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„Was muss ich beachten, um die Scheidung einreichen zu können?“

Checkliste Trennung und Scheidung 
Scheidung: die ersten Schritte

 

Die Entscheidung

Auch im Jahr 2024 gehen Ehen auseinander. Bevor hier die Scheidung erfolgt, kommt zunächst der persönliche Entschluss der Trennung. Wer sich hier noch im Unklaren ist, sollte die Möglichkeit einer Eheberatung wahrnehmen. Selbst wenn dies die Ehe nicht rettet, kann die Beratung Verständnis auf beiden Seiten schaffen und so die Trennung „erleichtern“ und Streit vermeiden.

Die rechtlichen Folgen

Die Trennung hat auch rechtliche Konsequenzen. Erst nach einem Jahr kann in der Regel die Scheidung beantragt werden. Es ergeben sich unter Umständen Unterhaltsansprüche für den finanziell schlechter stehenden Ehegatten (Trennungsunterhalt) und/oder für die gemeinsamen Kinder. Auch steuerlich hat die Trennung Folgen. Im Folgejahr der Trennung kann keine gemeinsame Veranlagung mehr erfolgen und damit auch nicht mehr die Steuerklassen frei gewählt werden. Es kommt daher bei den Steuerklassen darauf an, ab wann man getrennt lebt und nicht wann die Scheidung erfolgt. Einige Antworten zu Fragen finden Sie auf unseren Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht (FAQ). Was alles bei Trennung und Scheidung regelungsbedürftig sein kann, finden Sie als Auflistung auf unserer Seite Regelung Trennung.

Rechtliche Beratungsmöglichkeit

Häufig empfiehlt sich eine Beratung bei einem Rechtsanwalt. So lassen sich auch vor bereits erfolgter Trennung böse Überraschungen vermeiden. Ihr Rechtsanwalt wird Sie über Ihre Rechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten beraten. Häufig werden so Fehler und unnötige Streitigkeiten vermieden, so dass später kostengünstig eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden kann. Über die Kosten einer Beratung können Sie sich vorab bei Ihrem Anwalt erkundigen. Im Rahmen einer Erstberatung darf ein Anwalt höchstens EUR 190,00 zuzüglich Auslagen und Mehrwertstuer von Ihnen verlangen. Sind Sie nicht in der Lage, diese Kosten aufzubringen, können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.  Der Rechtsanwalt ist bei Vorlage dieses Beratungsscheines verpflichtet, Sie zu beraten und darf hierfür maximal EUR 15,00 von Ihnen verlangen. Eine weitere Pauschale wird der Rechtsanwalt dann gegenüber der Staatskasse abrechnen.

Trennungszeitpunkt

Eine Beantragung des Trennungsjahres gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, den Trennungszeitpunkt zu dokumentieren, um diesen später im Falle der Scheidung nachweisen zu können. Bei einem Auszug und Neuanmeldung einer Wohnung ist dies meist unproblematisch. Leben die Ehegatten aber innerhalb der Wohnung getrennt, ist dies kaum zu beweisen. Es empfiehlt sich daher ein gemeinsames Dokument aufzusetzen, in dem beide Ehegatten die Trennung bestätigen. Hier können auch einzelne Regelungen bezüglich des Getrenntlebens mit aufgenommen werden. Sie können auch uns damit beauftragen, an Ihren Ehegatten ein Schreiben zu richten, um so die Trennung „offiziell“ zu machen.

Vorbereitungen und Maßnahmen – Trennung Vorgehensweise:

Scheidung wie gehe ich vor (Checkliste Scheidung)

Immer wieder kommt es nach der Trennung vor, dass wichtige Unterlagen fehlen und keine genaue Kenntnis über Vertrags- und Vermögensverhältnisse besteht. Wenn Sie sich daher trennen, denken Sie daran, alle Ihre persönlichen Unterlagen wie Ausweise, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Arbeitspapiere, Versicherungsunterlagen, Zeugnisse, Behördliche Bescheide, Kontoauszüge und Vertragsunterlagen, mitzunehmen. Wenn Sie Kinder haben, denken Sie auch deren Unterlagen.

Wichtig ist es auch, sich einen Überblick über laufende Verbindlichkeiten, gemeinsame Verträge, wie auch über vorhandenes Vermögen wie Konten, Bausparverträge etc. zu verschaffen. Fertigen Sie sich hiervon nach Möglichkeiten Kopien. Dies gilt auch für Verdienstnachweise Ihres Ehegatten, um so im Falle der Geltendmachung von Unterhalt nicht auf die Auskunft des Anderen angewiesen zu sein.

Gemeinsame Konten sollten aufgelöst und eine Vollmacht für den Anderen in Bezug auf das eigene Konto widerrufen werden, damit kein Missbrauch erfolgen kann.

Wer wenig oder kein Einkommen hat, hat meistens gegenüber dem anderen Ehegatten einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser muss geltend gemacht werden, was schriftlich erfolgen sollte. Zu beachten ist, dass Unterhalt rückwirkend nur verlangt werden kann ab dem Zeitpunkt, in dem eine Aufforderung zur Zahlung von Trennungsunterhalt erfolgt ist oder aber verlangt wurde,  Auskunft über die Einkünfte zu erteilen, damit die Berechnung des Unterhalt­sans­pruchs erfolgen kann. Auch für die minderjährigen Kinder kann Unterhalt verlangt werden. Grundsätzliches und die Berechnungsweise finden Sie in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle.

Eine Liste der möglicherweise zu regelnden Punkte finden Sie über den Link oben auf unserer Seite Regelung Trennung.

Wenn nicht schon erfolgt, sollte bei Problemen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, sind grundsätzlich das Umgangsrecht mit den Kindern, das Sorgerecht, die Herausgabe der Kinder, Unterhalt für sich und die Kinder, aber auch die Zuweisung der gemeinsamen Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrats beim Familiengericht durchsetzbar.

Die Vorgehensweise bei Trennung kann individuell unterschiedlich sinnvoll sein. Es empfiehlt sich daher oft eine Beratung bei einem Rechtsanwalt.

Mediation

Einige Rechtsanwälte und auch andere Stellen bieten in familienrechtlichen Streitigkeiten eine Mediation an. Ziel ist hierbei, durch Vermittlung eine gemeinsame Vereinbarung zwischen den Ehegatten herbeizuführen.

Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche ScheidungEine endgültige Trennung führt in den meisten Fällen zur Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs. Die manchmal auch gelebte „Trennung ohne Scheidung“ ist selten sinnvoll. Grundsätzlich möglich ist nach einem Jahr Trennung auch eine Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners.

Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Gegenstandwert des Verfahrens (Verfahrenswert) nur auf die Scheidung und den Versorgungsausgleich bezieht und Folgesachen den Verfahrenswert nicht erhöhen (müssen).

Welche Unterlagen für die Einreichung einer einvernehmlichen Scheidung erforderlich sind, können Sie auf unserer Seite Unterlagen für die Scheidung nachlesen.

Ihr Scheidungsanwalt wird die Unterlagen dem Scheidungsantrag als Anlage beifügen und bei dem für Sie zuständigen Familiengericht einreichen.

Info: Vorgehen einvernehmliche Scheidung in 3 Schritten

 

Einvernehmliche Scheidung einfach online

Haben Sie bereits alles geregelt und sind sich mit Ihrem Ehegatten einig, kann die Scheidung online, d.h. den Scheidungsanwalt online oder aber auch postalisch zu beauftragen, eine komfortable Möglichkeit sein, Ihr Scheidungsverfahren in die Wege zu leiten. Denn egal ob Sie sich gerade in z.B. Frankfurt am Main, Bonn, Köln, Hamburg, Berlin oder München befinden, eine Terminsvereinbarung beim Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Soweit noch Unklarheiten bestehen, können diese meist telefonisch und per E-Mail geklärt werden. Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung Schritt für Schritt von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss durch das Verfahren.

Am Ende des Verfahrens erhalten Sie den Scheidungsbeschluss mit einem Rechtskraftvermerk. Ab dem Tag der Rechtskraft gilt die Ehe als ausfgelöst.


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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Kurz zusammengefasst:

    Die ersten Schritte zur Scheidung sind zunächst der persönliche Entschluss und die anschließende tatsächliche Trennung. Die während der Trennung auftretenden Fragen wie z.B. Unterhalt, Hausrat und wer in der Ehewohnung verbleiben kann, sollte nötigenfalls mit anwaltlicher Hilfe geklärt werden. Spätestens beim letzten Schritt, die Scheidung einzureichen, wird ein Anwalt benötigt. Vor Einreichung der Scheidung sollte in jedem Fall versucht werden, bis dahin noch zu regelnde Punkte und Streitigkeiten zu klären. Besteht dann kein Streit mehr, ist eine einvernehmliche Scheidung nach dem Trennungsjahr mit kalkulierbaren Kosten und einer absehbaren Verfahrensdauer durchführbar.


    Kurz erklärt: Scheidungsantrag | Versorgungsausgleich | Scheidungstermin | Scheidungsbeschluss


     


    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


    Inhalt dieser Seite: Vorgehen Trennung und Scheidung – Checkliste


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach