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„Welche Unterlagen sind für den Scheidungsantrag nötig?“

Unterlagen für die Scheidung

Die erforderlichen Unterlagen für die Scheidung

Kurz erklärt: Unterlagen Scheidung

 

Unterlagen für ScheidungScheidung einreichen, was brauche ich?

Der Scheidungsanwalt benötigt zur Einreichung der Scheidung bei einer einvernehmlichen wie auch einer streitigen Scheidung folgende Unterlagen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und ein vorhandenen Notarvertrag (Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung). Oft wurde beim Notar auch nur eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen. Die Unterlagen werden dem einzureichenden Scheidungsantrag als Anlage beigefügt. Bei einer streitigen Scheidung sind meist weitere Dokumente und Unterlagen erforderlich.

 

Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

Nur wenige Unterlagen werden bei der Scheidung benötigt. Dem Scheidungsantrag an das Familiengericht sind Dokumente beizufügen. Auch ohne Streit sind die Angaben im Scheidungsantrag durch Urkunden zu belegen. Dies betrifft die Heirat, die gemeinsamen minderjährigen Kinder und eine eventuell vorhandene Vereinbarung zum Versorgungsausgleich. Ihr Anwalt wird Sie hierzu näher informieren und auf die erforderlichen Unterlagen hinweisen. Sollten Streitpunkte bestehen, werden im Rahmen der angedachten oder einzureichenden Scheidung meist weitere Unterlagen benötigt, um mögliche Ansprüche zu prüfen und zu belegen.

„Was brauche ich alles für eine einvernehmliche Scheidung?“

Für die Einreichung der Scheidung, wird sowohl bei einer streitigen wie auch einer einvernehmlichen Scheidung als Unterlagen

  • eine Kopie der Ehe- oder Heiratsurkunde

und wenn Sie minderjährige Kinder haben oder eine notarielle Vereinbarung geschlossen haben außerdem

benötigt (Info: Scheidung mit Kind). Wenn für Sie außerdem Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll, ist von Ihnen die

Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (*.pdf)

möglichst vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Belegen im Original an uns zu übersenden.


Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Welche weiteren Angaben werden für die Scheidung benötigt?

    Die Scheidung können wir für Sie deutschlandweit einreichen, wenn uns neben den erforderlichen Unterlagen und Dokumente noch folgende Angaben zur Scheidung vorliegen:

    • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
    • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Ehegatten
    • Staatsangehörigkeit der Ehegatten
    • Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten
    • Name und Geburtsdatum gemeinsamer minderjähriger Kinder
    • Anschrift der letzten gemeinsamen Wohnung
    • Datum der Heirat, Standesamt und Eheregisternummer
    • Datum der Trennung
    • Datum des Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung und die Angabe, wer ausgezogen ist
    • Ein Hinweis, wenn bei folgenden Punkten Streit besteht: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, nachehelichen Unterhalt

    Scheidungspapiere* online

    Alle erforderlichen Angaben können Sie uns persönlich, telefonisch, online oder in Schriftform (E-Mail, Fax, Post) mitteilen. Die einfachste Möglichkeit ist, das von uns bereitgestellte

    Scheidungsformular (PDF-Datei)**

    vollständig ausgefüllt zu übersenden oder uns eine unverbindliche Anfrage über unser

    Online-Formular

    zu senden. Das PDF-Formular für die Scheidung enthält auf der letzten Seite auch eine Vollmacht, so dass Sie direkt alles übersenden können, was benötigt wird. Wir behandeln auch ein bereits unterschriebenes Formular zunächst als unverbindliche Anfrage bis wir eine ausdrückliche Bestätigung von Ihnen nach Prüfung der der von uns übersandten Unterlagen erhalten haben. Sollten Sie die Unterlagen ohne Unterschrift übersenden wollen, können wir Ihnen auch eine gesonderte Vollmacht zukommen lassen, die Sie uns bei Bedarf übersenden können.

    Durch die Übersendung des Scheidungsformulars, ob als PDF-Datei oder online, ist eine reibungslose und schnelle Bearbeitung Ihrer Angelegenheit gewährleistet, so dass nach Prüfung der Voraussetzungen unmittelbar die Einreichung Ihres Scheidungsantrages erfolgen kann.

    Von uns erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei per Post oder als PDF-Datei per E-Mail

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    sowie eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs. Sollten Sie sich zur Beauftragung entschließen, bestätigen Sie uns dies kurz oder senden Sie uns die Vollmacht unterschrieben zu, falls diese noch nicht im Formular unterschrieben wurde. Erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Sie kommt das Mandat mit uns zustande. In Ihrem Interesse sollte vor Einreichung der Scheidung auch ein telefonisches Vorgespräch erfolgen, welches für Sie vor Beauftragung ebenfalls unverbindlich ist.

    Sollten Sie Dokumente oder Unterlagen für die Scheidung nicht zur Hand haben, können Sie uns eine Anfrage gerne auch ohne entsprechende Urkunden übersenden. Den Scheidungsantrag können wir auf Grundlage Ihrer Angaben vorbereiten und nach anschließender Beauftragung durch Sie und abschließender Besprechung einreichen, sobald die Unterlagen zur Scheidung nachgereicht wurden.

    Das Formular zum Versorgungsausgleich erhalten Sie von uns nach Einreichung der Scheidung. Weitere Unterlagen oder Dokumente für den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) sind nicht vorzulegen. Als gemeinsamer Anwalt kann eine Beratung aufgrund der Trennung oder Vertretung im Rahmen der Scheidung aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

    Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.


    Notarvertrag – Scheidungsfolgevereinbarung, Ehevertrag und Regelung zum Versorgungsausgleich*Nur im Fernsehen gibt es auch Scheidungspapiere. Sie müssen daher keine Scheidungspapiere unterschreiben und nicht damit rechnen, dass Ihr Nochehegatte zu Ihnen sagen kann: „Mein Anwalt hat mir gesagt, dass Du die Scheidungspapiere noch nicht unterschrieben hast!“. Auch im Scheidungstermin müssen Sie keine Scheidungspapiere unterschrieben, sondern werden nur kurz angehört. Entsprechendes kennt das deutsche Recht nicht. Unterschreiben müssen Sie nur beim Notar, wenn Sie entweder einen Ehevertrag, eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abschließen. Hierzu müssen Sie sich vorher mit Ihrem Ehegatten geeinigt haben. Es gibt auch keinen Scheidungsservice, bei dem Sie online eine Scheidungsurkunde anfordern, ein Muster der Scheidungspapiere heruntreladen oder die Scheidung beantragen können, auch wenn Sie dort alle Unterlagen zur Scheidung und Ihre Daten senden können. Hier handelt es sich meist um einen Anwaltsmakler. Eine Scheidung online meint lediglich, den für das Scheidungsverfahren erforderlichen Rechtsanwalt online zu kontaktieren und zu beauftragen. Dies ist im Jahr 2024 keine Besonderheit. Auch der Anwalt kommuniziert mit dem Gericht elektronisch. Über das sog. beA reicht dieser den Scheidungsantrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen für die Scheidung elektronisch bei Gericht ein.

    Info: Scheidung einreichen

    Scheidungsantrag

    Der Scheidungsantrag wird von uns beim Familiengericht eingereicht. Besteht kein Streit, werden für die Einreichung beim Familiengericht nur wenige Unterlagen für die Scheidung benötigt: Eheurkunde (früher Heiratsurkunde), Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und einen abgeschlossenen Notarvertrag, wenn dort eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich enthalten ist. Vom Familiengericht erhalten Sie am Ende des Verfahrens den Scheidungsbeschluss, der als Nachweis der Scheidung gilt. Nicht etwa eine Scheidungsurkunde oder die Scheidungspapiere. Seit 2009 entscheidet das Familiengericht durch Beschluss und nicht mehr durch Urteil, so dass es den Begriff Scheidungsurteil nicht mehr bei aktuellen Scheidungen gibt.

    Wer das Scheidungsurteil (Verfahren bis 2009) oder den Scheidungsbeschluss verlegt hat, kann bei dem seinerzeit zuständigen Gericht ein Ersatz anfordern.

    Gut zu wissen: Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne anwaltliche Vertretung gegenüber dem Gericht erklärt werden.


    ** Sie können das PDF Formular herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und mit den eingegebenen Daten speichern (Speichersymbol oder über „Datei“, „Speichern unter“), so dass Sie dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen und auch ausdrucken können. Spätestens zur Einreichung der Scheidung werden als Unterlagen die Ehe- oder Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder und eine Notarurkunde, soweit diese eine Regelung zum Versorgungsausgleich enthält, benötigt. Die Übersendung von Kopien ist ausreichend. Wie im Jahr 2024 gesetzlich vorgeschrieben, werden die Unterlagen für die Scheidung zusammen mit dem Scheidungsantrag durch uns elektronisch an das Familiengericht übersandt.

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach