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Sie möchten sich scheiden lassen?
Mit Ihrem Ehegatten haben Sie bereits alles besprochen und geregelt, leben bereits rund ein Jahr getrennt und wollen sich jetzt scheiden lassen?
Gerne können Sie mir direkt und unverbindlich über unser Formular alle erforderlichen Angaben zur Fertigung eines Scheidungsantrags übersenden. Natürlich unterliegen alle Angaben der anwaltlichen Schweigepflicht.
❍ Hier Formular für eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung öffnen ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an: ✆ 06251 8565952
Ich setze mich daraufhin umgehend mit Ihnen Verbindung, indem ich Ihnen eine Zusammenfassung des Ablaufs des Scheidungsverfahrens beim Familiengericht, einen Entwurf des Scheidungsantrags sowie eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten übersende.
Häufig ergeben sich erst dann noch einige Fragen. Rufen Sie mich einfach unter ✆ 06251 8565952 unverbindlich an. Eine Terminsvereinbarung ist nicht erforderlich. Natürlich können Sie auch einen Termin in meiner Kanzlei und bei größerer Entfernung oder aus zeitlichen Gründen per Videokonferenz vereinbaren.
Erst wenn Sie sich entschieden haben, mich zu beauftragen, reiche ich den Antrag auf Ehescheidung bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein.
Persönlich begleite ich Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung von der Anfrage bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.
Ich kenne die Werbung der Online-Scheidungen und die Anbieter*, welche teilweise meine Domain als Keyword bei der Werbung verwenden, um vor meiner Seite advoscheidung.de bei der Suche zu erscheinen. Ausdrücklich distanzieren muss ich mich, mit diesen Anbietern in Verbindung zu stehen. Ich bin kein Freund entsprechender Anpreisungen, sondern schätze eine individuelle Beratung. Hierzu gehört es auch, die zu erwartenden Kosten vorab realistisch einzuschätzen, damit Sie kalkulieren können und keine bösen Überraschungen am Ende erwarten. Ich kann Ihnen versichern, dass die Kosten hier nicht höher als an anderer Stelle sind, da die Gebührenhöhe von Gericht und Rechtsanwalt gesetzlich geregelt sind. Mehr Informationen hierzu erhalten Sie auf meiner Seite Scheidungskostentabelle nach Verfahrenswert. Eine Übersicht weiterer Themenseiten zu den Kosten finden Sie auf der Seite Scheidungskosten. Mein Anspruch ist es, Sie bereits vor Mandatserteilung praxisnah und objektiv zu informieren.
Ich bin kein reiner Online-Anwalt, sondern bereits seit Jahrzenten beratend, außergerichtlich und forensisch tätig. Über diese Internetpräsenz habe ich in den letzten mehr als 1,5 Jahrzehnten viele Mandanten an mehreren hundert verschieden Familiengerichten in allen 16 Bundesländern begleitet. Die Scheidung einreichen kann ich für Sie gerne bei jedem Familiengericht in Deutschland, wenn dieses zuständig ist.
Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein gut informierter Mandant das beste Rezept dafür sind, dass das gerichtliche Verfahren schnell und reibungslos verläuft.
Gerne unterstütze ich auch Sie bei Ihrem Scheidungsverfahren, damit dieses mit so wenig Aufregung wie möglich, reibungslos und schnell verläuft.
Als Ihr Interessenvertreter achte ich zusammen mit Ihnen darauf, dass keine unnötigen Kosten entstehen und die Scheidungskosten geringstmöglich bleiben.
Wenn Sie die Kosten der Scheidung aufgrund geringen Einkommens oder hohen monatlichen Belastungen nicht aufbringen können, beantrage ich gerne für Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH). Nach Bewilligung durch das Gericht werden die Gerichtskosten wie auch die hier entstehenden Gebühren aus der Staatskasse getragen.
Ihr Rechtsanwalt
Bernd Steinbach
*es handelt sich um die Anbieter, welche ihre eigene Seriosität, Diskretion, Zuverlässigeit, (Kosten-) Transparenz, Schnelligkeit und Vertrauenswürdigkeit besonders hervorheben. Wir gehen davon aus, dass die professionelle und seriöse Vorgehensweise bei einem zugelassen Rechtsanwalt der Normalfall ist und die anwaltliche Schweigepflicht gilt.
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Aktualisiert am 20. Oktober 2025 durch Rechtsanwalt Steinbach