messen lassen.

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Aktualisiert am 15. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach