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Was darf man im Trennungsjahr nicht?

Wer sich gerade erst getrennt hat, fragt sich mitunter, was man im Trennungsjahr nicht darf oder ob man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben kann. Schließlich ist man ja noch verheiratet. Jenseits von taktischen Aspekten im Hinblick auf rechtliche Folgen gilt hier:

Ab wann lebt man getrennt?Ab dem Zeitpunkt der Trennung gehen Sie Ihre eigenen Wege. Dies war schließlich auch der Grund, sich zu trennen. Dass es das Trennungsjahr gibt, bedeutet nur, dass vor Ablauf des Jahres eine Scheidung grundsätzlich nicht erfolgen kann. Der Gesetzgeber wollte nicht, dass der Entschluss, sich scheiden zu lassen, vorschnell und unter Umständen unüberlegt vollzogen wird. Die Trennung vor der Scheidung soll daher die Möglichkeit geben, ausreichend Zeit zu haben, sich mit der Auflösung der Ehe auseinanderzusetzen, zumal diese grundsätzlich auf Lebenszeit geschlossen wird.

Während der Trennungszeit dürfen Sie auch einen Versöhnungsversuch unternehmen oder sich diesbezüglich auf Ihren Ehegatten einlassen ohne Angst zu haben, dass hierdurch das Trennungsjahr wieder von vorne beginnt. Insoweit stellt das Gesetz klar, dass ein Zusammenleben über kürzerer Zeit die gesetzlichen geregelten Fristen (1 Jahr Trennung oder 3 Jahre Trennung nach § 1566 BGB) weder unterbricht oder hemmt. Was „über kürzerer Zeit“ konkret bedeutet, beurteilt grundsätzlich das Gericht bei der Frage, ob die Fristen eingehalten wurden. Die meisten Gerichte gehen wohl davon aus, dass ein Zeitraum von bis zu 2 Monaten keine Auswirkung auf die laufenden Fristen hat.

Aus der gesetzlichen Regelung wird klar, dass die Zeit der Trennung als Orientierung für Sie dient und nach Ablauf der Fristen unterstellt wird, dass bei einem entsprechenden Scheidungswunsch auch tatsächlich die Ehe zerrüttet und deshalb nicht mehr zu retten ist. Jenseits der rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ehe, wie z.B. die Unterhaltspflicht, darf daher jeder Ehegatte grundsätzlich alles in der Zeit der Trennung tun. Es ist daher kein Problem, sich mit anderen Männern oder Frauen zu treffen. Auch ist es grundsätzlich kein Problem, sich auf eine neue Beziehung einzulassen. So gibt es auch Paare, die dauerhaft die Trennung ohne Scheidung leben und jeweils neu gebunden sind. Sinnvoll ist dies gleichwohl meistens nicht. Nicht selten wird hier (nach Ablauf des Trennungsjahres) der Auftrag zur Einreichung der Scheidung erteilt mit dem Hinweis, dass aufgrund des schon länger vorhandenen neuen Partners, dem Wunsch wieder zu heiraten oder die durch die neue Partnerschaft entstandene Schwangerschaft, eine möglichst schnelle Scheidung gewünscht wird. Bei der schnellen Scheidung kommt dann allerdings spätestens  wieder Ihr Noch-Ehegatte ins Spiel:

Im Zusammenhang mit der Scheidung und auch der Trennung ergeben sich rechtliche Folgen, die idealerweise gemeinsam geregelt werden, um dann eine einvernehmliche Scheidung mit überschaubarer Dauer der Scheidung und mit genau kalkulierbaren Kosten durchzuführen. Gelingen wird Ihnen das nur, wenn Sie mit Ihrem Ehegatten im Gespräch bleiben und die Scheidung abstimmen.

Sie dürfen zwar während dem Trennungsjahr alles tun, sollten aber gleichwohl die Belange Ihres Ehegatten und die emotionale Situation im Auge behalten. Wer sich während der Trennung wie „die Axt im Wald“ verhält, darf sich nicht wundern, dass möglicherweise emotional  begründete Gegenreaktionen erfolgen, die Ihnen vor oder im Scheidungsverfahren das Leben schwer machen. Auch dürfte klar sein, dass bei einer neuen Partnerschaft sich unter Umständen z.B. bei einem Zusammenleben mit dem neuem Partner andere eigene wirtschaftliche Verhältnisse gegeben sind, die eine andere Beurteilung der Frage, ob ein eigener Unterhaltsanspruch besteht, nach sich zieht. Die Verfestigung einer neuen Lebensgemeinschaft, die auch bei kurzer Dauer im Falle des Zusammenziehens von Gerichten schon bejaht wurde, kann z.B. zu einer Verwirkung des Unterhaltsanspruches führen (vgl OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.11.2009, 7 UF 91/09).

Hat ein Ehegatte oder auch beide einen neunen Partner, bleibt gleichwohl die einjährige Trennung vor Scheidung „Pflicht“. Deshalb das Trennungsjahr zu verkürzen oder zu umgehen ist nicht möglich.

Darf man im Trennungsjahr einen neuen Partner haben?

Wer getrennt lebt, darf grundsätzlich auch einen neuen Partner haben. Häufig ist dieser gerade der Grund für die Trennung. Geht die Beziehung so weit, dass als Paar auch zusammen gelebt wird, kann dies zum Wegfall eines unter Umständen vorher bestandenen Unterhaltsanspruchs führen.

 


Fazit: Grundsätzlich gibt es nichts, was man im Trennungsjahr nicht dürfte. Die Zeit sollte genutzt werden, um sich selbst darüber klar zu werden, ob die endgültige Trennung mit der Folge der Scheidung nach dem Trennungsjahr der richtige Weg ist. Die Zeit sollte auch genutzt werden, alles Erforderliche für die bevorstehende Scheidung mit dem Noch-Ehegatten zu regeln. Wer rechtliche Nachteile befürchtet oder grundsätzlich über bestehende Rechte und Pflichten aufgeklärt werden möchte, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Ratgeber zum Familienrecht im Internet können eine individuelle auf die eigene Situation bezogene Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen, sondern nur erste Anhaltspunkte geben.


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    Inhalt dieser Seite: Was darf man im Trennungsjahr 2024


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach