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Trennungsjahr (Scheidungsjahr) beantragen
Kurz erklärt: Trennungsjahr
Nach den Voraussetzungen der Scheidung kann, außer bei selten Härtefallgründen, frühestens nach einem Jahr Trennung die Ehe geschieden werden. Umgangssprachlich wird das erste Jahr der Trennung als Trennungsjahr bezeichnet. Das Trennungsjahr muss weder angemeldet oder beantragt werden, jedoch im Falle der Scheidung nachweisbar sein. Wird die Trennungszeit im Scheidungstermin von beiden Ehegatten übereinstimmend bestätigt, geht das Gericht in der Regel vom Vorliegen des Trennungsjahres als Voraussetzung der Scheidung aus.
Trennungsjahr anmelden oder beantragen
Das Trennungsjahr selbst muss nicht beantragt oder angemeldet werden. Es ist kein Antrag erforderlich, um das Trennungsjahr einzuleiten. Die Formulierung „Trennungsjahr beantragen“ wird umgangssprachlich oft verwendet, wenn nach einem Jahr Trennung die Scheidung eingereicht wird. Der Scheidungsantrag nach einem Jahr Trennung wird im Volksmund häufig auch als „Scheidungsjahr beantragen“ bezeichnet. Bei einer einvernehmlichen Scheidung liegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und ein Ehegatte die Scheidung einreicht und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt.
Zu den einzelnen Voraussetzungen einer einverständlichen bzw. einvernehmlichen Scheidung können Sie mehr auf unserer Seite Informationen nachlesen. Über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland erfahren Sie alles auf unserer Seite Kostenrechner.
Wichtig: Wo muss man sich als getrennt lebend melden? Getrenntlebend bedeutet in steuerlicher Hinsicht, dass die Privilegien in Bezug auf die gemeinsame Veranlagung und der Wahl der Steuerklassen zum 31.12. des Jahres, indem Sie sich getrennt haben, wegfallen. Für den 01.01. des Folgejahres müssen daher spätestens die Steuerklassen geändert werden und in diesem Zusammenhang dem Finanzamt das Trennungsdatum mitgeteilt werden, wofür beim Bundesministerium der Finanzen das Formular „Erklärung zum dauernden Getrenntleben“ heruntergeladen und genutzt werden kann. … mehr Info
Tipp: Das Trennungsjahr muss nicht offiziell angemeldet werden. Im Rahmen der Scheidung muss die Trennung allerdings nachgewiesen werden. Hierzu ist in der Regel ausreichend, wenn beide Ehegatten den Trennungszeitpunkt bei Gericht im Rahmen der Anhörung bestätigen. Bestreitet eine Seite die Trennung oder den Zeitpunkt, muss dies durch die andere Seite nachgewiesen werden. Wenn die Trennung sich zunächst innerhalb der eigenen Wohnung vollzogen hat, kann ein Nachweis schwer sein. Unter Umständen empfiehlt es sich daher den Trennungszeitpunkt durch ein Schreiben an den Anderen zu dokumentieren. Der Zugang des Schreibens sollte dann aber nachweisbar sein. Gerne kann ein entsprechendes Schreiben durch uns aufgesetzt werden. Auch kann in solchen Fällen sinnvoll sein, Freunde und Bekannte über die Umstände zu informieren, die später die konkrete Situation als Zeugen bestätigen können.
Info:
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Das Trennungsjahr muss nicht dokumentiert oder aktenkundig gemacht werden, jedoch für den Fall der Scheidung nachweisbar sein. Die übereinstimmende Bestätigung des Trennungszeitpunktes durch die Ehegaten, also sowohl von der Ehefrau und dem Ehemann, im Scheidungstermin ist ausreichend.
Info: Kosten Scheidung
Kurz erklärt: Kosten der Scheidung
Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert. Im Scheidungsverfahren beträgt der Verfahrenswert insgesamt grundsätzlich wenigstens EUR 4.000,00. Dies entspricht Kosten für das Gericht und einen Rechtsanwalt in Höhe von insgesamt 1.027,50 EUR.
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Scheidungsjahr – das Jahr bis zur Scheidung
Bevor die Scheidung erfolgen kann, müssen die Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Die einjährige Trennung bis zur Beantragung der Scheidung wird ugs. oft Scheidungsjahr genannt. Geläufiger ist der Begriff Trennungsjahr. Im Personenstandregister ist der Familienstand bis zur rechtskräftigen Scheidung weiterhin „verheiratet“.
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Aktualisiert am 18. August 2020 durch Rechtsanwalt Steinbach