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„Wie hoch sind 2024 die Scheidungskosten für mich?“

Scheidungskosten

Kurz erklärt: Was sind Scheidungskosten?

 

Vergütung und Gebühren Anwalt ScheidungDie Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Sowohl die Gebühren des Gerichts wie auch die des Anwalts sind gesetzlich geregelt und ohne besondere Vereinbarung mit dem Anwalt überall gleich hoch. Eine geringere Vergütung des Anwalts darf nicht vereinbart werden.

 

Unkalkulierbar oder sind Scheidungskosten doch ganz einfach zu ermitteln?

Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der angedachten  oder beabsichtigten Scheidung sind die Scheidungskosten. Manchmal auch ein Grund dafür, die Scheidung nicht in Angriff zu nehmen. Spätfolgen sind dann aber unter Umständen teurer. Der Trennungsunterhalt ist z.B. grundsätzlich bis zur rechtskräftigen Scheidung zu zahlen. Der Stichtag für den vom Gericht auch ohne Antrag durchzuführenden Versorgungsausgleich ist die Zustellung des Scheidungsantrages. Wer sich also einige Jahre nach der Trennung scheiden lässt, muss auch die während der (langen) Trennung erworbenen Rentenanwartschaften teilen. Das kann im Rentenalter finanzielle Einbußen für jeden Monat bis zum Tod haben. Verstirbt ein Ehegatte vor der Einreichung des Scheidungsantrages, bleibt der andere Ehegatte gesetzlicher Erbe. Auch dies ist ein Ergebnis, dass meist nicht gewollt ist. Die Zustellung des Scheidungsantrages ist auch Stichtag für die Berechnung des Zugewinns. Wächst das eigene Vermögen nach der Trennung an, erwächst dem anderen Ehegatten daher oft auch ein Ausgleichsanspruch für die Zeit zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages. Ein zu langes Zuwarten mit dem ohnehin dem Grunde nach gefassten Entschluss, sich scheiden zu lassen, kann daher je nach persönlicher Situation teuer für die Zukunft sein. Es lohnt sich daher häufig nicht, aus Kostengründen die Scheidung hinauszuzögern. Auf die Steuerklassen und der Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung hat der eingereichte Scheidungsantrag oder die Scheidung keinen Einfluss. Massgeblich ist hier alleine der Zeitpunkt der Trennung oder ein Versöhnungsversuch vor erfolgter Scheidung.

Scheidungskosten: teurer als behauptet und günstiger als befürchtet

Vorschuss Gerichtskosten Scheidung
Gerichtskosten-Vorschuss

Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt. Die schlechte Nachricht: Scheidungskosten entstehen gleichwohl und die Höhe wird den einen oder anderen auch finanziell belasten und nicht günstig erscheinen. Die gute Nachricht: Aufgrund der gesetzlichen Regelung lassen sich die Scheidungskosten zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung ziemlich genau kalkulieren, so dass die Höhe auch schon vor Einreichung der Scheidung abgeschätzt werden können. Wer nicht in der Lage ist, die Scheidungskosten aufzuwenden, hat außerdem die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. In diesem Fall werden die Scheidungskosten aus der Staatskasse getragen. Wollen oder können Sie das nicht, sollten Sie Ihren Scheidungsanwalt vor der Beauftragung auf die Möglichkeit der Ratenzahlung ansprechen.


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Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




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    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


     

    Online sind die Scheidungskosten sicher günstiger, oder!?

    Online Werbung und die analoge Wirklichkeit im Kostenrecht 2024

    Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gebühren für den eigenen Scheidungsanwalt und den Gebühren des Gerichts (Gerichtskosten). Die Höhe der jeweiligen Gebühren ist vom Gesetzgeber genau geregelt worden. Wer sich also im Kostenrecht auskennt, kann sowohl bei der Rechnung des Anwalts wie auch des Gerichts jeden abgerechneten Cent überprüfen, ob dieser abgerechnet werden durfte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll nämlich durch den Anwalt und das Gericht weder mehr noch weniger als die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.

    Die Scheidungskosten sind daher völlig transparent und nach Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht genau berechenbar. Bei einer Online Scheidung lassen sich daher keine Gebühren sparen.

    Scheidungskosten
    Kosten Scheidung: Jeder Cent gesetzlich bestimmt.

    Vielleicht schauen Sie jetzt ungläubig, nachdem Sie diesen Satz gelesen haben. Da Sie außer im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung noch nie ein Gedanke daran verloren haben, wie sich die Scheidungskosten zusammensetzen, sind Sie natürlich kein Kenner des Kostenrechts und haben sich, wie die meisten Scheidungswilligen das auch tun würden, die Suchmaschine bemüht, um Informationen zu den Scheidungskosten zu bekommen. Und tatsächlich, dort finden Sie hunderte von Seiten zu diesem Thema. Allerdings scheint das dort ganz anders zu klingen. Haben Sie mal in das Impressum der Seite geschaut und sich Gedanken darüber gemacht, warum dort die entsprechende Information veröffentlicht wurde und welchen Geschäftszweck die Seite hat? Bei der Wohlfahrt sind Sie jedenfalls nicht gelandet, auch wenn man sich als Ihr Freund darstellt. Tatsache ist, dass die Konkurrenz sehr groß ist, wenn es darum geht, dass Sie von einem Anwaltsvermittler an einen Anwalt vermittelt werden oder aber auch von einem Anwalt direkt als Mandant gewonnen werden sollen. Das ganze online über das Internet. Online? Fein, das klingt nach günstigen Scheidungskosten, so werden Sie denken. Und das wissen die vielen Anbieter auch und versuchen nun Sie davon zu überzeugen, dass Sie bei der richtigen Online-Scheidung „gelandet“ sind. Wie überzeugt man jemanden davon, dass man beim richtigen „Anbieter“ gelandet ist? In fast allen Lebensbereichen meist durch Darstellung der besonderen Leistung, Vorzügen oder Qualität der Leistung oder Produkte oder aber dem günstigen Preis. Bedauerlicherweise (für Sie) hat sich irgendwann mal ein „Anbieter“ einer Online-Scheidung dazu entschlossen, bei der Selbstdarstellung das Wort „günstig“ zu verwenden. Viele Konkurrenten haben hierauf offensichtlich reagiert, indem Sie, statt z.B. die Vorteile einer Scheidung online aufzuzeigen oder die eigene Persönlichkeit darzustellen, die Scheidungskosten und die Einsparmöglichkeiten in den Vordergrund gestellt haben. Paradoxerweise ausgerechnet in einem Bereich, in dem es aufgrund der gesetzlichen Regelung zu den Gebühren keinen Wettbewerb über den Preis gibt.

    Reduzierung wegen Einvernehmlichkeit
    Keine Reduzierung bei Einvernehmen

    Die Scheidungskosten sind genau geregelt. Um Ihnen hier anderes zu suggerieren, finden Sie zum Thema Scheidungskosten daher viele Seiten mit zumindest fragwürdigen Marketingaussagen und teilweise sogar schlicht falschen Informationen. Nein, es ist z.B. nicht wahr, dass das Gericht sich bei der Festsetzung des Verfahrenswertes an die Vorgaben des Anwalts hält und dieser einen Rahmen hat, innerhalb dieser die Gebühren ansetzen kann. Wenn Sie mal einen aufgebrachten Familienrichter erleben möchten, können Sie ja entsprechend absurde Behauptungen im Scheidungstermin aufstellen oder mit Spannung die Begründung der Entscheidung abwarten, mit der Ihre Beschwerde mit entsprechender Begründung gegen die Verfahrenswertfestsetzung durch die 2. Instanz zurückgewiesen wird. Man kann die Scheidungskosten auch nicht veranschlagen. Scheidungskosten haben schließlich nichts mit einem Werkvertrag zu tun. Und auch eine Verfahrenswertreduzierung zur Senkung der Scheidungskosten ist alles andere als üblich und realistisch. Die Kosten für den Scheidungsantrag werden am Ende dort nicht niedriger sein.

    Die angebliche günstige Scheidung onlineDie Werbung verspricht viel, was die gerichtliche Praxis nicht hält. Aber an der Werbung muss doch etwas dran sein, denken sich viele und versuchen durch den Vergleich verschiedener Angebote die Scheidung online mit dem günstigsten Preis zu finden. Hier hätte man tatsächlich sparen können. Nämlich die Mühe der Suche. Die günstigste Online Scheidung gibt es nicht, auch nicht bei einem Scheidungsservice.

    Die Frage, ob und wenn ja wo Sie Ihre sog. „Scheidung online“ durchführen lassen, sollten Sie daher niemals von den Scheidungskosten abhängig machen, sondern wie auch bei der Suche eines Scheidungsanwaltes vorgehen. Am Ende werden die Kosten überall gleich sein.

    Scheidungskosten
    Analaog oder digital mmer geliche Kosten

    Neben der Frage, wie die Scheidungskosten berechnet werden, gibt es viele Themen rund um das Thema Scheidungskosten und Kosten der Scheidung online.

    Nachfolgend finden Sie eine Übersicht unserer Seiten zum Thema.

    Sollten Sie hierzu Fragen haben oder aber sich die voraussichtlichen Kosten berechnen lassen möchten, können Sie uns gerne anrufen ✆ 06251 8565952.


    Zu einer guten Betreuung gehört nach unserer Ansicht auch, Sie zu den zu erwartenden Kosten realistisch und praxisnah zu informieren. In Ihrem Interesse ohne Werbetricks.


     

    Scheidungskosten – Übersicht der wichtigen Themen

    Kosten Scheidung: Was genau sind die Kosten der Scheidung?

    Kostenrechner: Wie werden die Kosten für den Scheidungsanwalt und das Gericht konkret berechnet?

    Kostenberechnung: Wir berechnen für Sie kostenfrei die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

    Verfahrenswert: Was ist eigentlich der Verfahrenswert der Scheidung und warum ist der Betrag so hoch?

    Scheidung günstig: Gibt es günstigste Scheidungskosten im Internet und kann Anwalt A günstiger als Anwalt B sein?

    Streitwertreduzierung: Gibt es eine Streitwertreduzierung bei einer einvernehmlichen Scheidung, um die Scheidungskosten zu senken?

    Kosten Online-Scheidung: Was Sie zu den falschen Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit den Kosten bei einer Scheidung online wissen sollten.

    Kostenvoranschlag Scheidung: Ist ein angebotener Kostenvoranschlag ein Marketingtrick oder können Scheidungskosten tatsächlich veranschlagt werden?

    Nirgendwo-Günstiger Garantie: Gibt es tatsächlich die Scheidung zum Tiefpreis?

    Kosten Scheidung online: Gibt es besondere und günstige Kosten der Online Scheidung?

    Wer trägt die Scheidungskosten: Wer zahlt welche Kosten, wenn nur ein Anwalt im Verfahren bei Scheidung beteilligt ist?

    Einvernehmliche Scheidung Kosten teilen: Günstige Scheidung durch Kostenvereinbarung im Vorfeld

    Gerichtskosten Scheidung: Die Höhe der Gerichtskosten und die Kostentragung

    Verfahrenskostenhilfe Scheidung: Staatliche Hilfe bei geringem Einkommen

    Vergleich Scheidungskosten: Warum es keinen Preisvergleich bei den Kosten der Scheidung gibt und nicht geben kann

    Mindestgebühren Scheidung: gibt´s gar nicht

    Kosten Scheidungsanwalt: schnell berechnet

    Vermögen beim Verfahrenswert der Scheidung – Scheidungskosten bei Immobilienbesitz oder anderem Vermögen

    Zeitpunkt Wertberechnung Verfahrenswert: Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung maßgeblich und wie kann Einfluss auf die Kosten genommen werden

    Streitwert Scheidung – gilt seit 2009 nicht mehr

    Verfahrenswert Versorgungsausgleich – Einfluss auf die Kosten bei Nichtdurchführung des Versorgungsausgleichs

    Scheidungskosten Tabelle – Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung abhängig vom Verfahrenswert

    Gerichtskostenvorschuss – Rechnung des Gerichts zu Beginn des Verfahrens


    Häufige Fragen zu den Scheidungskosten kurz beantwortet

    Wie hoch sind die Scheidungskosten im Durchschnitt?

    Anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten wird der Verfahrenswert durch das Familiengericht  festgesetzt und damit die Kosten der Scheidung bestimmt. Im Durchschnitt betragen die Scheidungskosten der einvernehmlichen Scheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatte daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Scheidung.

     

    Sind die Scheidungskosten bei einer Online Scheidung günstiger?

    Nur Mindestgebühren bei der ScheidungDie Kosten der Online Scheidung sind keine besonderen. Geld kann man bei der Online Scheidung daher über die Gebühren von Rechtsanwalt und Gericht nicht sparen. Es gelten die gesetzlichen Gebühren, die sich bei der Online-Kommunikation mit dem Rechtsanwalt statt dem Gang in die Kanzlei nicht ändern. Wer damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab.

     

    Ist es günstiger, wenn der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen die Scheidung einreicht?

    Verfahrenswert Scheidung und VersorgungsausgleichDie Höhe der Kosten hängt vom Verfahrenswert ab. Dieser wird anhand der Einkommens- u. Vermögensverhältnisse beider Ehegatten ermittelt. Die Kosten sind daher immer gleich, unabhängig davon, wer der beiden Ehegatten die Scheidung einreicht.

    Steht der Verfahrenswert fest, ist auch die Höhe der gesetzlichen Gebühren der Höhe nach genau bestimmt.

     

    Wer trägt die Scheidungskosten?

    Scheidung Kosten teilenKostenschuldner des Rechtsanwalts ist immer derjenige, der diesen auch beauftragt. Das Gericht fordert bei der Antragstellerseite zunächst einen Vorschuss an, der sich der Höhe nach an den voraussichtlichen Gesamtkosten orientiert (sog. Gerichtskostenvorschuss). Zahlen muss daher zunächst die Antragstellerseite den eigenen Anwalt und das Gericht. Die Antragstellerseite kann am Ende des Verfahrens die Erstattung der halben Gerichtskosten von der Antragsgegnerseite verlangen. Eine Kostenteilung muss vereinbart werden.

     

    Was bedeutet Verfahrenskostenhilfe?

    Wer die Scheidungskosten aufgrund geringen Einkommens oder hohen monatlichen Belastungen nicht aufbringen kann, kann für die beabsichtigte Scheidung Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Bei Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durch das Familiengericht muss für die Gerichtskosten und für die Kosten der eigenen anwaltlichen Vertretung je nach Bewilligung keine Zahlungen (ratenfreie Bewilligung) oder eine monatliche Teilzahlung geleistet werden.

     

    Lohnt sich bei den Scheidungskosten ein Preisvergleich?

    Scheidungskosten Preisvergleich Scheidung onlineSie zahlen immer die gesetzlichen Gebühren für einen Rechtsanwalt und das Gericht. Sie können zwar einen Preisvergleich machen und verschiedene Kostenschätzungen anfordern, unter Umständen auch unterschiedliche Kosten genannt bekommen, werden am Ende aber überall das Gleiche zahlen.

     

    Was kostet eine Scheidung ungefähr?

    Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus den Gerichtskosten und den Kosten des Rechtsanwalts. Ungefähr betragen die Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung gut ein Monatsgehalt bei niedrigen Einkommen und knapp ein Monatsgehalt bei mittleren Einkommen.

     


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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach