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ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online individuell | Regelungen für Trennung und Scheidung
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung online.
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Was bei Trennung und Scheidung zu regeln ist
Was im Falle der Trennung alles zu regeln ist, sollte immer individuell beurteilt werden. Im Zweifel sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Dies kann auch schon vor der Trennung sinnvoll sein, um hier keine Fehler zu machen. Einige Antworten zu Fragen finden Sie auf unseren Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ).
Die nachfolgende Auflistung soll Ihnen ein paar Denkanstöße geben, woran Sie im Falle der Trennung und auch nach der Scheidung denken sollten. Eine individuelle Beratung kann diese Liste nicht ersetzen. Diese erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einige Regelungen für die Zeit nach Scheidung sind gegebenfalls im Scheidungsverfahren als Folgesache mit einzubeziehen.
Regelungen bei Trennung:
Regelungen mit oder nach der Scheidung:
Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.
Rechtliche Beratung und Kosten
Ein Rechtsanwalt wird Sie über nötige Regelungspunkte aufklären. Die Kosten einer Beratung soll nach den gesetzlichen Vorgaben zwischen Anwalt und Mandant ausgehandelt werden. Sprechen Sie Ihren Anwalt daher vor der Beratung auf die Kosten an. Im Zweifel werden die Kosten hierfür auf eine mögliche anschließende Tätigkeit des Anwalts angerechnet. Bei einem sogenannten Erstgespräch beträgt die Beratungsgebühr maximal EUR 190,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer (§ 34 RVG).
Einvernehmliche Scheidung
Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Gegenstandwert eines Verfahrens nur auf das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich bezieht.
Einvernehmliche Scheidung einfach online
Haben Sie bereits alles geregelt und sind sich mit Ihrem Ehegatten einig, kann die Online Scheidung, d.h. den Scheidungsanwalt online oder aber auch postalisch zu beauftragen, eine komfortable Möglichkeit sein, Ihr Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten. Denn egal ob Sie sich gerade in Bonn, Köln, Hamburg, Berlin oder München befinden, eine Terminsvereinbarung beim Scheidungsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Soweit noch Unklarheiten bestehen, können diese meist telefonisch und per E-Mail geklärt werden.
Beauftragen Sie daher bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung:
direkt zum Scheidungsantrag oder zur unverbindlichen Anfrage Online Scheidung
Die Kosten teilen wir Ihnen unverbindlich vorab per Telefon oder E-Mail mit: Individuelle Kostenberechnung
Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung / gemeinsamer Scheidungsanwalt
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
Ausschluss Versorgungsausgleich | Dauer Scheidungsverfahren | einvernehmliche Scheidung | gemeinsames Haus | Haftung Schulden | gemeinsamer Anwalt | Trennungsjahr verkürzen | mehr Themen
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause Ihre einvernehmliche Scheidung. Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 06251 8565952 zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link geht es
Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Einvernehmliche Scheidung: Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Scheidung ohne Streit.
Auszug aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
§ 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation
(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jedoch jeweils höchstens 250 Euro. § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.
(2) Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre einvernehmliche Scheidung:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
Ein Service der Kanzlei | Steinbach Rechtsanwalt | Bensheim a.d. Bergstraße | Darmstadt | OLG-Bezirk Frankfurt am Main |
Regelung bei Trennung und Scheidung | Was bei Trennung und Scheidung zu regeln ist |
Welches Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist, können Sie hier erfahren.
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