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„Was regelt das Gericht alles im Scheidungsverfahren?“

Was bei einer Scheidung geregelt wird

Was wir immer wieder im Rahmen unserer anwaltlichen Praxis erleben, dass Mandanten oder deren Ehegatten der Ansicht sind, dass Gericht werde im Rahmen der Scheidung alles regeln. Das ist meist auf eine falsche Vorstellung zum Ablauf einer Scheidung und dem Scheidungsverfahren zurückzuführen. Eine Entscheidung trifft das Gericht nur, wenn auch ein Antrag hierzu durch einen Ehegatten gestellt wurde. Eine Ausnahme hierzu ist der Versorgungsausgleich, den das Gericht auch ohne Antrag durchführt, wenn ein Ehegatte oder auch beide Ehegatten einen Antrag auf Ehescheidung gestellt haben. Wird also „nur“ die Scheidung beantragt, entscheidet das Gericht über die Scheidung und im Falle des Ausspruchs der Scheidung auch über den Versorgungsausgleich. Weitere Regelungen werden durch das Gericht nicht getroffen.

gesetzliches Verfahren FamilienrechtEin Antrag beim Familiengericht unterliegt in den meisten Fällen dem Anwaltszwang. Wer also einen Antrag stellen möchte, muss hierzu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Der Rechtsanwalt wird im Normalfall vor Einreichung der Scheidung mit dem Mandanten erörtern, welche einzelnen Punkte eventuell vorab geklärt werden sollten und ob aufgrund nicht möglicher Einigung neben dem Antrag auf Ehescheidung weitere Anträge im Scheidungsverfahren gestellt werden sollen. Das Gericht entscheidet dann im sogenannten Scheidungsverbund über die Scheidung und die Folgesachen der Scheidung, welche genau gesetzlich geregelt sind. Bestehen Streitigkeiten über Punkte, die nicht als Folgesache im Gesetz benannt sind, kann das Gericht hierüber nicht im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheiden. Eine gerichtliche Klärung kann nur in einem gesonderten Verfahren herbeigeführt werden.

Was bei Trennung und Scheidung regelungsbedürftig sein kann, können Sie auf unserer Seite Regelung Trennung nachlesen. Die Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung, sondern soll Ihnen nur Denkanstöße geben.

Wer im Rahmen des Scheidungsverfahrens als Antragsgegner keinen eigenen Anwalt beauftragen möchte, sollte zumindest in Erwägung ziehen, sich anwaltlich beraten zu lassen, um nicht reparable Nachteile zu vermeiden. Auch sollte man sich nicht alleine auf Tipps im Internet verlassen. Nicht selten erleben wir z.B. verdutzte Antragsgegner, die nach einem Jahr Trennung geschieden werden, obwohl Sie bei einem Scheidungsratgeber gelesen haben, man könne die Scheidung bis 3 Jahre nach Trennung verzögern, indem einfach der Scheidung nicht zugestimmt werde.

Wer eine Regelung durch das Gericht im Rahmen der Scheidung herbeiführen möchte, muss aktiv werden und durch einen Rechtsanwalt einen konkreten Antrag stellen lassen. Der Scheidungsantrag alleine reicht hierfür nicht.

Scheidung durch Gericht nach ZustimmungWer alles geregelt und im Idealfall eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar abgeschlossen hat, kann „entspannt“ ins Scheidungsverfahren gehen und die Scheidung ohne Streit durchführen. Das Gericht wird nach persönlicher Anhörung im Scheidungstermin die Ehe scheiden und wenn nicht ausnahmsweise ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs vorliegt, auch über diesen entscheiden. Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne Anwalt erklärt werden.

Geld und ScheidungBei einer einvernehmlichen Scheidung lassen sich die Kosten der Scheidung meist Cent genau kalkulieren. Auch die Dauer des Verfahrens ist absehbar.

Entgegen der Werbung im Internet, spart eine sog. Online-Scheidung keine Kosten. Es gibt auch 2024 keine besonderen Kosten der Online-Scheidung. Der Anwalt und das Gericht erhalten die gesetzlichen Gebühren, die oft missverständlich Mindestgebühren genannt werden, obwohl es keine höheren Gebühren gibt. Auch gibt es keine besonders kurze Dauer der Online-Scheidung.

Die günstigste Scheidung erreichen Sie als Antragsteller in der Regel, wenn Sie die Vorgehensweise der Scheidung mit dem Ehegatten abstimmen und außerdem die Teilung der Kosten vereinbaren.

Sie haben Fragen? Gerne können Sie uns unverbindlich anrufen oder uns nachfolgend eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden.

 

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

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    Entscheidung Gericht bei ScheidungWas regelt das Gericht bei Scheidung?

    Wird nur die Scheidung beantragt, wird das Gericht nur über den Antrag auf Ehescheidung entscheiden und ohne ausdrücklichen Antrag den Versorgungsausgleich durchführen. Sollen weitere Punkte durch das Gericht entschieden werden, muss hierfür ein Antrag durch einen Ehegatten, vertreten durch einen Rechtsanwalt, gestellt werden. Ohne entsprechenden Antrag wird das Gericht auch keine weiteren Punkte im Scheidungstermin erörtern.


     

     

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach