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„Wie kann ich schon während der Trennung für ein schnelles Scheidungsverfahren sorgen?“

Kontenklärungsantrag Rentenversicherung

Der Versorgungsausgleich ist die Teilung der Anrechte oder Ansprüche auf Altersversorgung, die während der Ehe entstanden sind. Im Falle der Scheidung wird dieser von Amts wegen durch das Familiengericht durchgeführt, soweit dieser nicht ausnahmsweise nur auf Antrag oder aufgrund Vereinbarung nicht durchzuführen ist.

Antrag Kontenklärung DRVUm eine Teilung vornehmen zu können, holt das Gericht bei den einzelnen Versorgungsträgern Auskünfte über die Höhe der Anwartschaften oder Ansprüche ein. Diese Auskunftseinholung nimmt in der Regel die meiste Zeit des Scheidungsverfahrens bei einer einvernehmlichen Scheidung in Anspruch. Insbesondere die Auskünfte der Deutsche Rentenversicherung (DRV) liegen mitunter erst nach einigen Monaten vor, da die gesetzliche Rentenversicherung vor Erteilung einer Auskunft immer zunächst eine vollständige Kontenklärung durchführt.

Das Scheidungsverfahren kann mitunter um mehrere Monate verkürzt werden, wenn die gesetzliche Rentenversicherung bereits vor dem Scheidungsverfahren eine Kontenklärung durchgeführt hat. Es bietet sich daher an, schon während des laufenden Trennungsjahrs die Klärung des Rentenversicherungskontos bei seiner gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Die DRV bietet hierfür das Formular Antrag auf Kontenklärung (V0100) an, welches auch online erstellt werden kann.

Haben beide Ehegatten eine Kontoklärung durchführen lassen und sind sie sich auch sonst einig, kann nach Ablauf des Trennungsjahrs die Scheidung mit einer zu erwartenden kurzen Dauer des Verfahrens beantragt werden.

Ein Kontenklärungsantrag kann auch dann Verfahrensdauer bei Gericht sparen, wenn dieser erst zeitgleich mit dem Scheidungsantrag gestellt wird, da in der Regel einige Wochen vergehen, bis das Gericht bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auskunft einholt.

Auch im laufenden Verhahren können die beteiligten Ehegatten dazu beitragen, dass sich die Zeit für das Versorgungsausgleichsverfahren verkürzt

 

Scheidung

Sie wollen die Möglichkeit nutzen, auch die Scheidung mit wenig zeitlichem Aufwand in die Wege zu leiten? Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich eine Anfrage senden. Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb eines Werktags weitere Informationen zum Ablauf und den Kosten. Um uns zu beauftragen, brauchen Sie uns lediglich anschließend die Ihnen übersandte Vollmacht unterschrieben zukommen lassen. Offene Fragen können Sie auch vor einer Beauftragung telefonisch oder per Videochat mit uns klären.

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um das nachfolgende Formular auszufüllen. Als Anwaltskanzlei unterliegen wir einer gesetzlichen Schweigepflicht, auch wenn Sie uns nicht beauftragen.

 

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden.

 

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




     


     

    Träger der Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die Deutsche Rentenversicherung besteht aus 16 Trägern. Wer der für Sie zuständige Träger ist, lässt sich aus der Rentenversicherungsnummer (1. und 2. Stelle der 12-stelligen Rentenversicherungsnummer) ermitteln und ergibt sich auch aus dem Logo im Briefkopf, wenn Sie bereits Post Ihres Rentenversicherungsträgers erhalten haben.

    Es gibt folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (Bereichsnummer = 1. und 2. Stelle der Rentenversicherungsnummer in Klammern):

    • Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (23, 24)
    • Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (14, 15)
    • Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (04, 25)
    • Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (10, 29)
    • Deutsche Rentenversicherung Bund (42 bis 79)
    • Deutsche Rentenversicherung Hessen (12)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (38, 39, 80, 81, 82, 89)
    • Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (03, 08, 09)
    • Deutsche Rentenversicherung Nord (02, 19, 26)
    • Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (18, 20)
    • Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen (28)
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland (13)
    • Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (16)
    • Deutsche Rentenversicherung Saarland (17)
    • Deutsche Rentenversicherung Schwaben (21)
    • Deutsche Rentenversicherung Westfalen (11)

    (alle Angaben ohne Gewähr)


     

     

    Das wichtigste in Kürze: Eine Kontenklärung der Rentenversicherung hat den Zweck, das Rentenversicherungskonto zu prüfen und fehlende oder unklare Zeiten zu ergänzen, damit die bestehenden Rentenanwartschaften oder –ansprüche genau  berechnet werden können. Hierfür benötigt die DRV häufig Unterlagen, insbesondere beim erforderlichen Nachweis von Ausbildungs- oder Erziehungszeiten. Erst bei vollständiger Klärung des Kontos kann die Rentenversicherung gegenüber dem Familiengericht eine Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaften oder –ansprüche erteilen, welche während der Ehezeit entstanden sind. Auf Grundlage dieser Auskunft führt das Gericht im Scheidungsverfahren den Versorgungsausgleich durch. Eine vor der Beantragung der Scheidung durchgeführte Kontenklärung kann daher die Verfahrensdauer der Scheidung deutlich verkürzen.

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    Aktualisiert am 15. Oktober 2025 durch Rechtsanwalt Steinbach