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ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online individuell | Checkliste für Trennung und Ehescheidung
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Checkliste Trennung und Scheidung - Was bei Trennung und Scheidung zu beachten ist
Die Entscheidung
Ehen gehen auseinander. Bevor hier die Scheidung erfolgt, kommt zunächst der persönliche Entschluss der Trennung. Wer sich hier noch im Unklaren ist, sollte die Möglichkeit einer Eheberatung wahrnehmen. Selbst wenn dies die Ehe nicht rettet, kann die Beratung Verständnis auf beiden Seiten schaffen und so die Trennung „erleichtern“ und Streit vermeiden.
Die rechtlichen Folgen
Die Trennung hat auch rechtliche Konsequenzen. Erst nach einem Jahr kann in der Regel die Scheidung beantragt werden. Es ergeben sich unter Umständen Unterhaltsansprüche für den finanziell schlechter stehenden Ehegatten (Trennungsunterhalt) und/oder für die gemeinsamen Kinder. Auch steuerlich hat die Trennung Folgen. Im Folgejahr der Trennung kann keine gemeinsame Veranlagung mehr erfolgen und damit auch nicht mehr die Steuerklassen frei gewählt werden. Einige Antworten zu Fragen finden Sie auf unseren Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ).
Rechtliche Beratungsmöglichkeit
Häufig empfiehlt sich eine Beratung bei einem Rechtsanwalt. So lassen sich auch vor bereits erfolgter Trennung böse Überraschungen vermeiden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über Ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten beraten. Häufig werden so Fehler und unnötige Streitigkeiten vermieden, so dass später kostengünstig eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann. Über die Kosten einer Beratung können Sie sich vorab bei Ihrem Anwalt erkundigen. Im Rahmen einer Erstberatung darf ein Anwalt höchstens EUR 190,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertstuer von Ihnen verlangen. Sind Sie nicht in der Lage, diese Kosten aufzubringen, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Der Rechtsanwalt ist bei Vorlage dieses Beratungsscheines verpflichtet, Sie zu beraten und darf hierfür maximal EUR 10,00 von Ihnen verlangen. Eine weitere Pauschale wird der Rechtsanwalt dann gegenüber der Staatskasse abrechnen.
Trennungszeitpunkt
Eine Beantragung des Trennungsjahres gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren, um diesen später im Falle der Scheidung nachweisen zu können. Bei einem Auszug und Neuanmeldung einer Wohnung ist dies meist unproblematisch. Leben die Eheleute aber innerhalb der Wohnung getrennt, ist dies kaum zu beweisen. Es empfiehlt sich daher ein gemeinsames Dokument aufzusetzen, in dem beide Eheleute die Trennung bestätigen. Hier können auch einzelne Regelungen bezüglich des Getrenntlebens mit aufgenommen werden. Sie können auch uns damit beauftragen, an Ihren Ehegatten ein Schreiben zu richten, um so die Trennung „offiziell“ zu machen.
Vorbereitungen und Maßnahmen - welche Schritte sind erforderlich
Immer wieder kommt es nach der Trennung vor, dass wichtige Unterlagen fehlen und keine genaue Kenntnis über Vertrags- und Vermögensverhältnisse besteht. Wenn Sie sich daher trennen, denken Sie daran, alle Ihre persönlichen Unterlagen wie Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse, Behördliche Bescheide, Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, mitzunehmen. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie auch deren Unterlagen.
Wichtig ist es auch, sich einen Überblick über laufende Verbindlichkeiten, gemeinsame Verträge, wie auch über vorhandenes Vermögen wie Konten, Bausparverträge etc. zu verschaffen. Fertigen Sie sich hiervon nach Möglichkeiten Kopien. Dies gilt auch für Verdienstnachweise Ihres Ehegatten, um so im Falle der Geltendmachung von Unterhalt nicht auf die Auskunft des Anderen angewiesen zu sein.
Gemeinsame Konten sollten aufgelöst und eine Vollmacht für den Anderen in Bezug auf das eigene Konto widerrufen werden, damit kein Missbrauch erfolgen kann.
Wenn nicht schon erfolgt, sollte bei Problemen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, sind grundsätzlich das Umgangsrecht mit den Kindern, das Sorgerecht, die Herausgabe der Kinder, Unterhalt für sich und die Kinder, aber auch die Zuweisung der gemeinsamen Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats beim Familiengericht durchsetzbar.
Mediation
Einige Rechtsanwälte und auch andere Stellen bieten in familienrechtlichen Streitigkeiten eine Mediation an. Ziel ist hierbei, durch Vermittlung eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Eheleuten herbeizuführen.
Einvernehmliche Scheidung
Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Gegenstandwert eines Verfahrens nur auf das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich bezieht.
Einvernehmliche Scheidung einfach online
Haben Sie bereits alles geregelt und sind sich mit Ihrem Ehegatten einig, kann die Online Scheidung, d.h. den Scheidungsanwalt online oder aber auch postalisch zu beauftragen, eine komfortable Möglichkeit sein, Ihr Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten. Denn egal ob Sie sich gerade in Bonn, Köln, Hamburg, Berlin oder München befinden, eine Terminsvereinbarung beim Scheidungsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Soweit noch Unklarheiten bestehen, können diese meist telefonisch und per E-Mail geklärt werden.
Beauftragen Sie daher bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung:
direkt zum Scheidungsantrag oder zur unverbindlichen Anfrage Online Scheidung
Die Kosten teilen wir Ihnen unverbindlich vorab per Telefon oder E-Mail mit: Individuelle Kostenberechnung
Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung / gemeinsamer Scheidungsanwalt
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
Ausschluss Versorgungsausgleich | Dauer Scheidungsverfahren | einvernehmliche Scheidung | gemeinsames Haus | Haftung Schulden | gemeinsamer Anwalt | Trennungsjahr verkürzen | mehr Themen
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause Ihre einvernehmliche Scheidung. Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 06251 8565952 zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link geht es
Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Einvernehmliche Scheidung: Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Scheidung ohne Streit.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre einvernehmliche Scheidung:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
Ein Service der Kanzlei | Steinbach Rechtsanwalt | Bensheim a.d. Bergstraße | Darmstadt | OLG-Bezirk Frankfurt am Main |
Checkliste Scheidung | Was bei Trennung und Scheidung zu beachten ist | Checkliste Trennung Ehe
Welches Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist, können Sie hier erfahren.
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