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Scheidung mit Kind/ern

Das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder bleibt grundsätzlich auch nach der Scheidung unverändert.

Ablauf bei einer Scheidung mit Kindern

Scheidung einreichen mit Kind: Weder die Trennung noch die Scheidung ändern etwas daran, dass beide Elternteile weiterhin das gemeinsame Sorgerecht haben. Dies gilt sowohl für die Personen- wie auch die Vermögenssorge. Alle wichtigen Entscheidungen sind daher auch nach einer Trennung oder Scheidung zusammen zu treffen. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten auch im Falle einer Scheidung. Das Gericht wird daher auch im Scheidungsverfahren keine Entscheidung hierzu treffen, es sei denn, einer der Elternteile beantragt ausdrücklich, dass neben der Scheidung auch die elterliche Sorge auf ein Elternteil übertragen wird. Stattgeben wird das Gericht einem entsprechenden Antrag nur, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. In den allermeisten Fällen verbleibt es daher auch im Falle der Scheidung beim gemeinsamen Sorgerecht.

Besteht das gemeinsame Sorgerecht, kann jeder Ehegatte im Falle von Meinungsverschiedenheiten jederzeit eine Entscheidung des Gerichts herbeiführen, mit der die Entscheidung in einer bestimmten Angelegenheit auf einen Elternteil übertragen wird.

§ 1628 BGB Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Viel häufiger sind Streitigkeiten nach der Trennung, bei welchem Elternteil sich das Kind oder die Kinder (hauptsächlich) aufhalten soll/en und in welchem Umfang die andere Seite ein Umgangsrecht hat. Wer gemeinschaftlich sorgeberechtigt ist, muss sich im Falle der Trennung einigen. Auch hier ist im Falle von Differenzen denkbar, dass das Gericht auf entsprechenden Antrag eine Entscheidung trifft. Auch hier ist der Maßstab für das Gericht immer das Wohl des Kindes. Ganz sicher nicht zum Wohl des Kindes ist es, wenn entsprechende Anträge aus taktischen oder emotionalen Gründen im Rahmen des Scheidungsverfahrens gestellt werden, wie dies leider in der Praxis häufig vorkommt.

Der Elternteil, der das gemeinsame minderjährige Kind betreut und versorgt, erfüllt hierdurch seine Unterhaltsverpflichtung. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt für das Kind zu zahlen.

Scheidung einreichen mit Kind …

Scheidungsantrag
Scheidungsantrag

Haben sich die (scheidungswilligen) Eltern darüber verständigt, dass das Sorgerecht bei beiden Seiten verbleiben soll und auch Einvernehmen besteht, wo das Kind lebt und welcher Unterhalt von dem anderen Elternteil zu zahlen ist, ergeben sich beim Ablauf des Scheidungsverfahrens keine Besonderheiten. Einzige Ausnahme ist die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Sind nämlich minderjährige Kinder vorhanden, ist das Familiengericht (Abteilung des Amtsgerichts) zuständig, in dessen Bezirk das Kind oder die Kinder bei einem Ehegatten leben. Nach Einreichung des Scheidungsantrags wird das Gericht zunächst die beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigenden Rentenanwartschaften klären und sodann einen Termin bestimmen. Das Gericht wird dann im Scheidungstermin im Rahmen der Anhörung lediglich erfragen, ob bezüglich des Kindes oder der Kinder Einigkeit besteht und auf mögliche Beratungsmöglichkeiten im Falle von Streitigkeiten hinweisen. In § 128 Abs. 2 FamFG heißt es insoweit: „Sind gemeinschaftliche minderjährige Kinder vorhanden, hat das Gericht die Ehegatten auch zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht anzuhören und auf bestehende Möglichkeiten der Beratung hinzuweisen.“ Im Anschluss wird das Gericht in der Regel unmittelbar den Scheidungsbeschluss verkünden.

Einvernehmliche Scheidung mit Kindern

Scheidung Ablauf mit Kindern: Ohne Streit ergeben sich bei einer Scheidung mit Kindern keine Besonderheiten beim Ablauf, der Dauer oder den Kosten des Scheidungsverfahrens. Das Sorgerecht verbleibt bei beiden Elternteilen. Das Gericht wird lediglich die Scheidung aussprechen und den Versorgungsausgleich durchführen, soweit kein Ausschlussgrund vorliegt.

 

Scheidung mit Kindern: Bestehen Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern, empfiehlt sich grundsätzlich immer eine Beratung mit dem Ziel einer Problemlösung in Anspruch zu nehmen. Das Jugendamt kann hier u.U. der richtige Ansprechpartner sein.


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach