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ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online | Einvernehmliche Scheidung beantragen ohne Anwalt?
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung online.
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Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen (siehe unten) einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung einreicht. Denn im Gegensatz zum Scheidungsantrag unterliegt die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten nicht dem Anwaltszwang (§ 114 FamFG).
Der wesentliche Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung liegt daher darin, dass Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt nicht anfallen und sich daher ein nicht unerheblicher Kostenvorteil bei der einvernehmlichen Scheidung ergeben kann. Kombiniert mit den Vorteilen der Beauftragung der Scheidung online, sparen Sie zusätzlich weiteren Aufwand, Zeit und Nerven. Info: Kostenteilung einvernehmliche Scheidung
Auch liegt der Vorteil der einvernehmlichen Scheidung darin, dass das Familiengericht nach Anhörung der Parteien von dem Scheitern der Ehe ausgehen und ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen wird, so dass auch die Verfahrensdauer überschaubar ist.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Sie daher Kosten, Zeit und unnötige Aufregung sparen.
Die Eheleute müssen sich bei einer einvernehmlichen Scheidung über folgende Punkte einig sein:
Mit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 ist die einvernehmliche Scheidung einfacher geworden. Auch nach neuem Recht geht eine einvernehmliche Scheidung in Deutschland zwar nicht ohne Anwalt, aber § 133 FamFG lässt nunmehr genügen, dass die Antragsschrift lediglich die Erklärungen enthalten muss, dass die obigen Punkte geregelt wurden.
Näheres zu den einzelnen Voraussetzungen einer einverständlichen bzw. einvernehmlichen Scheidung können Sie auf unserer Seite Informationen Scheidung Online nachlesen. Über die Kosten einer einvernehmlichen erfahren Sie weiteres auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung.
Info: Kostenersparnis einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung einfach online
Haben Sie bereits alles geregelt und sind sich mit Ihrem Ehegatten einig, kann die Online Scheidung, d.h. den Scheidungsanwalt online oder aber auch postalisch zu beauftragen, eine komfortable Möglichkeit sein, Ihre Scheidung zu beantragen. Denn egal ob Sie sich gerade in Bonn, Köln, Hamburg, Berlin oder München befinden, eine Terminsvereinbarung beim Scheidungsanwalt ist nicht zwingend erforderlich. Soweit noch Unklarheiten bestehen, können diese meist telefonisch und per E-Mail geklärt werden.
Beauftragen Sie daher bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung:
direkt zum Scheidungsantrag oder zur unverbindlichen Anfrage Online Scheidung
Die Kosten teilen wir Ihnen unverbindlich vorab per Telefon oder E-Mail mit: Individuelle Kostenberechnung
Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung / gemeinsamer Scheidungsanwalt
Info: einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
Ausschluss Versorgungsausgleich | Dauer Scheidungsverfahren | einvernehmliche Scheidung | gemeinsames Haus | Haftung Schulden | gemeinsamer Anwalt | Trennungsjahr verkürzen | mehr Themen
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause Ihre einvernehmliche Scheidung. Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 06251 8565952 zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link geht es
Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Einvernehmliche Scheidung in Deutschland: Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Scheidung ohne Streit. Scheidungsjahr beantragen.
Wie lasse ich mich scheiden und was ist zu regeln? Wann und wo kann die Scheidung beantragt werden? Mehr hierzu erfahren Sie auf unserer Seite Informationen Scheidung Online. Wenn Sie bereits mindestens 1 Jahr getrennt leben und sich über die Scheidungsfolgen und die Scheidung einig sind, können Sie mit der Online-Scheidung Aufwand und Zeit sparen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre einvernehmliche Scheidung:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
Ein Service der Kanzlei | Steinbach Rechtsanwalt | Bensheim a.d. Bergstraße | Darmstadt | OLG-Bezirk Frankfurt am Main | Scheidungsrecht
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Welches Familiengericht für Ihre einvernehmliche Scheidung zuständig ist, können Sie hier erfahren.
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