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Was bedeutet Rechtskraft der Scheidung?

„Wann bin ich rechtskräftig geschieden?“

Die Rechtskraft der Scheidung – der bestandskräftige Scheidungsbeschluss

Kurz erklärt: Rechtskraft der Scheidung

 

Scheidungsbeschluss mit RechtskraftvermerkRechtskräftig ist die Scheidung, wenn diese nicht mehr durch Rechtsmittel angefochten werden kann. Mit Zustellung des Scheidungsbeschlusses beginnt eine einmonatige Rechtsmittelfrist zu laufen. Endet die Frist, wird die Scheidung automatisch am Folgetag rechtskräftig. Die sofortige Rechtskraft tritt ein, wenn beide Ehegatten durch ihre Anwälte auf Rechtsmittel verzichten. Die Rechtskraft der Scheidung wird durch das Familiengericht auf dem Scheidungsbeschluss bestätigt (Rechtskraftvermerk oder Rechtskraftzeugnis). Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Scheidung nicht mehr anfechtbar und die Ehe aufgelöst. Erst mit der Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts ist man daher „endgültig“ geschieden.


Was bedeutet rechtskräftig geschieden?

Nachdem das Familiengericht die Beteiligten im Scheidungstermin angehört hat, wird in der Regel direkt im Anschluss der Scheidungsbeschluss verkündet. Rechtskräftig geschieden sind Sie damit noch nicht. Hier ist zunächst die Rechtsmittelfrist von einem Monat abzuwarten. Erst dann ist die Scheidung rechtskräftig (durch Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar). Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Beteiligten im Termin oder nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses auf Rechtsmittel verzichten. Dies kann wirksam nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden. Wenn die Beteiligten eine so genannte einvernehmliche Scheidung  durchführen, ist häufig nur der Antragsteller anwaltlich vertreten, so dass in diesem Fall durch den Antragsgegner extra für den Rechtsmittelverzicht ein Rechtsanwalt beauftragt werden müßte. Wurde kein Rechtsmittelverzicht wirksam erklärt, gilt folgendes:

Das Familiengericht stellt den schriftlichen Scheidungsbeschluss zu. Mit der förmlichen Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist von einem Monat zu laufen. Ist der Beschluss beispielsweise am 23.09. zugestellt worden, endet die Rechtsmittelfrist am 23.10., es sei denn dieser Tag fällt auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag. Die Frist endet dann am nächsten Werktag. Innerhalb der Frist haben beide Beteiligten die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen den Beschluss oder gegen ein Teil der Entscheidung einzulegen. Rechtswirksam kann dies nur durch einen Anwalt erfolgen.

Rechtskraftvermerk durch Familiengericht bei Scheidung
Rechtskraftvermerk Familiengericht

Wann ist man rechtskräftig geschieden?

Endet die einmonatige Rechtsmittelfrist, ohne dass ein Beteiligter das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist die Scheidung am Folgetag rechtskräftig. Ab diesem Tag gilt die Ehe als aufgelöst.

Das Familiengericht übersendet sodann nach den gesetzlichen Vorgaben eine auszugsweise Ausfertigung (Teilausfertigung) des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftzeugnis von Amts wegen. Diese beglaubigte Abschrift (Ausfertigung) mit Rechtskraftvermerk ist gut aufzubewahren, da sie als Nachweis für Ihre rechtskräftige Scheidung dient. Im Beispiel oben ist die Scheidung nach Ablauf der Rechtsmittelfrist (23.10.) am 24.10. rechtskräftig geworden. Die Rechtskraft kann auch auf einen Samstag oder Feiertag fallen. Das enstprechende Datum müssen Sie zukünftig angebeben, wenn es darum geht, seit wann Sie geschieden sind. Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung gilt die Ehe als aufgelöst (§ 1564 BGB).


Der Rechtskraftvermerk auf dem Scheidungsbeschluss, nach § 46 FamFG als Rechtskraftzeugnis normiert, ist oft als Stempel aufgebracht und sieht in dem Beispiel oben etwa so aus:

Dieser Beschluss ist rechtkräftig
seit dem 24.10.20XX

Unterschrift und Diensiegel


Rechtskraftvermerk beantragen:

Da Ihnen das Familiengericht den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk (Rechtskraftzeugnis) von Amts wegen übersendet, müssen Sie grundsätzlich keinen besonderen Antrag stellen. Sollte das Gericht versäumen, Ihnen eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk zu übersenden, setzen Sie sich mit dem Familiengericht in Verbindung. Ein kurzer Anruf bei der zuständigen Geschäftsstelle genügt meistens schon. Wenn Sie anwaltlich vertreten sind, wird Ihr Rechtsanwalt dies für Sie überwachen. Das Standesamt erhält zur Berichtigung des Eheregisters ebenfalls eine auszugsweise beglaubigte Abschrift oder Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses. Eine besondere Mitteilung dorthin ist daher nicht erforderlich. Sie sind jetzt „amtlich geschieden“, d.h. die Ehe wurde aufgelöst. Im Eheregister wird entsprechend ein Auflösungsvermerk eingetragen.

„Ab wann bin ich geschieden?“

Welches Scheidungsdatum gilt?

Wann ist die Scheidung amtlich und welches Datum muss ich z.B. in der Steuererklärung angeben? Für die Frage, welches Datum zählt, seit wann Sie geschieden sind, ist immer das Datum der Rechtskraft entscheidend. Ab diesem Datum gilt die Ehe als aufgelöst. Angenommen in dem Beispiel oben hätte der Scheidungstermin am 13.09. stattgefunden und das Gericht hätte an diesem Tag auch den Scheidungsbeschluss verkündet, also „die Scheidung ausgesprochen“, wäre der Scheidungsbeschluss zwar vom 13.09., jedoch ist die Scheidung erst mit der Rechtskraft am 24.10. wirksam geworden. Geschieden sind Sie daher ab dem Tag der Rechtskraft. Das richtige Scheidungsdatum ist in diesem Beispiel daher der 24.10. als der Tag der Rechtskraft. Welches Datum für die Scheidung gilt, können Sie dem Rechtskraftvermerk auf Ihrem Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil (Verfahren bis 2009) entnehmen.

Es gilt also: Ab dem Tag der Rechtskraft ist man „offiziell“ oder „endgültig“ geschieden.


Offiziell geschieden ist man mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Datum ist die Ehe aufgelöst. Das Standesamt erhält von Amts wegen eine Teilausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk. Im Eheregister wird daraufhin die Auflösung der Ehe eingetragen.

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Teilausfertigung Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
Teil-ausfertigung

Im Gesetz ist der Rechtskraftvermerk als Rechtskraftzeugnis definiert. Mit der Rechtskraft des Beschlusses wird dieser wirksam und die Ehe gilt als aufgelöst. Das Gericht übersendet automatisch eine Teilausfertigung mit Rechtskraftzeugnis an die Ehegatten oder deren Verfahrensbevollmächtige (Rechtsanwälte).

Auszug aus dem FamFG:

§ 46 Rechtskraftzeugnis

Das Zeugnis über die Rechtskraft eines Beschlusses ist auf Grund der Verfahrensakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs zu erteilen. Solange das Verfahren in einem höheren Rechtszug anhängig ist, erteilt die Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszugs das Zeugnis. In Ehe- und Abstammungssachen wird den Beteiligten von Amts wegen ein Rechtskraftzeugnis auf einer Ausfertigung ohne Begründung erteilt. Die Entscheidung der Geschäftsstelle ist mit der Erinnerung in entsprechender Anwendung des § 573 der Zivilprozessordnung anfechtbar.



Wie lange dauert es bis die Scheidung rechtskräftig ist …
… und der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftzeugnis vorliegt?

Auch unmittelbar nach dem Scheidungstermin taucht immer die Frage auf, wie lange es jetzt dauert, nachdem der Scheidungsbeschluss im Scheidungstermin bereits verkündet wurde, bis die Scheidung rechtskräftig ist.

ScheidungsbeschlussWie lange es nach dem Scheidungstermin dauert, bis die Scheidung rechtskräftig wird, hängt maßgeblich davon ab, wie schnell das zuständige Familiengericht den Scheidungsbeschluss beglaubigt oder ausfertigt und eine Zustellung veranlasst, mit der dann die einmonatige Beschwerdefrist beginnt. In den meisten Fällen wird es sich um einen Zeitraum von ca. 5 bis 6 Wochen handeln, bis die Rechtskraft eintritt.

Da es unterschiedliche Belastungen bei den verschiedenen Gerichten gibt, kann man allgemeingültig nicht sagen, wie lange es dauert, bis der Scheidungsbeschluss nach dem Termin zugestellt wird. Bei manchen Gerichten kann der Beschluss schon nach 1  bis 2 Tagen eingehen und bei anderen wird dies selten vor Ablauf von 2 Wochen der Fall sein.

Nachdem die Scheidung rechtskräftig ist, liegt Ihnen aber immer noch nicht der Beschluss mit Rechtskraftvermerk vor. Das Gericht muss nach Ablauf der Beschwerdefrist zunächst überprüfen, ob ein Rechtsmittel eingegangen ist und dann die Teilausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk erstellen und an die Beteiligten versenden. Ist die Rechtskraft eingetreten, ist die Dauer bis die Scheidung mit Rechtskraftvermerk vorliegt, bei den verschiedenen Gerichten sehr unterschiedlich. Mit einer Woche ist fast immer zu rechnen. Bei einigen Gerichten kann es auch mehrere Wochen dauern, bis Ihnen der Beschluss als Nachweis vorliegt.

Rechtskraftzeugnis Scheidungsbeschluss
Rechtskraftvermerk

In der Regel wird Ihnen der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Scheidungstermin vorliegen. Wer die Wiederheirat unmittelbar nach der Scheidung geplant hat, sollte die entsprechenden Bearbeitungszeiten beim Familiengericht in der Zeitkalkulation berücksichtigen. Das Gericht im Scheidungstermin auf die „Dringlichkeit“ in einem freundlichen Gespräch hinzuweisen, kann manchmal hilfreich sein.


Die Rechtskraft der Scheidung bezeichnet die Unanfechtbarkeit der Entscheidung des Gerichts im Scheidungsbeschluss, nachdem entweder die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist oder auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Mit der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst. Das Gericht bescheinigt die Rechtkraft durch ein Rechtskraftzeugnis / Rechtskraftvermerk auf dem Beschluss.



Info: Scheidungsbeschluss oder Scheidungsurteil verlegt oder verloren


 

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Kurz erklärt: Rechtsmittelverzicht im oder nach dem Scheidungstermin

 

Rechtsmittelverzicht ScheidungWird nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses ein Rechtsmittelverzicht erklärt, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Mit der Rechtskraft gilt die Ehe als aufgelöst. Aufgrund Anwaltszwangs kann den Verzicht nur ein Anwalt erklären. Auch der Antragsgegner benötigt daher einen Anwalt. Ohne Rechtsmittelverzicht wird die Scheidung nach Ablauf eines Monats nach förmlicher Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Welches Datum bei einer Scheidung zählt, ist eine häufig gestellte Frage. Geschieden ist man ab dem Tag der Auflösung der Ehe, also der Rechtskraft der Scheidung.

 


 

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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach