Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


„Kann ich meine Scheidung in Raten zahlen?“

Ratenzahlung Scheidung online

Die hier im Scheidungsverfahren anfallenden Anwaltsgebühren können Sie gerne auch in Raten zahlen. Eine Ratenzahlung ist bei uns grundsätzlich immer zinsfrei möglich.

ScheidungskostenDamit Sie verlässlich kalkulieren können, erhalten Sie vorab eine Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens bei einer für Sie unverbindlichen Anfrage zur Scheidung. Sie können auch nur eine Anfrage zu den Scheidungskosten senden oder uns anrufen.

Die Höhe der Ratenzahlung auf die anwaltlichen Gebühren für die Scheidung dürfen Sie gerne selbst vorschlagen. Dies können Sie vorab oder aber direkt nach Erhalt der Rechnung tun. Gemeinsam finden wir eine für Sie tragbare Lösung. Wir hatten bisher nur gute Erfahrungen bei einer Ratenzahlung und sind zuversichtlich, dass dies auch bei Ihnen der Fall sein wird. Zinsen fallen bei einer Ratenzahlung nicht an.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie die Scheidung online oder in unserer Kanzlei veranlasst haben. Weitere Informationen und Tipps finden Sie auf unserer Seite Scheidung Anwalt Raten zahlen.

Haben Sie kein Geld für eine Scheidung, gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zu beantragen. Wird diese durch das Gericht bewilligt, werden die Kosten aus der Staatskasse getragen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne.


Auch bei einer Online Scheidung ist uns eine persönliche und individuelle Betreuung wichtig. Die Scheidungskosten werden hierdurch nicht höher.


Vorschussrechnung Anwalt bei Scheidung

Jeder Anwalt kann seine Tätigkeit von einem angemessenen Vorschuss abhängig machen. Dieser Vorschuss kann bis zur voraussichtlichen Höhe der insgesamt anfallenden Kosten verlangt werden. Im ungünstigen Fall müssen daher die vollständigen Kosten der Scheidung vorab gezahlt werden. Egal ob Sie den Anwalt online oder analog beauftragen wollen und erst Recht, wenn Sie gerne Raten zahlen wollen, sollten Sie daher die Frage der Zahlung und die Erforderlichkeit der Zahlung eines Vorschusses vorab mit dem von Ihnen ins Auge gefassten Scheidungsanwalt besprechen. Ein Vorschuss wird in der Regel verlangt, um keine Zahlungsausfälle nach Abschluss einer Rechtsangelegenheit zu haben. Bei manchen Konstellationen ist das Ausbleiben der Zahlung des Anwaltshonorars leider nicht selten.

Im Rahmen der Scheidung online haben wir bisher nur gute Erfahrungen gemacht und Zahlungsausfälle sind nur selten zu verzeichnen. Auch wissen wir, dass die meisten Mandanten nach dem Trennungsjahr die Scheidung auch gerne ohne große Verzögerung abschließen möchten. Wir machen unsere Tätigkeit daher grundsätzlich nicht von einer anwaltlichen Vorschussrechnung für die Scheidung abhängig.

Die angebliche günstige Scheidung online
Gleiche Kosten werden oft günstig genannt

Eine zuverlässliche Kalkulation der Gesamtkosten ist bei einer Ratenzahlung der Scheidung online wichtig. Die (realistisch) zu erwartenden Kosten der Scheidung teilen wir Ihnen immer vorab mit, so dass Sie auf dieser Grundlage verlässlich kalkulieren können und uns am Ende (unnötige) Diskussionen erspart bleiben, warum die Kosten doch höher ausgefallen sind. An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass es besondere Kosten der Online Scheidung oder einen Kostenvoranschlag für eine Scheidung auch im Jahr 2024 nicht gibt und wir daher gar keine falschen Hoffnungen bei Ihnen auf eine besonders günstige Scheidung wecken möchten. Die Scheidung mit uns ist so günstig oder teuer wie auch woanders. Sparen können Sie sich daher grundsätzlich einen Vergleich der Scheidungskosten. Überall gleich hohe Kosten lassen sich nun mal nicht vergleichen, auch wenn die Werbung der Online Scheidung oft anderes zu versprechen scheint. Mehr als die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren, in der Werbung oft Mindestgebühren genannt, darf der Anwalt nur verlangen, wenn er mit Ihnen in Textform eine Vergütungsvereinbarung abschließt.


Tipp: Wer den richtigen Zeitpunkt für die Scheidung mit dem Ehegatten abstimmt, kann bei absehbaren finanziellen Veränderungen die Kosten der Scheidung senken.


Sie haben konkrete oder grundsätzliche Fragen zur Ratenzahlung der Scheidungskosten, der Scheidung oder dem Ablauf im Rahmen der Online-Beauftragung? Rufen Sie uns einfach unverbindlich an: ✆ 06251 8565952


Scheidung online spart Zeit und Aufwand

Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
  • den Entwurf des Scheidungsantrages
  • eine Vollmacht

übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


 

 

 


 

Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Gut zu wissen: Recht auf Ratenzahlung beim Anwalt?

Sie haben keinen Anspruch auf Ratenzahlung bei einem Anwalt. Ein Rechtsanwalt kann seine Tätigkeit von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses abhängig machen. Fällige Gebühren sind grundsätzlich sofort zahlbar. Für eine Ratenzahlung der Anwaltsgebühren muss daher eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Eine Zahlung in Raten kann nicht verlangt werden. Wer auf Zahlung von Raten angewiesen ist, sollte vor Beauftragung der Scheidung die Frage der möglichen Ratenzahlung der Anwaltsgebühren klären. Dies unabhängig davon, ob die Beauftragung der Scheidung online oder in der Kanzlei des Anwalts erfolgt.

Gut zu wissen: Vergütungsvereinbarung

Verlangt ein Rechtsanwalt den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung für das Scheidungsverfahren, zahlen Sie mehr als die gesetzlichen Gebühren, die irreleitend oft Mindestgebühren genannt werden. Die Vereinbarung geringerer Gebühren für das gerichtliche Verfahren ist nicht zulässig. Für die außergerichtliche Tätigkeit kann eine Vergütungsvereinbarung auch günstiger sein.

Inhalt dieser Seite: Scheidung online Raten zahlen


Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach