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„Ich möchte mich ohne Streit scheiden lassen, wie gehe ich vor?“

Ablauf Einvernehmliche Scheidung

Wie gehe ich vor bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Einvernehmliche Scheidung – Vorgehen und Ablauf der Scheidung

Wie funktioniert Scheidung„Ich möchte gerne die Scheidung möglichst günstig, da wir uns einig sind“, ist ein häufiger Satz, den wir bei einem Mandantengespräch anlässlich einer angedachten einvernehmlichen Scheidung hören. Wer noch nicht beim Anwalt war, fragt sich mitunter, was konkret zu tun ist, die Scheidung so günstig und schnell wie möglich zu erreichen. Wie also ist die Vorgehensweise und der Ablauf bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Wer keinen Streit oder alles während der Trennung geklärt hat, möchte gerne den letzten Schritt, geschieden zu werden, möglichst einfach, günstig und schnell gehen. Manche denken, bei entsprechender Einigkeit könne man auch ohne Anwalt und ohne Einhaltung oder mit Verkürzung des Trennungsjahres geschieden werden. Ganz so einfach geht es jedoch nicht. Insbesondere die Voraussetzungen der Scheidung müssen gegeben sein.

Auch das Verfahren ist genau geregelt und vom Ablauf immer gleich. Wenn beide Ehegatten die Scheidung möchten, muss nach den gesetzlichen Vorgaben

  1. eine Trennung seit mindestens einem Jahr erfolgt sein,
  2. ein Rechtsanwalt bei dem zuständigen Gericht einen Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) einreichen,
  3. das Gericht beide Ehegatten abschließend im Scheidungstermin anhören.

Erst dann spricht das Gericht im sog. Scheidungsbeschluss die Scheidung aus. Mit Rechtskraft dieser Entscheidung gilt die Ehe als aufgelöst. Wenn Sie länger als 3 Jahre verheiratet waren und auch keine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich abgeschlossen haben, wird das Gericht vorab noch den Versorgungsausgleich klären und zusammen mit der Scheidung den Ausgleich der während der Ehezeit entstandenen Rentenansprüche aussprechen.

„Was muss ich zuerst tun, wenn ich die Scheidung einreichen möchte?“

Die Vorgehensweise und der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung ist für Sie unabhängig von der Art der Beauftragung Ihres Anwalts immer gleich. Mit der Reihenfolge der nachfolgenden 3 Schritten gelingt der Verlauf Ihrer einvernehmlichen Scheidung so günstig und schnell wie möglich:

1. Abstimmung mit Ehegatten

Einvernehmliche ScheidungWenn Sie sich einig sind, setzen Sie sich am besten mit Ihrem Ehegatten zusammen und stimmen mit diesem den Zeitpunkt ab, wann die Scheidung und durch wen diese eingereicht werden soll. Da die Zustimmung zur Scheidung anders als die Beantragung der Scheidung auch ohne Anwalt erklärt werden kann, muss nur derjenige einen Anwalt beauftragen, der die Scheidung einreicht.

Wie kann man (am) günstig(sten) geschieden werden?

Zwar können die Ehegatten den gemeinsamen Entschluss fassen, dass die Scheidung durchgeführt werden soll, ein gemeinsamer Anwalt für die Scheidung ist aber nicht zulässig. Es muss daher zumindest ein Ehegatte einen Anwalt (alleine) beauftragen. Da die (einvernehmliche) Scheidung meist im Interesse beider Ehegatten ist, bietet sich an, zu vereinbaren, dass nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten dieses einen Anwalts geteilt werden. Andernfalls müsste der Antragsteller der Scheidung die Kosten des Anwalts alleine tragen.

Wenn Sie das hinbekommen und eine Kostenvereinbarung abgeschlossen haben, ist bereits der wichtigste Grundstein für die günstigste Möglichkeit der Scheidung gelegt. Bei einer absehbaren Änderung der Einkommenssituation bei einem Ehegatten, kann die Abstimmung des Zeitpunktes der Einreichung der Scheidung ebenfalls Kosten sparen. Ist alles geklärt, steht der Durchführung einer fairen Scheidung nichts mehr im Weg.

2. Scheidungsanwalt beauftragen

Online Scheidung oder direkt zum Anwalt
Anpreisungen der Online-Scheidung

Sie haben jetzt bereits alles getan, um so günstig wie möglich geschieden zu werden. Es macht daher keinen Sinn, zu vergleichen, wie es noch günstiger werden könnte, auch wenn die Werbung der Scheidung online oft etwas anderes zu versprechen scheint. Günstig bedeutet in diesem Zusammenhang immer nur, ohne Streit bei Beteiligung nur eines Anwaltes im Verfahren, die Scheidung durchzuführen.  Das ist allerdings keine Besonderheit der sog. Online-Scheidung. Der Anwalt vor Ort kann das genauso günstig. Die bei verschiedenen Seiten angepriesene Sparmöglichkeit bei den Anwaltskosten meint die Kostenteilung. Es wird also damit geworben, dass Sie Kosten sparen, wenn Sie selbst die Grundlagen hierfür schaffen. Das ist also keine besondere Leistung des entsprechenden Anbieters.

Wie wir aus unserer anwaltlichen Praxis wissen, sind die Menschen höchst unterschiedlich. Da gibt es diejenigen, die gerne von Angesicht zu Angesicht alles besprechen und gerne auch alles auf Papier haben möchten. Dann gibt es auch diejenigen, die gar kein Papier sehen wollen und am liebsten alles über kurze Kommunikationswege schnell geklärt haben möchten. Dann gibt es noch sehr viele persönliche Präferenzen dazwischen. Und das ist auch gut so. Das macht die eigene Persönlichkeit aus. Lassen Sie sich daher von anderen nicht sagen, was für Sie persönlich der beste Weg ist, einen Anwalt zu beauftragen. Auch nicht von einem Vergleichsportal. Wählen Sie selbst das weitere Vorgehen, ob es für Sie persönlich angenehmer ist

  • einen Scheidungsanwalt in dessen Kanzlei zu beauftragen

oder

  • den Scheidungsanwalt online zu beauftragen.

Beides führt bei gleichen Kosten zum gleichen Ziel, da sowohl die Gebühren wie auch das Scheidungsverfahren durch den Gesetzgeber geregelt wurden. Der Ablauf und die Vorgehensweise der einvernehmlichen Scheidung ist immer gleich. Lediglich die Form der Kontaktaufnahme zum Scheidungsanwalt unterscheidet sich.

Eine Suche im Internet ist praktisch und wird daher auch viel genutzt. Wo viele Nutzer sind, sind auch viele, die mitverdienen möchten. Passen Sie daher auf bei der Suche. Wer viel Werbung schaltet und oben erscheint oder sich auf Anwaltslisten gegen Bezahlung darstellen lässt, ist nicht zwangsläufig der richtige Scheidungsanwalt für Sie. Bei einer sog. Online Scheidung ist mancher Anbieter nur ein Scheidungsservice, der Sie lediglich an einen Anwalt vermittelt. Schauen Sie daher immer in das Impressum und die AGB´s. Auch wenn dort viele Anpreisungen gemacht werden, wird Ihre Scheidung und der Verlauf des Scheidungsverfahrens dort nicht günstiger und schneller. Wie auch, wenn Sie zunächst an einen Ihnen nicht bekannten Anwalt vermittelt werden müssen und ein Dritter mitverdienen möchte? Es lohnt sich daher fast immer, bei der Suche auch weiter hinten bei den Treffern zu schauen, um den richtigen Anwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung online oder vor Ort zu finden.

Wenn Sie den Anwalt online oder direkt beauftragt haben, reicht dieser den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein.

Kurz erklärt: Örtlich zuständiges Familiengericht

 

Zuständiges Familiengericht ScheidungÖrtlich zuständig ist der Gerichtsbezirk, in dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben. Ohne Kinder der Bezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt. Ansonsten der Wohnort des anderen Ehegatten (Antragsgegner). Ist der Antragsgegner nicht in Deutschland wohnhaft, gilt der Wohnsitz des Antragstellers. Leben beide Ehegatten im Ausland, muss die Scheidung beim Amtsgericht -Familiengericht – Schöneberg in Berlin eingereicht werden.

 

 


3. Gerichtliches Verfahren

Formular zum Versorgungsausgleich Egal wie die Beauftragung durch Sie erfolgt ist, der Ablauf der Scheidung und die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nach Einreichung des Scheidungsantrages immer gleich. Wer mit seinem (Online-) Anwalt in Kontakt bleibt und gesetzte Fristen wie z.B. für die Übersendung des Formulars für den Versorgungsausgleich nicht voll ausschöpft, sorgt selbst für ein möglichst schnelles und unkompliziertes Verfahren bei seiner einvernehmlichen Scheidung. Für die Dauer der Scheidung sollten Sie trotzdem mehrere Monate kalkulieren, da die Klärung Ihrer Rentenansprüche bei den Versorgungsträgern einige Zeit in Anspruch nimmt. Rückfragen Ihrer Rentenversicherung sollten Sie für einen schnellen Verlauf Ihrer einvernehmlichen Scheidung daher umgehend beantworten. Wer schon im laufenden Trennungsjahr eine Kontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt hat, hat meist eine weniger lange Verfahrensdauer und schon vor Einreichung der Scheidung dafür gesorgt, dass das Verfahren zügig verläuft. Wer nicht alle Fristen ausschöpft und zeitnah reagiert, kann beim Versorgungsausgleich das Verfahren beschleunigen.

Info: Schneller zur Scheidung durch Abtrennung des Versorgungsausgleichs

Der Gerichtstermin bei ScheidungZum Abschluss bestimmt das Gericht den Scheidungstermin für Ihre einvernehmliche Scheidung, bei dem Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen müssen. Möglich ist auch, den Scheidungstermin per Videokonferenz wahrzunehmen. Nach einer kurzen Anhörung, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie nach wie vor geschieden werden möchten, wird das Gericht meist direkt im Termin die Scheidung aussprechen.

Das Gericht bestimmt abschließend noch durch Festsetzung die Höhe des Verfahrenswertes. Aus diesem ergeben sich dann die Kosten der Scheidung, welche für Gericht und Anwalt gesetzlich geregelt sind.

Die Ehe ist aufgelöst sobald der verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig ist.


Info: Was passiert, wenn der Partner nicht bei Gericht erscheint?


Ihr Ehegatte lässt nicht mit sich reden?

In manchen Fällen steckt die andere Seite einfach den Kopf in den Sand und will überhaupt nicht über eine Scheidung reden. Oft auch mit dem Hinweis, man werde der Scheidung nicht zustimmen, ohne konkrete Forderungen zu haben. Die Motivation ist hier unterschiedlich und oft mit keiner (großen) „Gegenwehr“ im Falle eines Scheidungsantrags zu rechnen. Gelingt eine Absprache daher nicht, ist nach einem Jahr Trennung grundsätzlich auch eine Scheidung ohne Zustimmung des Partners möglich.


 

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre (einvernehmliche) Ehescheidung 2024 mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen.

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Auch bei der Scheidung online werden Sie bei uns persönlich und individuell betreut. Wir sind bundesweit tätig.

 

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung online von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss

 

 

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Thema auf dieser Seite: Vorgehensweise und Ablauf einvernehmliche Scheidung | Anwalt für die einvernehmliche Scheidung | einvernehmliche Scheidung Ablauf | einvernehmliche Scheidung Verlauf |

Kurz zusammengefasst: Vorgehen einvernehmliche Scheidung

 

Vorgehen einvernehmliche ScheidungDie Ehegatten sollten absprechen, wer nach Ablauf des Trennungsjahres einen Anwalt mit der Einreichung der einvernehmlichen Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Im Idealfall vereinbaren die Ehegatten, dass die Kosten der Scheidung für Anwalt und Gericht insgesamt geteilt werden. Für den Antragsteller sind so entgegen der gesetzlichen Regel nur 50% statt der vollständigen Anwaltskosten zu tragen. Auch eine andere Teilungsquote kann vereinbart werden. Die Zustimmung des anderen Ehegatten kann auch ohne Anwalt erfolgen. Hier können also die Kosten für einen zweiten Anwalt vollständig eingespart werden. Dies ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Sofern nicht ohnehin keine Streitpunkte bestanden, lohnt es sich, diese vorab zu klären. Die ideale oder perfekte Scheidung erreichen Sie nur, wenn Sie Einvernehmen mit Ihrem Ehegatten herstellen und die Vorgehensweise mit diesem abstimmen.

 

 

Info: Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?

Inhalt dieser Seite: Vorgehen bei einer einvernehmlichen Scheidung


Aktualisiert am 15. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach