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Kann man verschiedene „Anbieter“ einer Online-Scheidung vergleichen? Wer bietet 2024 die Scheidung online an und was steckt dahinter? Gibt es einen Online-Scheidung Testsieger?

Scheidung Online Vergleich

Kurz erklärt: Vergleichsportal Scheidung online

 

Ein Vergleichsportal ist eine Onlineplattform, auf der verschiedene Dienstleistungen oder Waren durch den Kunden verglichen werden können und vom Betreiber des Vergleichsportals an den Anbieter vermittelt wird. Bei einer Scheidung ist das gerichtliche Verfahren immer gleich. Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sind gesetzlich der Höhe nach festgelegt. Ein Vergleichsportal für eine Scheidung online kann es daher schon begrifflich nicht geben.

 

Scheidung über Internet | Internetscheidung | Online Scheidung |  Scheidung Online | Vergleich

Vergleich der Anbieter einer Scheidung online oder Online-Scheidung im Vergleichsportal
Bei genauem Vergleich ist eine Online-Scheidung oft gar keine

Sie suchen nach einem Vergleich verschiedener Anbieter einer Online Scheidung? Passen Sie auf, dass Sie keine Äpfel mit Birnen vergleichen. Stellen Sie sich vor, Sie haben Beschwerden und benötigen einen Arzt. Würden Sie einen Anamnesefragebogen im Internet ausfüllen und diesen an eine Firma übersenden, die sich selbst zum Serviceportal für Ihre Gesundheit ernennt, damit Sie anschließend zur medizinischen Versorgung an einen Arzt vermittelt werden, den Sie nicht selbst auswählen oder der Arzt unter Umständen sogar ohne mit Ihnen zu sprechen, die Behandlung festlegt? Sicher nicht, oder!? Nichts Anderes tun Sie aber bei einer Online Scheidung, wenn Sie Ihre hochsensiblen Daten an einen Anbieter einer Online Scheidung senden, der nach dem Impressum gar keine Anwaltskanzlei ist. Bei dieser Firma gilt keine anwaltliche Schweigepflicht und Ihre Daten, die Ihrer Kinder und Ihres Ehegatten müssen immer an einen Anwalt weitergeleitet werden. Genau dies ist der Geschäftszweck des entsprechenden Anbieters. Welche Vorteile haben Sie dabei? Offensichtlich keine. Dort kann es weder schneller gehen, noch haben Sie direkt zu dem Anwalt Kontakt, der Ihre Scheidung bearbeiten soll. Für falsche Auskünfte wird keine Haftung übernommen. Wenn Sie glauben, dort sei es günstig oder günstiger, sollten Sie genau hinschauen. Sie zahlen immer die gesetzlichen Gebühren für einen Rechtsanwalt, so wie auch bei allen anderen Anbietern einer Online Scheidung. Sie können auch überall einen Preisvergleich machen, unter Umständen auch unterschiedliche Kosten genannt bekommen, werden am Ende aber überall das Gleiche zahlen. Die günstigste Scheidung im Internet gibt es nicht und die Aussage „nirgendwo günstiger“ ist nicht nur ein irreführendes Marketing, sondern objektiv auch noch falsch.

„Gibt es die beste Online-Scheidung?“

Sie haben den Eindruck, eine Online Scheidung sei anders als bei der Beauftragung in einer Anwaltskanzlei? Dann haben Sie sich in die Irre führen lassen. Auch wenn die Scheidung online als eine neue Form der Scheidungsabwicklung oder einfache oder unkomplizierte Art der Scheidung verkauft wird, ändert sich nichts daran, dass es auch 2024 nur einen Weg gibt, die Scheidung einzureichen. Lassen Sie sich daher nicht durch Vokabular wie „moderne Form der Scheidung“ oder Marketingbegriffe wie einfach, schnell, günstig oder nirgendwo günstiger aufs Glatteis führen. Lesen Sie auf unserer Seite Online Scheidung nach, was genau mit Internetscheidung oder Scheidung online gemeint ist. Haben Sie dort nachgelesen? Dann wissen Sie jetzt, dass nur ein Anwalt die Scheidung einreichen und dieser auf unterschiedliche Weise beauftragt werden kann. Seit den 90iger Jahren eben auch online.

