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Ab wann lebt man getrennt?

Ab wann man getrennt lebt bzw. das Trennungsjahr „eingeleitet“ wurde, ist für viele oft nicht einfach zu beurteilen. Das Getrenntleben als Voraussetzung der Scheidung muss durch das Gericht konkret festgestellt werden. Was bedeutet getrennt leben bei einer Scheidung? Es darf nach den gesetzlichen Voraussetzungen keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen und erkennbar sein, dass diese zumindest nach dem Willen von einem Ehegatten nicht wiederhergestellt werden soll.

„Was bedeutet getrennt lebend?

Getrenntleben

Wann fängt das Trennungsjahr an?

Ab wann lebt man getrennt?
Trennung von Tisch und Bett

Wann gilt man als getrennt lebend?

Auch wenn die Trennung als gesetzliche Voraussetzung der Ehescheidung gilt, ist das Getrenntleben zunächst ein tatsächlicher Vorgang. Das Trennungsjahr beantragen muss man daher nicht, wie manche glauben. Diese Ansicht kommt möglicherweise daher, dass manche nun einen Schlussstrich ziehen möchten, das Trennungsjahr „offiziell“ zu machen oder das Trennungsjahr einleiten möchten, um später die Scheidung einreichen zu können. Im Rahmen der Beratung hört man auch oft den Satz, „eigentlich leben wir schon Jahre getrennt“, was allerdings meist nur bedeutet, dass man schon lange nebeneinander her lebt, sich nichts mehr zu sagen hat oder u.U. auch schon getrennte Schlafzimmer hat. Getrenntleben als Voraussetzung der Scheidung ist das aber noch nicht. Hierzu darf es tatsächlich keine Gemeinsamkeiten mehr geben und mindestens eine Seite zum Ausdruck bringen, dass sie nicht mehr an der ehelichen Gemeinschaft festhalten will. Jeder muss seinen Weg gehen, also darf es auch kein gemeinsames einkaufen, essen und sonstiges wie Wäsche waschen mehr geben.

„Kann man sich scheiden lassen, obwohl man zusammen wohnt?“

Ob ein Getrenntleben vorliegt und das Trennungsjahr begonnen hat, ist relativ leicht zu beurteilen, wenn eine Seite aufgrund der gewollten Trennung auszieht und in einer anderen Wohnung sein eigenes Leben alleine lebt. Einfach ausziehen und eine neue Wohnung nehmen ist allerdings nicht immer so einfach möglich, sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder aber auch aufgrund der schlechten Situation am Wohnungsmarkt. Das bedeutet aber nicht, dass derjenige, der nicht ausziehen kann, sich nicht auch trennen kann. Auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann das Trennungsjahr beginnen. Dass das Getrenntleben auch innerhalb einer Wohnung, also der bisherigen Ehewohnung, möglich ist, hat der Gesetzgeber ausdrücklich geregelt, was oft auch vereinfacht „Trennung von Tisch und Bett“ genannt wird. Ab wann man getrennt lebt, definiert § 1567 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wie folgt:

Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

Grundsätzlich kann man sich scheiden lassen, wenn man zusammen wohnt. Im Falle der Scheidung muss das Gericht davon überzeugt sein, dass die Ehegatten tatsächlich im Sinne des § 1567 BGB getrennt gelebt haben. Möglich ist die Scheidung nach einem Jahr Trennung, meistens auch ohne Zustimmung des Ehepartners. Wer die Scheidung einreicht, muss daher als notwenige Voraussetzung der Scheidung auch die ausreichend lange Trennung nachweisen können. In den allermeisten Fällen ist dies unproblematisch möglich, indem beide Ehegatten im Scheidungstermin durch das Gericht angehört werden und beide bestätigen, seit wann sie getrennt leben. In einigen Fällen, oft auch aus taktischen Gründen, wird die Richtigkeit des Trennungsdatums bestritten und behauptet, die Trennung sei erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt erfolgt. Der Nachweis, dass das Getrenntleben innerhalb der eigenen Wohnung erfolgt ist, ist dann oft schwer. Manche Gerichte sehen es auch als problematisch an, eine Trennung innerhalb einer Wohnung zusammen mit kleinen Kindern zu vollziehen, da es über die Kinder immer wieder zu Gemeinsamkeiten kommen kann. In einer hier jüngst vertretenen Sache hat sich ein rheinlandpfälzischer Familienrichter auf den Standpunkt gestellt, mit kleinen Kindern könne man nie innerhalb der Wohnung getrennt leben. Bei pragmatischer Betrachtungsweise muss man hier aber sicher von einem anderen Maßstab ausgehen, wenn die Frage zur Entscheidung steht, ob ein Getrenntleben entsprechend dem BGB vorlag. Unproblematisch ist der Nachweis der Trennung in der Regel, wenn eine räumliche Trennung erfolgt ist, also tatsächlich der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung erfolgt ist.

Soweit Sie im Rahmen unserer Scheidung online unsicher sind, welches Trennungsdatum im Formular zur Scheidung anzugeben ist, rufen Sie uns einfach an. Wann das Trennungsjahr begonnen hat, kann so meist schnell geklärt werden.

 

Trennungsbrief

Oft ist als Tipp zu lesen, dass man zum Nachweis der Trennung innerhalb der eigenen Wohnung dem anderen Ehegatten einen sog. Trennungsbrief zukommen lässt. Ein entsprechendes Schreiben kann dann selbst oder auch über einen Anwalt verfasst werden, indem zum Ausdruck gebracht wird, dass man selbst die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft ablehnt und somit das Trennungsjahr beginnt. Den vollständigen Beweis, dass eine Trennung erfolgt ist und in der Folgezeit auch gelebt wurde, kann mit einem entsprechenden Schreiben natürlich nicht geführt werden. Belegen kann man damit lediglich, dass entsprechendes als Erklärung abgegeben wurde. Möglichweise ist das entsprechende Schreiben im Streitfall dann aber eines von mehreren Indizien, die das Gericht im Rahmen der Anhörung davon überzeugen, dass tatsächlich das von der Antragstellerseite genannte Trennungsdatum zutreffend ist.

 

„Beginnt das Trennungsjahr neu, wenn wir vergeblich versucht haben, uns zu versöhnen?“

Versöhnungsversuch

Der Gesetzgeber möchte durch die erforderlich Trennungszeit nicht verhindern, dass der Versuch einer Versöhnung erfolgt und der einzelne Ehegatte nur aus Angst, dass das Trennungsjahr im Falle des Scheiterns von vorne beginnt, erst gar nicht eine Versöhnung versucht. In § 1567 Abs. 2 BGB ist daher klargestellt, dass ein kurzes Zusammenleben zum Zwecke der Versöhnung weder dazu führt, dass das laufende Trennungsjahr aufhört zu laufen oder gar neu beginnt. In dem entsprechenden Absatz heißt es:

Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

Was genau „kurze Zeit des Zusammenlebens“ bedeutet, hat der Gesetzgeber nicht genau geregelt und ist daher konkret durch das Gericht zu beurteilen. Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. In den meisten Fällen wird man davon ausgehen können, dass das Zusammenleben bis zu 2 Monate das bereits laufende Trennungsjahr nicht beendet. Also keine Angst, den Versuch einer Versöhnung zu starten oder sich darauf einzulassen. Das Trennungsjahr läuft zunächst weiter und fängt nicht wieder an neu zu laufen.

 

Trennungsdatum abstimmen

Einvernehmliche ScheidungIm Gespräch zu bleiben ist auch nach erfolgter Trennung wichtig. Steht der Schritt bevor, die Scheidung einzureichen, sollte gerade auch bei nicht mehr bestehenden Streitigkeiten die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden. Weiterer Streit kann so u.U. vermieden und idealerweise auch eine Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten erzielt werden. Im Rahmen des Gespräches sollte dann auch darüber gesprochen, ob beide Seiten vom gleichen Trennungsdatum oder Trennungszeitpunkt ausgehen. Widersprüchliche Angaben im Scheidungsverfahren, wann das Trennungsjahr angefangen hat, können das Scheidungsverfahren unnötig verkomplizieren. Es sollte im Gespräch daher ein Ergebnis erzielt werden, ab welchem Datum beide Seiten spätestens von einer Trennung ausgegangen sind. Dringend davon abzuraten ist, dass die Ehegatten ein fiktives Datum nehmen, um z.B. durch Vordatierung faktisch das Trennungsjahr zu verkürzen. Die erhoffte schnelle Scheidung kann so schnell ins Gegenteil umschlagen und mit der Abweisung des Scheidungsantrages enden.

 

„Ab wann lebt man steuerlich (dauernd) getrennt?“

Dauernd getrennt lebend (Steuerklassen)

Steuerklasse nach Trennung und ScheidungNicht die Scheidung, sondern die Trennung hat steuerliche Folgen. Ein Versöhnungsversuch kann u.U. auch im Folgejahr der Trennung zur gemeinsamen Veranlagung berechtigen. Wer getrennt lebt, sollte zur Vermeidung von Steuernachzahlungen auf die Änderung der Steuerklassen zum Kalenderjahreswechsel achten.

Im Einkommensteuergesetz (EStG) heißt es hierzu in § 26 Abs. 1 (Hervorhebungen durch uns):

„Ehegatten können zwischen der Einzelveranlagung (§ 26a) und der Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen, wenn

  1. beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig im Sinne des § 1 Absatz 1 oder 2 oder des § 1a sind,
  2. sie nicht dauernd getrennt leben und
  3. bei ihnen die Voraussetzungen aus den Nummern 1 und 2 zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind.“
Dauernd getrennt  lebend
Angaben Steuererklärung

Es geht also immer um das Vorliegen der Voraussetzungen (verheiratet UND nicht getrennt) im Veranlagungszeitraum (01.01.-31.12. des jeweiligen Jahres), mithin dem Jahr, in dem das Trennungsjahr begonnen hat. Im Folgejahr lebt man den gesamten Veranlagungszeitraum dauernd getrennt und kann dementsprechend nicht mehr die Zusammenveranlagung wählen, unabhängig davon, wann das Trennungsjahr im Vorjahr angefangen hat. Die Steuerklassen müssen dann auf I/I oder I/II geändert werden. Wer sich also im Laufe des vergangenen Jahres getrennt hat, musste die Steuerklasse zum 01.01.2024 ändern. Eine gemeinsame Veranlagung ist für das aktuelle Jahr nicht mehr möglich. In der Steuererklärung ist das Datum der Trennung anzugeben.

Wie teile ich dem Finanzamt mit,  dass ich dauernd getrennt lebe? Für die Mittelung der Trennung an das Finanzamt kann das Formular „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ genutzt werden, welches z.B. beim Bundesministerium der Finanzen hier heruntergeladen werden kann.

Nach der Erläuterung in dem vorgenannten Formular ist von einem dauernden Getrenntleben auszugehen:

„Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zum Wesen der Ehe/Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf die Dauer nicht mehr besteht. Dabei ist unter Lebensgemeinschaft die räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft der Ehegatten/Lebenspartner, unter Wirtschaftsgemeinschaft die gemeinsame Erledigung der die Ehegatten/Lebenspartner gemeinsam berührenden wirtschaftlichen Fragen ihres Zusammenlebens zu verstehen.“

 

Wie lange kann man getrennt leben ohne Scheidung?

Trennung ohne ScheidungDer Zeitpunkt, ab wann man getrennt lebt, ist zunächst wichtig für die Frage, wann das Trennungsjahr als Voraussetzung der Scheidung begonnen hat. Niemand muss sich scheiden lassen. Man kann theoretisch bis zu seinem Lebensende getrennt leben, ohne die Scheidung einzureichen. Empfehlenswert ist das Vorhaben, die Trennung ohne Scheidung zu vollziehen, jedoch in den meisten Fällen nicht, da mit zunehmender Trennungszeit die Risiken von wirtschaftlichen Nachteilen steigen. Auch das Erbrecht des Ehegatten bleibt ohne Scheidung bestehen. Wann das Trennungsjahr begonnen hat, spielt hierbei keine Rolle. Mehr zu diesem Thema können Sie über den vorhergehenden Link nachlesen.

 

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    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


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    Wann lebt man getrennt?

    Wann fängt das Trennungsjahr an? Nach dem Gesetz leben die Ehegatten getrennt, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen diesen besteht und ein Trennungswille zumindest bei einem Ehegatten vorhanden ist und dies auch zu erkennen gegeben wurde. Das Getrenntleben kann auch ohne Auszug eines Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung erfolgen. Der Nachweis der Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann schwierig sein, wenn eine Seite behauptet, man lebe noch zusammen und eine Trennung sei nicht erfolgt.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach