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Was bedeutet Scheidungsservice?

„Warum gibt es Scheidungsportale, wenn doch die Scheidung durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden muss?“

Online Scheidungs-Service

Kurz erklärt: Was ist eine Online Scheidung

 

Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil)
Scheidung nur durch Gericht auf Antrag eines Anwalts

Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel.

Es gibt auch Scheidungsservices, welche mit einer Scheidung online werben. Bei einem Scheidungsservice werden Daten zur Scheidung an meist eine Kapitalgesellschaft gesandt, die an einen Anwalt weitergeleitet werden, der sodann für das Scheidungsverfahren beauftragt werden muss und hierfür die gesetzlich festgelegten Gebühren erhält. Es handelt sich daher um eine Anwaltsvermittlung. Kosten lassen sich so nicht sparen. Ein Anwalt muss immer beauftragt werden.

 

Gibt es den besten Scheidungsservice oder einen Online-Service für die Scheidung?

Wo der Kunde König ist im digitalen Zeitalter

Sie haben gehört, dass es einen guten Scheidungsservice gibt, bei dem Sie die Scheidung komplett online abwickeln können oder sind auf eine Seite gestoßen, die professionell & günstig die Durchführung Ihrer Scheidung verspricht und extra hierfür eine Servicewelt für die Scheidung für Sie zur Verfügung stellt? Dann haben Sie noch ein TÜV geprüftes Onlineportal in den Werbeanzeigen gesehen, das den für Sie besten Scheidungs-Weg verspricht mit der Online-Scheidung ohne Anwaltsbesuch. Ihre Scheidung in der Cloud bei diesen Anbietern? Einfach im Scheidungsportal die Daten für die Scheidung eingeben und alles läuft problemlos? Dort kann man möglicherweise auch einen gratis Kostenvoranschlag für die Scheidung anfordern? Bisher dachten Sie, ein Anwalt, der einer besonderen Schweigepflicht unterliegt, müsse für Sie die Scheidung einreichen und die Kosten seien gesetzlich geregelt, aber auf den entsprechenden Seiten stehen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG u.a.) im Impressum und es ist von einer günstigen Scheidung die Rede. Wie kann das gehen? Gibt es inzwischen die einfache, günstige und schnelle Scheidung über das Internet? Also eine echte Onlinescheidung mit besten Bewertungen, bei der Sie von zu Hause 24 Stunden am Tag einfach den Scheidungsantrag selbst stellen können und das auch noch günstig oder zum vorbildlichen Preis?

Bei den entsprechenden Kapitalgesellschaften können Sie sämtliche sensiblen Daten bezüglich Ihrer Person, Ihrer Kinder, Ihres Nochehegatten und alle sonstigen Angaben bezüglich Ihrer Ehe und Trennung auf der entsprechenden „webbasierten Plattform“ in einem Formular übersenden. Doch was nun, wenn wir Ihnen sagen, dass eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist? Stimmt, auf den verschiedenen Seiten wird ja teilweise von top, handverlesenen oder kompetenten Vertrauens-, Kooperations- und Partneranwälten oder „unseren Anwälten“ gesprochen. Also gibt es dort doch Anwälte? Nein! Doch was sind das für Anwälte, deren Kanzleianschriften und meist auch Namen nicht genannt werden und ein besonderes Vertrauen haben und teilweise handverlesen sein sollen? Sind das besondere „Elite Experten“ oder vielleicht doch nur die eigentlichen Kunden der entsprechenden Kapitalgesellschaften? Und was sind Sie dann? Noch nicht darüber nachgedacht? Hierzu möchten wir noch etwas ausführlicher werden, damit Sie sich ein Bild machen können.

Schauen wir uns erst mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Dort werden Sie sinngemäß folgendes lesen können:

Zur Bearbeitung Ihrer Scheidung werden Ihre Daten an einen der sog. Vertrauens-, Kooperations- oder Partneranwälte weitergeleitet, den Sie dann beauftragen sollen. Die Abrechnung der Anwaltskosten erfolgt direkt durch den Anwalt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem vom Familiengericht festzusetzenden Verfahrenswert, aus den sich die gesetzlich geregelten Gebühren des Rechtsanwaltes ermitteln lassen. Sollten Ihnen vorab die voraussichtlichen Kosten der Scheidung mitgeteilt worden sein, war dies unverbindlich. Für die tatsächlichen Kosten ist nur die Wertfestsetzung des Gerichts maßgebend. Für die Leistung des Anwalts wird nicht gehaftet.

Wir können also festhalten: Die Gesellschaft vermittelt Sie an einen Anwalt, bei dem Sie, wie auch woanders, die gesetzlichen Gebühren für Ihre Scheidung zahlen und eine Haftung der Kapitalgesellschaft Ihnen gegenüber ausgeschlossen wird.

Wer hat hier Vorteile bei der Scheidung online und von wem bekommt die Kapitalgesellschaft Geld und sind Sie tatsächlich auf einem völlig unabhängigen Scheidungsportal gelandet, dass Ihnen helfen möchte? Wissen Sie jetzt, welches Rechtsprodukt hier verkauft wird und welche Rolle Sie hierbei spielen? 

Wenn nicht, blicken wir noch etwas zurück in die Vergangenheit. Das digitale Zeitalter ist da und verspricht viele Erleichterungen bei Arbeitsabläufen. Es gibt Firmengründungen, die sich nunmehr Start-up Unternehmen nennen. Es ist die Geburtsstunde auch der entsprechenden „Start-ups“, die auch Rechtsprodukte verkaufen. Dies wird dann Legal Technology oder kurz Legel Tech genannt. Kann man dadurch einen Anwalt, Staatsanwalt oder Richter ersetzen, die meist eine mindestens 7-8 jährige Ausbildung hinter sich haben, die nicht mit einer TÜV Zertifizierung für den digalen Service, sondern dem 2. Staatsexamen endet? Nein, kann man nicht, aber deren Arbeitsabläufe möglicherweise optimieren, verbessern oder erleichtern. So auch die Idee der obigen Kapitalgesellschaften, die hier offensichtlich hohe Erwartungen an die Gewinne bei Ihrer Scheidung haben. Wenn man den Pressemitteilungen zu den Anfängen der jeweiligen Gesellschaften glauben kann, die sich seinerzeit als innovative Start-ups präsentiert haben, hat eine Kapitalgesellschaft 1.000.000,00 EUR investiert und eine andere einen siebenstelligen Eurobetrag als kleine Starthilfe von der Muttergesellschaft, einem bekannten Vergleichsportal, erhalten, um die im Marketing sogenannte günstige Scheidung als besonderer Service für Sie anzubieten.

Zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung ist neben der Beratung für den Anwalt oder dessen Personal ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit darin zu sehen, zunächst alle notwenigen Angaben für den Scheidungsantrag abzufragen und anhand dessen sodann den Scheidungsantrag zu formulieren, der bei Gericht einzureichen ist. Wenn alle Daten vorliegen und keine Besonderheiten bestehen, kann der Scheidungsantrag standardisiert und auch automatisiert erstellt werden. Moderne Anwälte nutzen hierfür bereits seit dem letzten Jahrhundert Anwaltsprogramme, die entsprechende Schriftsätze ohne mühseliges Diktat durch den Anwalt erstellen können.

Der Anwalt benötigt also zunächst bei einer einvernehmlichen Scheidung einen Mandanten, Angaben zur Sache und kann dann den erforderlichen Schriftsatz fertigen und bei Gericht einreichen. Noch einfacher wäre natürlich, wenn der Rechtsanwalt direkt einen Mandanten zusammen mit dem fertigen Scheidungsantrag „geliefert“ bekommt. Dann muss nur noch der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden, um das Scheidungsverfahren einzuleiten und der Anwalt hat sich die Akquise des Mandanten, die Abfrage der Daten, die Verarbeitung der Daten – mit dem Ergebnis eines Scheidungsantrages – gespart. Viel Zeit und Geld für den Anwalt und dessen Personal. Gut dass es Legal Tech Unternehmen gibt, die z.B. „webbasierte Online-Scheidung mit fast komplett digitalen Abläufen“ anbieten. Der Anwalt, der bei den obigen Kapitalgesellschaften Partner-, Vertrauens- oder Kooperationsanwalt oder ähnlich genannt wird, bei manchem besten Scheidungsservices sogar „handverlesen“ sein soll, hat sich Arbeitszeit, Personalkosten und Werbekosten gespart und bekommt einen komplett digital vorbereiteten Scheidungsantrag mitsamt Mandant „geliefert“. Für Sie war dieser ganz besondere Service der digitalen Verarbeitung Ihrer hochsensiblen Daten für die Scheidung in der Cloud einer Kapitalgesellschaft komplett kostenlos.  Der Kunde ist eben König. Den handverlesenen Kooperationsanwalt oder Partneranwalt müssen Sie natürlich bezahlen und zwar wie fast überall in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Sie konnten daher bei diesem Service insgesamt genau 0% Scheidungskosten sparen und haben möglichweise auf die in den Scheidungskosten enthaltene Beratung durch den Anwalt verzichtet, damit die Online Scheidung schnell bei Gericht und die erste Gebühr für den Anwalt entstanden ist. Als Begründung, warum Sie es besonders einfach bei der Inanspruchnahme eines Scheidungsservice haben sollen, ist auf einer Seite auch zu lesen: „Scheidungsservices arbeiten im Vorfeld und nehmen dem Rechtsanwalt vielerlei Arbeit ab.“ Deutlicher kann man es kaum sagen, wo und bei wem die Vorteile liegen. Sie haben also den Vorteil, dass Ihr Anwalt weniger Arbeit mit Ihrer Scheidung hat und müssen dafür „nur“ die vollen Kosten zahlen. In der Werbung nennt sich dieses Geschäftsmodell dann moderne Form der Scheidung, die auch noch günstig sein soll. Nach unseren Erfahrungen sind bei einer Scheidung die Vorarbeiten und die digitale Verarbeitung Ihrer Daten  allerdings nicht wirklich eine hervorzuhebende Herausforderung. Wer ist jetzt Kunde beim Scheidungsservice und wer bezahlt eigentlich Ihren Scheidungsservice oder Ihre Servicewelt und die Millioneninvestitionen für die angebotene vermeintlich günstige Scheidung über das Internet?

Online Scheidungsabwicklung oder anwaltliche Betreuung?

Scheidungsservice und Scheidung online durch Anwalt
Anwalt vs. Vermittler

Wissen Sie jetzt, welche Rolle und Vorteile Sie bei einem Scheidungsservice, Scheidungsportal oder einer Servicewelt für die Scheidung haben?

Dann können Sie jetzt wählen, ob Sie Ihre Daten online beim selbsternannten besten Scheidungsservice, der Servicewelt einer Scheidung, dem Onlineportal oder doch gleich direkt bei einem Anwalt online eingeben oder diesen in der Kanzlei aufsuchen, der der anwaltlichen Schweigepflicht unterliegt und Ihnen auch helfen kann, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich ist oder Ihre Situation im Formular der Scheidung online nicht digital abgewickelt werden kann. Die Kosten der Scheidung sind in beiden Fällen gleich, auch wenn dies bei einer Online-Scheidung oder einem Scheidungsservice häufig günstig, vorbildlicher Preis oder Tiefpreis genannt wird. Besondere Kosten der Scheidung online gibt es auch im Jahr 2024 nicht. Auch nicht einer Serviceseite für die Scheidung.


Wer einen (Online) Scheidungsanwalt mit einem Scheidungsservice vergleicht, vergleicht Äpfel mit Birnen.


Digitale Scheidung online

Die Konkurrenz ist groß und der Wettbewerb entsprechend. Sich dann „nur“ und offensichtlich als Anwaltsvermittler zu präsentieren, hat dann wie auch bei den Beratungsportalen wenig Aussicht auf Umsatz, so dass es sehr „kreative“ Ideen der Darstellung als vermeintliche Online Scheidung gibt, die angeblich günstig, nirgendwo günstiger und gerichtlich anerkannt sein sowie glücklich machen soll, wie Sie auf unserer Seite Lexikon der Scheidung online nachlesen können.

Scheidung einreichen bei Gericht
Scheidung einreichen nur durch Anwalt bei Gericht

Oder dachten Sie, dass Aussagen wie z.B. „Sie können über uns bequem Ihre Scheidung online einreichen. Die Scheidung per Internet ist an allen Gerichten in Deutschland anerkannt …“ oder „Kein Anwaltsbesuch notwenig – einfach von Zuhause aus Ihren Scheidungsantrag stellen“ eigentlich nur bedeutet, dass Sie an einen Anwalt vermittelt werden, der Ihre Daten digitalisiert erhält? Oft ist in diesem Zusammenhang noch von günstig und sparen die Rede, obwohl bei diesem Geschäftsmodell unklar bleibt, wo das Sparpotenzial sein soll. Dass Sie günstiger fahren, wenn Sie keinen Streit haben, hat nun wirklich nichts mit Anwaltsvermittlung zu tun. Und wieso scheint es bei jedem Anwaltsvermittler den besten Service für die Scheidung zu geben? Wir wissen es nicht. Die Scheidung findet jedenfalls nur auf Antrag eines von Ihnen bevollmächtigten Anwalts ganz analog bei dem für Sie zuständigem Familiengericht statt. Fragen Sie sich daher selbst, welchen Sinn es machen soll, auf einem Portal einer Kapitalgesellschaft bei beabsichtiger Scheidung online seine Rechte check​​en zu lassen, wenn dort nur das Bestreben besteht, Sie an ganz bestimmte (zahlende) Anwälte zu vermitteln.

Übrigens: TÜV-zertifizierte Service-Qualität bei einem Scheidungsservice, ob Nr. 1 oder Nr. 2, hat nichts mit juristischer Fachkompetenz zu tun. Diese hat aber Ihr Scheidungsanwalt als Volljurist mit zwei staatlichen Examen und Zulassung als Rechtsanwalt. Nur dieser darf in Deutschland die Scheidung einreichen.

Bei einem Online-Scheidungsservice werden Sie nicht online geschieden

Scheidung durch Gericht nach Antrag im TerminSoweit ein Online-Scheidungsservice von einer Anwaltskanzlei angeboten wird, ist dies nichts weiter als eine Möglichkeit, mit der Anwältin oder dem Anwalt online in Kontakt zu treten und Daten zu übermitteln. Auch dort findet die Scheidung ganz regulär bei Gericht statt, nachdem der Scheidungsantrag durch eine Anwältin oder einen Anwalt eingereicht wurde. Es fallen wie auch beim Anwalt vor Ort die gesetzlich festgelegten Gebühren an. Auch wenn an mancher Stelle damit geworben wird, sich schnell und günstig scheiden zu lassen.

Info: Wie lasse ich mich scheiden?


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Kurz erklärt: Günstigste Scheidung

 

Die einvernehmliche Scheidung und Teilung der Kosten für einen Anwalt ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. In ganz Deutschland gelten hierfür gesetzlich festgelegte Gebühren. Deshalb gibt es auch keinen Preisvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes. Ein Online Scheidungsservice spart daher keine Kosten der Scheidung.

 

 

Kurz erklärt: Was ist ein Scheidungsservice (Divorce Service) ?

 

Wie arbeitet ein Scheidungsservice?

Ein Online-Scheidungsservice wird oft als sog. Scheidung online von einer Gesellschaft angeboten. Geschäftszweck ist die Anwaltsvermittlung. Aufgrund gesetzlicher Gebühren ist eine Scheidung dort nicht günstiger. Online kann eine Scheidung nicht eingereicht werden. Bei Gericht gilt Anwaltszwang. Nur ein Anwalt kann die Scheidung beantragen. Die Scheidung ist weder ohne Gericht noch ohne Anwalt möglich.

Der Begriff des Internet-Scheidungs-Service (Online Divorce Service) kommt aus dem britischen Raum. Im Gegensatz zum deutschen Recht ist es dort im Rahmen des Scheidungsverfahrens nicht vorgeschrieben, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Ein entsprechender Scheidungsservice kann daher dort statt einem Anwalt in Anspruch genommen werden, um die Scheidung vorzubereiten. Geworben wird dort dann für einen entsprechenden Service als Scheidungsantrag ohne Anwalt (file for divorce without a lawyer), was dann tatsächlich günstiger als bei Beauftragung eines Anwalts sein kann. Beim Familiengericht in Deutschland gilt Anwaltszwang, so dass die Scheidung immer durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Die hierbei entstehenden Gebühren sind gesetzlich geregelt. Es gibt daher in Deutschland keine Möglichkeit, durch Inanspruchnahme eines sog. „Scheidungsservice“ Gebühren für den Anwalt, das Gericht oder sonstige Kosten zu sparen. Der scheidungswillige Ehegatte wird hier lediglich an einen Anwalt vermittelt, der die gesetzlichen Gebühren abrechnet. Es handelt sich daher nicht um einen Scheidungsservice, sondern tatsächlich um den „Service“ einer Anwaltsvermittlung ohne Kostenvorteile für den scheidungswilligen Ehegatten. Der Geschäftszweck eines online Scheidungsservice in Deutschland ist daher ein ganz anderer. Im Übrigen gilt wie fast überall: Wirklicher Kunde ist derjenige, der auch für die Leistung zahlt. Was genau bei Bewertungen mit „bester Scheidungsservice“ gemeint ist, bleibt meist unklar. In Deutschland ist ein sog. Scheidungsservice nur eine Anwaltsvermittlung. Rechtlich ist ein Scheidungsantrag ohne Anwalt nicht möglich. Daran ändert auch der beste Scheidungsservice nichts.

Vor diesem Hintergrund ist auch der Sinngehalt folgender Aussage eines Anwaltsvermittlers aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar: „Es gibt nur wenige Familienjuristen, die einen Scheidungsservice online in Deutschland wirklich beherrschen.“ Möglichweise soll damit gesagt werden, dass ein schwerpunktmäßig im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt meist nicht (alleine) in der Lage ist, bei gleich hohen gesetzlichen Gebühren durch Optimierung der Arbeitsabläufe eigenen Aufwand einzusparen und die Mandanten zeitsparend digital abzuwickeln, um den eigenen Gewinn zu steigern. Der beste Scheidungsservice wäre demnach der Service, der den Gewinn des Anwalts am besten steigert. Oder wie verstehen Sie das?

Andere Gesellschaften gehen noch weiter und werben für Ihre Vermittlung von Anwälten für die Scheidung mit Werbeanzeigen wie z.B. „Scheidung Ohne Gericht – Faire und stressfreie Lösung | Auf unserem TÜV geprüften Onlineportal bietet wir Ihnen den für Sie besten Scheidungs-Weg. Scheidung ohne Gericht und ohne Anwaltsbesuch“.

 

 

Kurz erklärt: Wie funktioniert Online-Scheidung?

 

Die Online-Scheidung ist ein durch das Marketing geprägter Begriff, bei der per Formular Angaben und Unterlagen online an einen Rechtsanwalt übersandt werden, der auf Grundlage des Formulars einen Scheidungsantrag fertigt und beim zuständigen Familiengericht einreicht. Es handelt sich daher um eine herkömmliche Mandatserteilung für einen Rechtsanwalt im Familienrecht, bei der die Kommunikation über das Internet genutzt wird. Hinter mancher sog. Online-Scheidung steht auch eine Gesellschaft, die Mandate an Anwälte vermittelt.  Vermarktet wird dies auch als Service für die Scheidung.

 

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Die Scheidung online bieten wir an, weil wir wissen, dass viele – wie wir auch – die kurzen Kommunikationswege zu schätzen wissen und einigen, z.B. aufgrund des Wohnsitzes im Ausland oder in einer ländlichen Region, eine komfortable Möglichkeit geboten wird, einen Anwalt in Deutschland für das Scheidungsverfahren online zu beauftragen. Damit bieten wir Ihnen alle Vorteile einer Scheidung online, die es gibt. Weitere Vorteile, wie z.B. den Weg zum Glück, gibt es nur in der Werbung.

Genauso gerne können Sie uns aber auch in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind immer gleich. Egal auf welchen Weg Sie mit uns in Kontakt treten und beauftragen. Wir verstehen uns nicht als online Scheidungsservice, der Ihre Scheidung digital abwickelt. Die persönliche Betreuung steht bei uns im Vordergrund. Ihre Scheidung wird dadurch nicht teurer.

Online-Scheidung heißt nicht Scheidung ohne Anwalt und auch nicht, dass man sich im Jahr 2024 bundesweit online scheiden lassen kann, wie mancher selbsternannte Service für die Scheidung behauptet. Im Scheidungsportal kann man keine Scheidung beantragen und schon gar nicht geschieden werden. Die gewerbliche Vermittlung an einen Rechtsanwalt für die zu beantragende Scheidung wird gerne in der Außendarstellung Scheidungsservice genannt. Durch diesen Umweg zum Anwalt können keine Kosten für die Scheidung gespart werden.


Info: Wie lasse ich mich scheiden?


 

Es gibt keinen Online Scheidungsdienst. Hinter entsprechenden Angeboten steckt immer ein Anwaltsvermittler oder eine Anwaltskanzlei. Online kann hier nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der die Scheidung dann für Sie einreicht. Hierbei entstehen die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren.

Inhalt dieser Seite: Online Scheidungsservice 2024


Aktualisiert am 18. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach