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ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online individuell | Dauer Scheidungsverfahren
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung.
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Allgemeingültig lässt sich nicht sagen, wie lange die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Da das Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben über die Scheidung und die Folgesachen grundsätzlich gleichzeitig zu entscheiden hat, hängt die Dauer des Verfahrens daher im wesentlichen auch von dem Umfang des Streits zwischen den Eheleuten ab. Eine Abtrennung der Folgesachen und Entscheidung über die Scheidung vorab ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Hierneben ist die Dauer des Verfahrens auch individuell von Richter zu Richter unterschiedlich, da sich u.U. Zeiten für Urlaub, Erkrankung oder aber auch unterschiedliche Arbeitsbelastungen bei den unterschiedlichen Familiengerichten ergeben können. Auch die Arbeitsweise der Richter ist oft unterschiedlich und kann sich auf die Dauer des Scheidungsverfahrens auswirken. Die unterschiedliche Auslastungen der Geschäftsstellen wirken sich ebenfalls auf die Verfahrensdauer aus.
Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist die Verfahrensdauer im wesentlichen davon abhängig, wie viel Zeit für die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern benötigt wird, da diese Auskünfte für die Entscheidung im Rahmen des in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt werden. Selbst bei einfach gelagerten Fällen muss daher mit einer Verfahrensdauer von ca. 5-6 Monaten gerechnet werden. Ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich reduziert sich die Verfahrendauer in der Regel um rund 3 Monate.
Abtrennung Versorgungsausgleich
Eine schnellere Scheidung wird durch das im Rahmen der Reform des Familienrechts eingeführte FamFG ermöglicht. Nach § 140 FamFG kann der Versorgungsausgleich abgetrennt und über die Scheidung vorab entschieden werden, wenn seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner) ein Zeitraum von drei Monaten verstrichen ist, beide Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen haben und beide übereinstimmend deren Abtrennung beantragen. Die dreimonatige Frist beginnt allerdings frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres. Info: Scheidung und Folgesachen
Info: Ausschluss u. Regelung Versorgungsausgleich / Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit
Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?
Neben der Bearbeitungszeit bei Gericht hat auch die eigene Vorgehnsweise Einfluss auf die Dauer bis zum Scheidungsbeschluss. Zeit kann eingespart werden durch:
In rechtlicher Hinsicht ist die Dauer des Verfahrens allerdings nicht von großer Relevanz, da es für die Folgen (z.B. Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches, Berechnung der Ehezeit für den Versorgungsausgleich) nicht auf die Dauer des Verfahrens sondern auf die Zustellung des Scheidungsantrages ankommt. Bei einer Online Scheidung beauftragen Sie die Durchführung des Scheidungsverfahrens online, so dass Sie unabhängig von der Verfahrensdauer lediglich den Scheidungstermin wahrnehmen müssen, der bei einer einvernehmliche Scheidung lediglich ca. 15 min in Anspruch nimmt.
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte
Formular für die Scheidung online
berücksichtigt die in der Regel erforderliche Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel spätestens am folgenden Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Über den nachfolgenden Link geht es
direkt zum Formular Scheidung Online.
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Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
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Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
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Info: Einvernehmliche Scheidung Ablauf
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