„Wie lange dauert die Scheidung ab Antrag?“

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Dauer Scheidung 2024 – die Dauer des Scheidungsverfahrens

Kurz erklärt: Dauer Scheidung ab Antrag

 

Dauer Scheidung
Viele Faktoren beeinflussen Dauer Scheidung

Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?

In der Praxis dauert eine Scheidung vom Scheidungsantrag bis zum Scheidungsbeschluss ca. 4 bis 10 Monate. Ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung der Scheidung stattfinden. Bei Streitigkeiten hängt die Dauer vom Umfang des Streits ab. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Verfahrensdauer im Wesentlichen davon abhängig, wie lange die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern dauert. Die Auskünfte der Rentenversicherungen werden für den durchzuführenden Versorgungsausgleich benötigt. Bei zu langer Bearbeitungszeit des Versorgungsausgleichs kann nach 3 Monaten die Abtrennung beantragt werden. Im Idealfall lädt das Gericht dann direkt zum Scheidungstermin und entscheidet später über den Versorgungsausgleich.

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Wie lange dauert eine Scheidung?

Allgemeingültig lässt sich nicht sagen, wie lange eine Scheidung dauert, genauer gesagt, wie lange die Dauer des Scheidungsverfahrens ist, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Da das Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben über die Scheidung und die Folgesachen grundsätzlich gleichzeitig zu entscheiden hat, hängt die Dauer des Verfahrens daher im Wesentlichen auch von dem Umfang des Streits zwischen den Ehegatten ab. Um so weniger zu klären ist, umso kürzer wird die Dauer der Scheidung sein. Eine Abtrennung der Folgesachen und Entscheidung über die Ehescheidung vorab ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Hierneben ist die Dauer einer Scheidung auch individuell von Richter zu Richter unterschiedlich, da sich u.U. Zeiten für Urlaub, Erkrankung oder aber auch unterschiedliche Arbeitsbelastungen bei den unterschiedlichen Familiengerichten ergeben können. Auch die Arbeitsweise der Richter ist oft unterschiedlich und kann sich auf die Dauer der Scheidung auswirken. Die unterschiedliche Auslastungen der Geschäftsstellen wirken sich ebenfalls auf die Dauer des Scheidungsverfahrens aus.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Von der Zustellung des Scheidungsantrages bis zum Scheidungsbeschluss
Wie lange dauert es bei einer einvernehmlichen Scheidung bis zum Gerichtstermin?

Wie lange dauert eine Scheidung?
Beginn Verfahren durch Zustellung der Scheidung durch das Gericht.

Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist die Dauer des Verfahrens der Scheidung im Wesentlichen davon abhängig, wie viel Zeit für die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern benötigt wird. Diese Auskünfte werden für die Entscheidung im Rahmen des in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt.

Regelmäßige Dauer der Scheidung: Selbst bei einfach gelagerten Fällen muss nach Einreichung der Scheidung mit einer Verfahrensdauer von wenigstens  4-6 Monaten für die Scheidung gerechnet werden. Ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich reduziert sich die Verfahrensdauer in der Regel um rund 3 bis 4 Monate. Bei bestehendem Streit kann die Dauer der Scheidung auch mehrere Jahre betragen.

Scheidung online Dauer: Da eine Online Scheidung auch im Jahr 2024 kein besonderes (gerichtliches) Verfahren ist, sondern nur meint, dass der Scheidungsanwalt via Internet kontaktiert wird, ergeben sich in Bezug auf die gesamte Dauer der Ehescheidung allenfalls geringe zeitliche Vorteile, da der Online-Anwalt meist so organisiert ist, dass nach Auftragserteilung der Scheidungsantrag kurzfristig bei Gericht eingereicht wird. Für das eigentliche gerichtliche Verfahren der Scheidung ergeben sich keine Unterschiede bei der Dauer. Mehr Info …

Info: Wie lange dauert die Zustellung des Scheidungsantrags?


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Wie lange dauert die Scheidung nach dem Versorgungsausgleich?

Wenn man den Suchvorschlägen bei den verschiedenen Suchmaschinen Glauben schenken kann, wird diese Frage häufig gestellt und wurde oben eigentlich schon beantwortet, deswegen nur kurz hierzu:

Versorgungsausgleich bei Scheidung durch das Familiengericht
Auskünfte zum VA ggü. dem Gericht

Die wesentliche Dauer des Scheidungsverfahrens einer einvernehmlichen Scheidung besteht darin, dass die Einholung der Auskünfte durch das Gericht im Rahmen des Versorgungsausgleichs (VA) einige Wochen oder Monate in Anspruch nimmt. Liegen dem Familiengericht alle Auskünfte der verschiedenen Rentenversicherungen vor, wird das Gericht den sog. Scheidungstermin bestimmen und am Ende der Sitzung eine Entscheidung verkünden, in der die Scheidung ausgesprochen und die Durchführung des Versorgungsausgleichs beschlossen wird.

Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz, dass durch das Gericht im Verbund entschieden wird, also nur eine Entscheidung über die Scheidung und den Folgesachen ergeht. Die Scheidung wird daher nicht nach sondern zusammen mit dem Versorgungsausgleich ausgesprochen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert das Verfahren in der Regel 5 – 6 Monate.

Besteht kein Streit und ist daher neben der Scheidung nur über den Versorgungsausgleich durch das Gericht zu entscheiden, gibt es bei Verzögerungen die Möglichkeit, eine Entscheidung über die Scheidung vorzeitig herbeizuführen, indem die Abtrennung des Versorgungsausgleichs durch beide Ehegatten beantragt wird.

Info: Ablauf Scheidungsverfahren

 

Abtrennung Versorgungsausgleich – schneller zum Scheidungstermin

Eine schnelle Scheidung wird durch das im Rahmen der Reform des Familienrechts eingeführte FamFG ermöglicht. Nach § 140 FamFG kann der Versorgungsausgleich abgetrennt und über die Scheidung vorab entschieden werden, wenn seit der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (Zustellung des Scheidungsantrags beim Antragsgegner) ein Zeitraum von drei Monaten verstrichen ist, beide Ehegatten die erforderlichen Mitwirkungshandlungen in der Versorgungsausgleichsfolgesache vorgenommen haben und beide übereinstimmend deren Abtrennung beantragen. Die dreimonatige Frist beginnt allerdings frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres. Info: Scheidung und Folgesachen

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Seiten Abtrennung Versorgungsausgleich und Beschleunigung und Verzögerung beim Versorgungsausgleich.

Tipp Kontenklärung im Trennungsjahr: Stellen Sie bereits während der Trennung einen Kontenklärungsantrag beim Rentenversicherungsträger. So können bereits vor Einreichung der Scheidung ungeklärte Zeiten durch Angaben und Unterlagen geklärt werden. Erfolgt die Klärung erst im Rahmen des Versorgungsausgleichsverfahrens, verlängert sich die Scheidungsdauer entsprechend. Die Dauer der Kontenklärung ist bei einer einvernehmlichen Scheidung meist der wesentliche Zeitfaktor.

Info: Ausschluss u. Regelung Versorgungsausgleich / Versorgungsausgleich bei kurzer Ehezeit

Die Dauer der Scheidung verkürzt sich nicht, wenn auf der Seite einer sog. Online-Scheidung mit der Blitzscheidung geworben wird und Sie dort Ihre Daten eingeben.

 

 

Wie kann das Verfahren beschleunigt werden?

Neben der Bearbeitungszeit bei Gericht hat auch die eigene Vorgehensweise Einfluss auf die Dauer bis zum Scheidungsbeschluss. Sie können daher selbst die Scheidung beschleunigen und damit die Dauer der Scheidung verkürzen, indem Sie im Verfahren zeitnah reagieren. Zeit kann eingespart werden durch:

  • Schnelle Bearbeitung des Scheidungsantrags und kurzfristige Einreichung beim Familiengericht durch den beauftragten Anwalt.*
  • Sofortige Einzahlung der Gerichtskosten durch den Antragsteller (Gerichtskostenvorschuss), da das Gericht erst nach Zahlung tätig wird
  • Umgehende Rücksendung des Fragebogens zum Versorgungsausgleich durch beide Ehegatten ohne die vom Familiengericht gesetzten Fristen voll auszuschöpfen
  • Umgehende Beantwortung von Rückfragen durch das Gericht oder den Rentenversicherungsträgern durch beide Ehegatten

*Wir haben zur schnellen Bearbeitung die Arbeitsabläufe bei Eingang Ihrer Angaben über unser Scheidungsformular optimiert. Die Einreichung des Scheidungsantrages erfolgt ohnehin zeitsparend online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) sozusagen in Echtzeit.


Wann kann eine längere Verfahrensdauer von Interesse sein?

In rechtlicher Hinsicht ist die Dauer des Scheidungsverfahrens für einige Punkte nicht von Relevanz, da es für die Folgen (z.B. Stichtag für die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruches, Berechnung der Ehezeit für den Versorgungsausgleich) nicht auf die Dauer der Scheidung, sondern auf die Zustellung des Scheidungsantrages ankommt. Für diejenigen, die Anspruch auf Trennungsunterhalt haben, bei der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sind oder aber als Beamter einen Familienzuschlag in Bezug auf die Ehe erhalten, kann durchaus auch eine lange Verfahrensdauer von Interesse sein, da die vorgenannten Privilegierungen mit der Rechtskraft der Scheidung enden. Beziehen Sie bereits Rente und ist zu erwarten, dass Ihre Ehegatte beim Versorgungsausgleich profitiert, ist eine schnelle Scheidung nicht von Vorteil, da sich nach Rechtskraft der Entscheidung des Gerichts die Höhe der Rente ändert.

 

Wie lange dauert eine nicht einvernehmliche Scheidung?

Ist die Scheidung nicht einvernehmlich, weil eine Seite nicht einwilligt und zustimmt oder streitige Folgesachen zu klären sind, hängt die Dauer der Scheidung vom Umfang der zu klärenden Streitpunkte durch das Gericht ab. Bei einfachen rechtlichen Fragen dauert das Scheidungsverfahren (nach altem Recht Scheidungsprozess) ca. 6 bis 12 Monate. Bei großem Streit und im Wege der Beweisaufnahme zu klärenden Punkten kann die Dauer der Scheidung auch mehrere Jahre dauern.

 

Wie lange dauert ein Scheidungstermin?

Der Scheidungstermin bei Gericht dauert bei einer Scheidung ohne Streit meist nur rund 10 Minuten. Bestehen streitige Punkte, hängt die Dauer vom Umfang der rechtlichen Erörterung und dem Verlauf von denkbaren Gesprächen über eine gütliche Einigung ab. Hier sollten mindestens 30 bis 60 Minuten eingeplant werden. Zeit für eine Anreise kann eingespart werden, wenn das Gericht die Teilnahme per Video gestattet, was selten bei einem streitigen Verfahren der Fall sein wird.


 

Bei einer Online Scheidung beauftragen Sie die Durchführung des Scheidungsverfahrens online, so dass Sie unabhängig von der Verfahrensdauer lediglich den Scheidungstermin wahrnehmen müssen, der bei einer einvernehmliche Scheidung lediglich ca. 15 min in Anspruch nimmt.

Scheidung Online spart Zeit und Aufwand

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
  • den Entwurf des Scheidungsantrages
  • eine Vollmacht

übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel spätestens am folgenden Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist.


 

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Zusammengefasst: Dauer der Scheidung:

In Deutschland dauert ein Scheidungsverfahren meistens wenigstens 4-6 Monate. Auch Verfahren bis zu 9-12 Monate sind nicht ungewöhnlich, wenn Rentenkonten zu klären sind. Findet aufgrund einer Ausnahme der Versorgungsausgleich nicht statt, findet der Scheidungstermin meist nach 6–12 Wochen statt.


Info: Warum es nicht mehr Scheidungsprozess, sondern Scheidungsverfahren heißt

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Info: Keine besondere Dauer der Online-Scheidung! Gibt es eine Blitzscheidung?

Info: Wie lasse ich mich scheiden?

Hinweis: Der Rechtsanwalt hat keinen Einfluss darauf, wie schnell das Gericht arbeitet und wie lange die Rentenversicherungsträger benötigen, um die Auskünfte zum Versorgungsausgleich an das Gericht zu übersenden. Die häufig versprochene schnelle Scheidung im Internet ist daher in der Regel nur ein (leeres) Werbeversprechen. Die Dauer der Scheidung hängt von vielen Faktoren ab. Eine Scheidung ohne durchzuführenden Versorgungsausgleich kann nach den hiesigen Erfahrungen mit vielen unterschiedlichen Amtsgerichten abhängig vom Gericht und zuständigem Richter von der Einreichung des Scheidungsantrages bis zum Scheidungstermin weniger als 4 Wochen oder aber auch mehr als ¼ Jahr dauern. Pauschal lässt sich sagen:

Die Dauer einer Scheidung in Deutschland hängt vom Umfang der zu regelnden Folgesachen ab. Auch ohne Streit ist aufgrund des in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleichs und die hierfür einzuholenden Auskünfte der Rentenversicherer mit einer Dauer von 4 bis 9 Monate zu rechnen.

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Aktualisiert am 16. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach