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„Wie erreiche ich eine schnelle Scheidung?“
Schnelle Scheidung
Die Trennung und die anschließende Scheidung ist oft ein beschwerlicher Weg. Die vollzogene Scheidung kann dann häufig eine Befreiung oder der erste Schritt auf dem neuen Lebensweg sein. Verständlich ist daher, dass der Wunsch nach einer schnellen Scheidung besteht.
Leider ist die Dauer einer Scheidung nicht immer absehbar und von Umständen abhängig, auf die man selbst oder auch der andere Ehegatte keinen Einfluss nehmen kann, wie z.B. die beim für die Scheidung zuständigem Familiengericht bestehende Auslastung oder auch die konkrete Arbeitsweise des zuständigen Richters. So können sich bei gleicher Sachlage u.U. bei unterschiedlichen Gerichten und/oder Richtern deutlich unterschiedliche Verfahrensdauern ergeben.
Auf viele Faktoren haben die Eheleute aber Einfluss und können bei Beachtung möglicherweise einige Monate im Scheidungsverfahren einsparen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Punkte aufzeigen, welche von der Trennung bis zur Zustellung des Scheidungsbeschlusses beachtet werden können.
Maßnahmen während der Trennung
Dass eine einvernehmliche Scheidung viel Zeit (und Geld) im gerichtlichen Verfahren einsparen kann, da keine Streitpunkte durch das Gericht zu klären sind, ist natürlich eine Binsenweisheit. Es versteht sich daher von selbst, dass die Eheleute möglichst alle Streitpunkte während des Trennungsjahrs klären sollten. Um sich rechtlich abzusichern, dass nicht doch später im gerichtlichen Verfahren Anträge zu streitigen Folgesachen gestellt werden und die Scheidung erst nach Klärung dieser Streitpunkte ausgesprochen werden kann, kann der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar sinnvoll sein. Liegt ein Ehevertrag vor, sind die entsprechenden Punkte möglicherweise schon geregelt.
Aber auch wenn schon alles geregelt ist oder aber gar kein Streit besteht, ist es wichtig, die Vorgehensweise für die beabsichtigte Scheidung mit dem Ehegatten abzustimmen. Eine für die andere Seite unerwartete Zustellung eines Scheidungsantrags durch das Gericht kann zu einer emotional geleiteten Gegenwehr führen. Im Rahmen der Abstimmung sollte auch geklärt werden, ob beide Seiten von dem gleichen Trennungszeitpunkt ausgehen. Unterschiedliche Darstellungen im Scheidungsverfahren können zu Verzögerungen oder im ungünstigsten Fall zu einer Zurückweisung des Antrags führen.
Im Rahmen der Abstimmung sollte auch darüber gesprochen werden, ob eine Teilung der Kosten bei nur einen im Verfahren beteiligten Anwalts in Betracht kommt.
Besteht kein Streit und wollen beide Seiten geschieden werden, kann nach einem Jahr Trennung die Scheidung eingereicht werden. Das Gericht muss dann im Verfahren lediglich noch klären, wie der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Zu diesem Zweck holt das Gericht bei den verschiedenen Versorgungsträgern Auskünfte darüber ein, in welcher Höhe Anwartschaften einer Altersversorgung während der Ehezeit auf beiden Seiten entstanden sind, um sodann im Scheidungsbeschluss auszusprechen, wie diese zu teilen sind. Die Einholung der Auskunft bei der gesetzlichen Rentenversicherung nimmt hierbei erhebliche Zeit ein, da die Deutsche Rentenversicherung (kurz DRV) mit dem Eingang des Auskunftsersuchens mit der Klärung des Rentenversicherungskontos beginnt und in diesem Zusammenhang die Eheleute anschreibt, um Zeiten wie z.B. Ausbildung, Erziehungszeiten oder bestehende Lücken im Datenbestand der Rentenversicherungsverlauf zu klären. Die nicht unerhebliche Zeit für die Kontenklärung kann vermieden werden, wenn beide Ehegatten schon einige Zeit vor Beginn des Scheidungsverfahrens bei deren Rentenversicherung einen Kontenklärungsantrag stellen. Hierdurch können im Idealfall 2 bis 3 Monate Dauer im Scheidungsverfahren eingespart werden.
An einigen Stellen im Internet ist als „Rechtstipp“ zu lesen, man könne vollständig auf den Versorgungsausgleich verzichten, um schneller zur Scheidung nach dem Trennungjahr zu kommen. Objektiv betrachtet ist dies natürlich wenig sinnvoll, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen, um einige Wochen oder Monate im Scheidungsverfahren einzusparen, wenn hierdurch im Alter über u.U. Jahrzehnte die Zahlung der monatlichen Rente erheblich gemindert ist.
Gibt es andere Gründe, den Ausschluss des Versorgungsaugleichs zu vereinbaren, sollte die entsprechende Beurkundung beim Notar im Idealfall ebenfalls während des Trennungsjahrs erfolgen, damit die Notarurkunde bei Einreichung der Scheidung bereits vorliegt. In derartigen Fällen kann das Gericht schon nach wenigen Wochen direkt den Scheidungstermin bestimmen.
Übrigens: Bei einer Trennung muss die Steuerklasse für das auf die Trennung folgende Kalenderjahr, also zum 01.01. geändert werden. Wer danach noch die günstige Steuerklasse III hat, muss nicht nur mit einer Nachzahlung von Steuern, sondern auch mit höheren Scheidungskosten rechnen, da ein zu hohes monatliches Nettoeinkommen bei der Ermittlung des Verfahrenswerts berücksichtigt wird.
Das Wichtigste in Kürze: Eine Einigung über alle streitigen Punkte sowie der Abstimmung des Vorgehens bei der Scheidung mit dem Ehegatten und die Einreichung eines Kontenklärungsantrags bei der gesetzlichen Rentenversicherung schon im laufenden Trennungsjahr verkürzt das anschließenede Scheidungsverfahren häufig um mehrere Monate.
Einleitung Verfahren
Die Scheidung beim Familiengericht kann nur eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt einreichen. Sie müssen daher zunächst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Hier ist es natürlich wichtig, dass die Bearbeitung von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einreichung des Scheidungsantrags kein zu großen Zeitraum in Anspruch nimmt. Ausgehend davon, dass wie bei uns eine kurzfristige Einreichung der Scheidung möglich ist, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen parat haben. Benötigt wird die Ehe- oder Heiratsurkunde, Geburtsurkunden minderjähriger gemeinsamer Kinder und gegebenenfalls die notarielle Urkunde über den Ausschluss des Versorgungsaugleichs (VA). Liegen alle Unterlagen vor und wurden alle offenen Fragen mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt geklärt, kann der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden. Postlaufzeiten gibt es nicht mehr, da alle Anwälte Schriftsätze an das Gericht online übermitteln. Auch der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann online mit dem Gericht kommunizieren und Zustellungen erhalten, wenn dieser sich den kostenlosen Dienst Mein Justizpostfach (MJP) einrichtet.
Das Wichtigste in Kürze: Eine schnelle Bearbeitung des Scheidungsantrags nach erfolgter Beratung und Einreichung des Scheidungsantrags mit den zur Verfügung gestellten Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Notarurkunde über Ausschluss VA) durch den beauftragten Rechtsanwalt ist wichtig für die Beschleunigung des Verfahrens.
Gerichtliches Verfahren
Nach Eingang des Scheidungsantrags bei Gericht übersendet dieses eine Gerichtkostenvorschussrechnung. Erst mit vollständiger Zahlung der Rechnung wird das Gericht tätig. Es ist daher wichtig, dass Sie diese Rechnung schnell von Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt erhalten und die Gerichtskosten umgehend einzahlen.
Wurde die Zahlung bei Gericht verbucht, wird die (elektronische) Verfahrensakte der zuständigen Richterin oder dem zuständigem Richter vorgelegt, welche/r sodann die Zustellung des Antrags auf Ehescheidung an den anderen Ehegatten veranlasst. Hiermit verbunden wird in der Regel eine Frist gesetzt, inerhalb derer Stellung genommen werden kann. Auch hier kann u.U. Zeit eingespart werden, wenn der andere Ehegatte zeitig vor Ablauf der Frist der Scheidung zustimmt.
Im nächsten Schritt fordert das Gericht beide Ehegatten auf, meist mit einer Frist von 4 Wochen, den Fragebogen zum Versorgungsausgleich zu übersenden. Anhand dieser Angaben veranlasst das Gericht die Einholung der Auskünfte zum Versorgungsausgleich. Um Zeit zu sparen, kann der Fragebogen, welchen Sie hier herunterladen können, schon vorher ausgefüllt und zeitig vor Ablauf der Frist an das Gericht übersandt wird. Der ausgefüllte Fragebogen kann auch schon zusammen mit dem Scheidungsantrag und der Zustimmung zur Scheidung übersandt werden.
Erst wenn alle Auskünfte vorliegen, wird das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin) bestimmen. Auskünfte privater Rentenversicherungen, Zusatzversorgungen oder Pensionen liegen meist nach wenigen Woch vor. Die Auskunft der gesetzlichen Rentenversicherung geht erst bei Gericht ein, wenn die Kontenklärung abgeschlossen ist. Wurde kein Kontenklärungsantrag vor dem Scheidungsverfahren gestellt, ist damit zu rechnen, dass Sie von der Deutsche Rentenversicherung zwecks Klärung von Lücken angeschrieben werden. Auch hier ist es für eine schnelle Scheidung wichtig, sofort zu reagieren und die gestzte Frist nicht voll auszuschöpfen.
Zum anschließenden Gerichtstermin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Sollten Sie weiter weg vom Gericht wohnen und nicht anreisen wollen, kann bei Gericht beantragt werden, dass Sie vor dem eigentlichen Scheidungstermin im Wege der Rechtshilfe bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört oder per Video zugeschaltet werden. Auch hier empfiehlt sich, einen entsprechenden Antrag möglichst schon vor Bestimmung des Gerichtstermins zu stellen, um einen Zeitverlust durch eine eventuell erforderliche Terminsverschiebung zu vermeiden. Auch ein schon geplanter Urlaub oder eine Dienstreise kann dem Gericht vorab mitgeteilt werden, damit der Gerichtstermin nicht auf diese Zeit bestimmt wird und verschoben werden muss.
Das Wichtigste in Kürze: Das gerichtliche Verfahren kann beschleunigt werden, indem der angeforderte Gerichtskostenvorschuss sofort gezahlt wird, die Ehegatten den Fragebogen zum Versorgungsausgleich ohne Ausschöpfung der gesetzten Frist an das Gericht übersenden und Rückfragen der Deutsche Rentenversicherung sofort beantworten.
Nach dem Scheidungstermin
Direkt am Ende des Scheidungstermins hat das Gericht in den meisten Fällen den Scheidungsbeschluss bereits verkündet. Dieser muss im Anschluss in schriftlich abgefasster Form an die Beteiligten förmlich zugestellt werden. Für die nicht anwaltlich vertretene Seite ist es wichtig, dass eine postalische Zustellung problemlos möglich ist und insbeondere der Briefkasten ordnungsgemäß beschriftet ist. Ist zwischenzeitlich ein Umzug erfolgt und die Adressänderung nicht schon spätestens im Scheidungstermin dem Gericht mitgeteilt worden, sollte umgehend dem Gericht die aktuelle Adresse mitgeteilt werden, damit ein ordnungsgemäße Zustellung erfolgen kann und es zu keiner Verzögerung bei Eintritt der Rechtskraft der Scheidung kommt. Erst mit der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst. Wollen beide Ehegatten eine sofortige Rechtskraft herbeiführen, können beide Seiten einen Rechtmittelverzicht erklären. Der bisher nicht anwaltliche vertretene Ehegatte muss hierfür einen Anwalt einschalten.
Die richtige Adresse ist auch wichtig, damit das Gericht Ihnen nach Eintritt der Rechtskraft eine auszugsweise beglaubigte Abschrift des Scheidungsbeschlusses nebst Rechtskraftvermerk übersenden kann, welche dazu dient, die Scheidung nachzuweisen (Scheidungsurkunde).
Hinweise
Im Rahmen der Werbung der Online-Scheidung wird mit der schnellen Scheidung geworben und an mancher Stelle die Einreichung der Scheidung innerhalb von 24h garantiert. Die zu schnelle Einreichung ohne Beratung birgt die Gefahr, dass in Ihrem Fall Punkte übersehen wurden und im ungünstigesten Fall zu erheblichen Zeitverzögerungen im gerichtlichen Verfahren und rechtlichen Nachteilen führen. Verzichten Sie daher niemals auf eine zumindest telefonische Beratung, zumal der Anwalt, der sich Zeit für Sie nimmt, nicht mehr Gebühren erhält als derjenige, der ohne Beratung ausschließlich auf Grundlage von Formularangaben die Scheidung einreicht. Die vermeintlich günstige und einfache Scheidung online verkürzt nicht das Verfahren bei Gericht und ist nicht für jeden sinnvoll. Auch kreierte Begriffe wie Blitzscheidung sollen lediglich eine schnelle Scheidung sugerieren, werden aber snonym für eine Härtefallscheidung verwendet. Eine Härtefallscheidung ermöglicht zwar die Einreichung der Scheidung schon vor Ablauf des Trennungsjahrs, ist aber von einer hohen emotionalen Belastung und meist einer langen Verfahrensdauer geprägt und die Anforderungen der Gerichte für die Erfolgsaussichten sind hoch.
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Inhalt dieser Seite: Schnelle Scheidung mit Trennungsjahr
Aktualisiert am 23. Oktober 2025 durch Rechtsanwalt Steinbach