Trotzdem gibt es eine Seite im Internet, die sich als Vergleichsportal für die Scheidung online darstellt. Als Empfehlung der Redaktion wird eine Online Scheidung als Testsieger unter den vermeintlich besten Anbietern einer Online Scheidung ausgewiesen, bei der die Seite gerade nicht von einer Anwaltskanzlei als Anbieter stammt. Hat dieses „Vergleichsportal“ nicht verstanden, worum es geht oder wird dort nur der Eindruck einer unabhängigen Redaktion erweckt, um die wirtschaftlichen Interessen des Testsiegers als vermeintlich beste Online Scheidung unter den sog. Top Anbietern zu unterstützen? Letzteres ist allerdings kaum vorstellbar, da man dann von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen müsste. Wieso gibt es überhaupt einen Vergleich der verschiedenen „Top Anbieter“ einer Scheidung online? Hierzu sollte man sich die Seite genauer anschauen:

Laut Impressum ist Anbieter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rumänien. Viel ist zu dieser Gesellschaft im Internet nicht zu finden, außer, dass deren Geschäftszweck eigentlich das Betreiben von Callcentern ist. Und das soll eine unabhängige Redaktion sein, die objektiv Anbieter einer Online Scheidung vergleicht? Eine Redaktion ohne verantwortlichen Redakteur? Welche natürliche Person für den redaktionellen Inhalt verantwortlich ist, kann man der Seite nicht entnehmen. Wieso vergleicht ein Callcenter aus Rumänien Anbieter einer Scheidung online in Deutschland? Also schauen wir mal auf den Inhalt:

Unklar ist bereits, warum es sich bei den Anbietern, die verglichen werden, um die 5 Top Anbieter einer Online-Scheidung handeln soll. Welche Kriterien muss man erfüllen, um zu den besten Online-Scheidungen zu gehören? Wie es zu dem Testergebnis der sogenannten Topanbieter einer Scheidung online gekommen ist, von wem konkret und wie der Vergleich durchgeführt wurde, bleibt ein Geheimnis. Die Online Scheidung wird als neue Form der Scheidungsabwicklung dargestellt, obwohl dies nichts weiter ist, als einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung zu beauftragen. Neu ist eigentlich nur, dass Nichtanwälte über das Internet an Ihrer Scheidung mitverdienen wollen und Sie dort ohne den Schutz der anwaltlichen Schweigepflicht sensible Daten eingeben können. Weiter wird suggeriert, dass die Scheidung bei dieser sogenannten neuen Form günstiger sein kann. Dies ist schlicht falsch, wie Sie bei dem Link oben nachlesen konnten. Dann wird auf hier zu finden. In dem Urteil kann man auch nachlesen, dass die entsprechende Anwaltskanzlei die Scheidung online auch keineswegs als moderne Form der Scheidung darstellt, sondern lediglich erläutert, wie diese online beauftragt werden kann und der weitere Verlauf des regulären Scheidungsverfahrens ist. 

Weiter wird auf diesem „unabhängigen Vergleichsportal“ davon gesprochen, es gäbe keine weiteren Urteile zur sog. Online Scheidung. Da hat die sogenannte Redaktion anscheinend nicht recherchiert. Es gibt durchaus weitere Urteile, bei dem es um die Haftung des Anwaltes geht, wenn dieser ohne ausreichende Beratung nur auf Grundlage der Angaben in einem Online-Formular das Scheidungsverfahren durchführt. Den zur besten Online-Scheidung gekürten „Anbieter“ tangiert dies wahrscheinlich wenig, da dieser nach seinen AGB´s weder für die Qualifikation noch Leistung der vermittelten Anwälte eine Haftung übernehmen will.

Entgegen der dortigen Darstellung ist auch nicht das Kostenrecht kompliziert. Für eine einvernehmliche Scheidung darf der Rechtsanwalt nur eine Verfahrensgebühr, eine Terminsgebühr, Auslagen und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Die Höhe der Gebühren sind gesetzlich festgelegt und bestimmt sich nach der Höhe des Verfahrenswertes, welcher durch das Familiengericht festgesetzt wird. Gesetzlich bestimmt ist auch, wie der Verfahrenswert festzusetzen ist. Es lassen sich daher auch schon vor der Festsetzung des Gerichts die Kosten Cent genau kalkulieren. Wer sich allerdings in irreführend bezeichneten Kostenvoranschlägen praxisfremde Reduzierungen des Streitwertes berechnen lässt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende die Scheidung teurer als kalkuliert wird.

Gleichwohl empfiehlt die „unabhängige Redaktion“ sich bei den in der engeren Wahl stehenden Scheidungsanwälte / Scheidungsservices einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und die Preise zu vergleichen. Das Kostenrecht scheint man dort tatsächlich nicht verstanden zu haben. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Höhe der Gebühren für Anwalt und Gericht gibt es im Kostenrecht weder einen „Kostenvoranschlag“ noch lassen sich die „Preise“ vergleichen. Wer das vermeintlich günstigste Angebot hat, zahlt dort am Ende genauso viel wie woanders. Oder glauben Sie wirklich, das Gericht würde bei Ihrer Scheidung den Verfahrenswert im Scheidungstermin anders als in dem Termin vor oder nach Ihnen festsetzen, nur weil Sie einen (bestimmten) Anwalt oder einen Anwaltsvermittler über das Internet beauftragt haben? Klingt ziemlich willkürlich, oder!? Die Vorgaben der Rechtsprechung sind hier zumindest eindeutig. Wer nicht informiert wird, wundert sich am Ende u.U. auch, dass das Vermögen sich auf die Scheidungskosten auswirken kann.

Gesetzliche Gebühren Scheidung
Bundesweite gesetzliche Gebühren

An anderer Stelle wird offensichtlich, dass die „Redaktion“ eine grundlegende Fehlvorstellung von dem bestehenden Kostenrecht hat oder wecken will. Auf der Seite heißt es, dass das Gesetz Rahmengebühren vorgebe. Jeder Anwalt habe die Möglichkeit, innerhalb des Gebührenrahmens seine Gebühr festzusetzen. In Ihrem Sinne sei, wenn durch den Anwalt nur die Mindestgebühren berechnet würden und der Gebührenrahmen nicht zu Ihren Lasten ausgeschöpft werde. Das klingt ja zunächst gut, ist allerdings völlig falsch. Die gesetzlichen Gebühren für das Gericht und den Anwalt sind der Höhe nach genau bestimmt. Es gibt im Scheidungsverfahren keinen Gebührenrahmen, innerhalb dem man bei den Gebühren nach oben oder unten abweichen könnte. Da es sich um keine Rahmengebühr handelt, gibt es auch keine Mindestgebühr. Die gesetzliche Gebühr ist immer und bei jedem Anwalt gleich. Ein Vergleich der Kosten oder eine günstigere Scheidung kann es daher im Hinblick auf die gesetzliche Regelung gar nicht geben. Wie soll man denn eine überall gleich hohe Wertgebühr vergleichen? Wer ist den Testsieger, wenn es am Ende überall gleich viel kostet? Derjenige, der Ihnen niedrigere als am Ende tatsächlich entstehende Kosten genannt hat?

Wir fragen uns, wie diese „unabhängige Redaktion“, deren Redakteure nicht genannt werden, einen Vergleich verschiedener Anbieter einer Online Scheidung und Tests durchgeführt haben will, wenn nicht mal die Grundlagen des Kostenrechts verstanden wurden und damit offensichtlich nicht bekannt sind. Und wie will man dann zu einer Beurteilung mit dem Ergebnis eines Testsiegers kommen, wenn man nicht verstanden hat, worum es eigentlich geht? Haben die geheimen Redakteure ohne juristische Grundkenntnisse auch die Bewertung für die Ratgeber auf den Seiten der vermeintlichen „Top Anbieter“ vorgenommen? Vorhandene Fehler der entsprechenden angeblich getesteten Ratgeberseiten wurden jedenfalls nicht aufgedeckt, sondern einfach der (fehlerbehaftete) Ratgeber als vorhanden in der Vergleichstabelle abgehakt. Wie getestet wurde, bleibt ohnehin ein Geheimnis auf der Seite. Wer sich tatsächlich nur ansatzweise seriös mit der Materie beschäftigt hätte, kann kaum derartige Fehlvorstellungen des Kostenrechts haben. Wahrscheinlich hat es auch einen Grund, dass weder der Geschäftsführer der betreibenden rumänischen Gesellschaft noch ein verantwortlicher Redakteur genannt wird. Seriöse und gesetzeskonforme Anbieterkennzeichnung sieht jedenfalls anders aus.

Achtung: Am 29.12.2020 wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) verkündet, wonach sich die gesetzlichen Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt zum 01.01.2021 geändert haben. Die Änderungen sind auf allen unseren Seiten berücksichtigt. … Info

Wurde die Scheidung bis zum 31.12.2020 eingereicht, gelten die bisherigen Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt: Tabelle bis 31.12.2020

Es gibt trotzdem auch noch heute Seiten, die Beispielberechnungen vornehmen und hierbei die nicht mehr gültigen und 10 % niedrigeren gesetzlichen Gebühren ansetzen und dann auch noch mit 16% statt 19% Mehrwertsteuer rechnen, obwohl auch die befristete Mehrwertsteuersenkung nicht mehr gilt. Der Hinweis auf einer entsprechenden Seite, dass man versuche, immer aktuelle Informationen bereitzustellen, erscheint dann in einem ganz anderen Licht, zumal ein Datum der letzten Aktualisierung völlig fehlt. Ein Schelm, wer denkt, das Vergessen des Datums sei Absicht.

 

Online Scheidung Vergleich: die „beste Scheidung online“ o. „beste Online Scheidung“

Was muss die „beste Online Scheidung“ bieten?

Die beste Scheidung online ist sicher nicht daran zu messen, wie komfortabel die Daten zu übertragen sind. Wenn der sehr gute Service oder Scheidungsservice darin besteht, die Scheidung mit komplett digitalen Prozessen abzuwickeln, wie an mancher Stelle zu lesen, hat nur der Anwalt und der Vermittler etwas davon, indem dort automatisiert Umsatz generiert wird. Ein Scheidungsverfahren ist weit mehr als nur Datenübermittlung und -verarbeitung. Eine gute Online Scheidung ist nichts weiter als eine kurze Kommunikation zu nutzen, damit Sie mit wenig Aufwand von Ihrem Anwalt beratend im Scheidungsverfahren begleitet werden. Die Qualität der Begleitung und Beratung wird sich daher überwiegend zeigen, wenn der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde. Eine entsprechende Kommunikation nur über E-Mail und Telefon liegt nicht jedem. Dies gilt für Anwälte wie auch Mandanten. Es nutzt Ihnen daher wenig, wenn Sie ein technisch perfekt aufgebautes Scheidungsportal auffinden, wenn Ihnen diese Art der Kommunikation nicht liegt oder Sie an einen Rechtsanwalt vermittelt werden, der hierfür ebenfalls keine Leidenschaft hat und nur eine weitere Möglichkeit der Mandantengewinnung darin sieht. Ihre Beratung, die in den Kosten der Scheidung immer enthalten ist, und Ihre Interessen werden so zu kurz kommen.

Die Scheidung online ist weder besser noch schlechter als eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei, sondern einfach anders und nicht für jeden die optimale Lösung, für viele aber auch genau das Richtige.

Konzentrieren Sie sich daher am besten bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt alleine darauf, ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem konkreten Rechtsanwalt vorstellen können und scheuen Sie sich nicht, dort unverbindlich anzurufen, um sich ein persönliches Bild zu machen und die direkte Kommunikation zu testen. Dies unabhängig davon, ob Sie eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei oder online bevorzugen.

Anwalt ZulassungWussten Sie, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mindestens 7 bis 8 Jahre Ausbildungszeit hinter sich hat, bevor die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt und der Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht eingereicht werden darf? Info

Lassen Sie sich nicht von Nichtanwälten, Vergleichsportalen, einem Scheidungsservice oder einer Servicewelt von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung erzählen, Ihre Scheidung könne standardisiert und digital „abgewickelt“ werden. Wer das behauptet, hat noch nie einen Menschen durch ein Scheidungsverfahren begleitet. Die Facetten des Verlaufs eines Scheidungsverfahrens sind um ein Vielfaches größer als die rechtlichen Darstellungen im Internet vermuten lassen. Die rechtlichen Voraussetzungen mögen oft gleich sein, der dahinterstehende Mensch aber nie.

Auch wenn der Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag über das elektronische Anwaltspostfach (beA) online an das Familiengericht übersendet, wie dies bei allen Anwälten im Jahr 2024 üblich ist, und der Antragsteller der Scheidung vorab die Daten online übersandt hat, wird das Scheidungsverfahren nicht zur Scheidung in Echtzeit oder zur echten Online-Scheidung. Der sich daran anschließende Teil des Verfahrens findet ganz analog statt und kann nicht einfach digital „abgewickelt“ werden. Gut, wenn Ihnen dann der richtige Anwalt zur Seite steht. Achten Sie darauf, dass Ihr persönlicher Ansprechpartner ausschließlich der auch für Sie zuständige Rechtsanwalt ist. Ihre Scheidung wird dadurch nicht teurer. Bei Auskünften von Nichtanwälten spart nur der Anwalt Arbeitsaufwand und die Haftung bei Falschauskünften ist nicht gewährleistet. Bei annährend allen Anbietern einer Scheidung online, welche von einer Anwaltskanzlei betrieben wird, ist es möglich, vorab kostenfrei Informationen auch am Telefon einzuholen. Es bietet Ihnen daher keine Vorteile, bei Firmen einer Online Scheidung vorab Auskünfte (ohne Haftung) von Nichtanwälten einzuholen und Ihre sensiblen Daten dort hinzusenden oder vorab einen Vergleich dieser Anbieter durchzuführen. Die Scheidung findet nicht dort, sondern beim Familiengericht statt. Der Vorteil einer Online Scheidung ist nur die kurze Kommunikation mit dem eigenen Scheidungsanwalt. Die beste Online Scheidung gibt es nicht, sondern nur eine gute Betreuung durch Ihren Anwalt. Finden können Sie die beste Online Scheidung daher nicht auf einem Vergleichsportal, sondern nur den richtigen Scheidungsanwalt, indem Sie schauen, mit welchem konkreten Anwalt Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können. Eine „gute“ Online-Scheidung ist daher meist nichts anderes als ein „guter Anwalt“, der online beauftragt wurde. Auch 2024 ist daher alles wie früher. Lediglich die Kommunikationsmittel sind vielfältiger geworden.


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Kurz erklärt: Günstige Scheidung und Preisvergleich

 

Ein Portal für die Scheidung gibt es nicht. Eine Scheidung kann nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Die hierbei entstehenden Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt sind der Höhe nach gesetzlich festgelegt. Diese werden anhand des Verfahrenswertes bestimmt. Der Wert wird nicht von dem Anwalt, sondern dem für die Scheidung zuständigen Familiengericht festgesetzt. Einen Preisvergleich der Scheidungskosten oder die günstigste Scheidung gibt es nicht.

Online Scheidung heißt nicht online geschieden werden:

Wer selbst verschiedene sog. Anbieter einer Online Scheidung vergleichen möchte, sollte aufpassen, wer hinter einer entsprechenden Seite steckt. Vorhandene AGB´s lohnt es sich zu lesen. Neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten werden entsprechende Seiten auch von Rechtsportalen und Anwaltsvermittlern betrieben. Eine Scheidung kann nur durch ein Gericht aufgrund eines Antrags durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Die anfallenden Gebühren sind dem Grunde und der Höhe nach genau gesetzlich bestimmt. Das gerichtliche Verfahren ist immer gleich und wird ganz analog mit abschließender mündlicher Verhandlung durchgeführt.

 

 

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Zusammenfassung: Scheidung online Vergleich

Vergleichen spart keine Scheidungskosten
gilt nicht bei Kosten der Scheidung
Lohnt sich eine Online-Scheidung? Die Kosten für Gericht und Anwalt sind im Scheidungsverfahren gesetzlich geregelt. Die Voraussetzungen sind daher bei jeder Online-Scheidung gleich und kein Vergleich möglich. Einige Anbieter einer Scheidung online sind Anwaltsvermittler und nicht mit Angeboten von Anwälten vergleichbar. Die beste Online Scheidung ist diejenige, bei der eine gute Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt gewährleistet ist. Da die Kosten der Scheidung überall gleich sind, lohnt es sich nicht, diesen Weg wegen der Kosten zu wählen. Dies auch nicht, wenn mit z.B. einer Tiefpreispreisgarantie geworben wird. Am besten gelingt Ihre Online Scheidung, wenn Sie nicht nur online mit Ihrem Anwalt kommunizieren und die Vorgehensweise mit Ihrem Ehegatten abstimmen. Wer befürchtet, dass der Ehepartner die Scheidung verweigert, spricht am besten direkt mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt, statt „einfach“ alles online zu veranlassen.

Vergleichen spart Geld: gilt nicht bei einer Scheidung. Info: Kosten Scheidung vergleichen


 

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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach