Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


„Ich bin geschieden und möchte 2024 wieder heiraten …“

Heirat nach Scheidung – welche Unterlagen werden benötigt und ist eine Frist zu beachten?

Wenn Sie unmittelbar nach der Scheidung wieder heiraten möchten, sollten Sie beachten, dass die Dauer eines Scheidungsverfahrens nicht unerheblich sein kann. Selbst wenn kein Streit mit Ihrem bisherigen Ehegatten besteht, ist mit einer Verfahrensdauer von 6 Monaten zu rechnen, da alleine die Einholung der Auskünfte für den Versorgungsausgleich einige Monate in Anspruch nimmt.

StandesamtHeiraten können Sie grundsätzlich wieder, sobald Sie rechtskräftig geschieden sind. Eine (Warte-) Frist muss nicht beachtet werden. Wann genau die Scheidung rechtskräftig ist, können Sie auf unserer Seite Rechtskraft der Scheidung nachlesen.

Bei der Anmeldung der Eheschließung ist durch Urkunden nachzuweisen, dass Sie rechtskräftig geschieden sind. Dies erfolgt im Normalfall durch Vorlage einer beglaubigten Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Wurden Sie erst vor kurzem geschieden, genügt in der Regel die Vorlage des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk. Auch hier sollten Sie beachten, dass die Rechtskraft der Scheidung in der Regel nicht mit dem Scheidungstermin gleichzusetzen ist und auch nach Rechtskraft einige Wochen vergehen können, bis Sie eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk vorliegen haben.

Sollte die Scheidung schon etwas zurück liegen und Sie den Scheidungsbeschluss verloren oder verlegt haben, kann eine neue beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils / -beschlusses grundsätzlich bei dem Familiengericht angefordert werden, das die Scheidung ausgesprochen hat.


Wierheirat nach Rechtskraft der ScheidungWer noch verheiratet ist oder dessen Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, kann daher (noch) nicht wieder heiraten.

Mit Rechtskraft der Ehescheidung ist eine Wiederheirat möglich. Eine Frist nach Scheidung muss nicht eingehalten werden.

Eine Wiederheirat setzt die Beendigung der vorhergehenden Ehe durch Auflösung (Scheidung oder Aufhebung der Ehe) oder durch Tod des anderen Ehegatten voraus. Beim Standesamt sind dann für die beabsichtigte Heirat in der Regel zusätzlich als Unterlagen vorzulegen: Eheurkunde der letzten Ehe mit Vermerk über deren Auflösung oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister bzw. eine Sterbeurkunde.

Info: Schwanger vor Scheidung


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952



     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

    → Direkt zur Anfrage Scheidung Online

     

     

     


    Zusammenfassung Wiederheirat nach Scheidung

    Die erneute Heirat ist rechtlich ab dem Tag der Rechtskraft der Scheidung wieder möglich. Tatsächlich aber erst, wenn der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk vorliegt. Es gilt keine Karenzzeit oder Wartefrist für die Wiederheirat. Während der laufenden Scheidung kann man nicht heiraten.

    Neben den üblichen Unterlagen bei einer Heirat sind dem Standesamt bezüglich der früheren Ehe o. eingetragenen Lebenspartnerschaft folgende vorzulegen:

    • Ehe- o. Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Scheidungsurteil / Scheidungsbeschluss o. Aufhebungsurteil /-beschluss mit Rechtskraftvermerk

     

    Inhalt dieser Seite: Heiraten nach Scheidung


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach