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„Kann ich Sie auch online mit der Einreichung der Scheidung beauftragen?“

Ihr Scheidungsanwalt online für Ihre einvernehmliche Scheidung

Der elektronische Rechtsverkehr ist schon lange Wirklichkeit. Wenn wir als Anwalt für Sie die Scheidung einreichen sollen, erfolgt dies wie 2024 gesetzlich vorgesehen online über das sogenannte beA. Natürlich können auch Sie uns als Scheidungsanwalt online mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen oder vorab eine unverbindliche Anfrage senden. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch Ihre Scheidungsverfahren und stehen telefonisch und per E-Mail für Fragen während des ganzen Verfahrens für Sie zur Verfügung.

Zu unserem Anspruch gehört es, Sie individuell und persönlich zu betreuen. Dies auch, wenn Sie uns als Scheidungsanwalt online kontaktieren und beauftragen. Wir verstehen uns daher nicht als Scheidungsservice, bei dem Ihre Scheidung digital abgewickelt wird, sondern als diskrete, persönliche und anwaltliche Betreuung mit kurzen Kommunikationswegen für Ihre ganz persönliche Situation im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Ihrem Ehegatten. Eine digitale Abwicklung wäre auch gar nicht in Ihrem Interesse. Aufgrund der gesetzlich festgelegten Gebühren können Sie hierbei keine Kosten sparen, sondern lediglich dem Scheidungsanwalt Aufwand durch die digitale Verarbeitung Ihrer Daten ersparen, was Ihnen im Marketing so mancher Online-Scheidung gerne als schnelle & günstige Scheidung verkauft wird. Auch beim Online-Kontakt ist uns eine persönliche Betreuung daher wichtig.

Bei Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung können Sie uns gerne unverbindlich unter ✆ 06251 8565952  anrufen oder eine Anfrage senden.

Kurze Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Einreichung der Scheidung finden Sie weiter unten.


Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Scheidung einreichen mit Ihrem Scheidungsanwalt online

    Scheidungsanwalt online - Direktkontakt
    Scheidungsanwalt online: Rechtsanwalt Steinbach betreut Sie persönlich

    Wenn Sie die Absicht haben, sich scheiden zu lassen und sich hierüber mit Ihrer Ehefrau oder Ihrem Ehemann einig sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchzuführen, wenn neben der Scheidung und dem in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleich keine Streitpunkte bestehen. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass für das Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt benötigt wird und damit Kosten für einen weiteren Scheidungsanwalt nicht anfallen. Ein Ehegatte beantragt die Scheidung. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der zweite Ehegatte, der lediglich der Ehescheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Intern kann zwischen den Ehegatten vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten geteilt werden, wodurch sich eine erhebliche Kostenersparnis für eine einvernehmliche Scheidung ergibt. Vor Einreichung der Scheidung übersenden wir Ihnen eine entsprechende Vereinbarung, die Sie sich von Ihrem Ehegatten unterschreiben lassen können.

    Nähere Information zu den Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung in Deutschland und den Kostenvorteil hierbei erhalten Sie auf unserer Seite Erfahrungen und Informationen zur Scheidung Online.

    Wenn Sie außerdem Ihre Scheidung so einfach und unkompliziert wie möglich durchgeführt haben möchten, haben Sie die Möglichkeit, komfortabel online Ihren Scheidungsanwalt über das Internet zu beauftragen. Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen Ihr Scheidungsanwalt online per E-Mail oder Telefon zur Verfügung. Eine Terminsvereinbarung und ein Anwaltsbesuch entfallen, so dass Sie Zeit und Aufwand sparen. Auf eine Beratung brauchen Sie auch bei Ihrem Scheidungsanwalt online nicht verzichten. Gerne nehmen wir uns am Telefon für Sie Zeit.

    Die Beauftragung des Scheidungsanwaltes online ist daher ideal bei einer einverständlichen Ehescheidung, mithin bei allen Paaren, die sich ohne Streit scheiden lassen und die Durchführung ohne großen zeitlichen Aufwand veranlassen wollen. Lediglich für den Scheidungstermin beim Familiengericht selbst müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen. Da streitige Punkte nicht durch das Gericht zu erörtern sind, dauert ein entsprechender Termin meist nur 10 – 15 min. Wohnen Sie weit weg vom Gerichtsort, beantragen wir für Sie die Anhörung an dem Amtsgericht Ihres Wohnortes. Zu dem eigentlichen Scheidungstermin müssen Sie dann nicht anreisen.

    Kurz erklärt: Vorteil Scheidungsanwalt online

     

    Scheidung online Deutschland - bundesweit Scheidung einreichenDer Vorteil, den Scheidungsanwalt online zu beauftragen, liegt bei der kurzen Kommunikation mit dem Anwalt. Es muss kein Termin vereinbart und die Scheidung kann von zu Hause oder dem Büro aus vorbereitet werden. Fragen werden telefonisch oder online geklärt. Weder das rechtliche Verhältnis des Mandates noch das Verfahren bei Gericht ändert sich hierdurch. Wer online ungern kommuniziert, kann zu den gleichen Kosten einen Scheidungsanwalt auch in dessen Kanzlei beauftragen.

     

    Wir empfehlen vor Beauftragung ein Telefonat mit uns zu führen. So können wir klären, ob die Beauftragung online der geeignete Weg für Sie ist, denn

    Ihre Ehescheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.  So sollte diese auch behandelt werden.

    Besteht in nicht unerheblichem Umfang Streit oder Beratungsbedarf, kann der Weg zu einem  Scheidungsanwalt vor Ort sinnvoll sein. Sollten Sie Scheidungsanwälte an Ihrem Wohnort suchen, erkundigen Sie sich bei Bekannten, ob diese gute Erfahrungen mit einem bestimmten Scheidungsanwalt gemacht haben. Auch die meisten regionalen Rechtsanwaltskammern können Ihnen Scheidungsanwälte, d.h. Rechtsanwälte, die im Familienrecht tätig sind, nennen.


    Scheidungsanwalt online: Den Anwalt für die Scheidung online zu beauftragen, ist weder besser noch schlechter als eine Beauftragung in der Anwaltskanzlei, sondern einfach anders und nicht für jeden die optimale Lösung, für viele aber auch genau das Richtige. Die Möglichkeiten des Internets nutzen wir im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit mit guten Erfahrungen bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten.


    Info: Was genau ist eine Online-Scheidung oder ein Scheidungsservice?

    Häufige Fragen zur Scheidung 2024 kurz zusammengefasst:

    Kann ich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben?

    Ja, dies ist grundsätzlich möglich, wenn hierfür räumlich abgetrennte Lebensbereiche eingerichtet werden und wechselseitig keine Versorgungsleistungen wie z.B. Kochen, Putzen oder Wäsche waschen erbracht werden. Das gemeinsame Essen mit den Kindern kann dann allerdings schon problematisch sein. …mehr

    Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

    Bei Einreichung der Scheidung sollte das Trennungsjahr abgelaufen sein. Der oft zu hörende Tipp, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, da das Gericht ohnehin erst die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen muss, kann im ungünstigsten Fall zur Abweisung des Scheidungsantrages führen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. …mehr

    Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

    Dem Antrag auf Ehescheidung soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Gibt es Besonderheiten wie z.B. eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder andere relevante Regelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, muss die Notarurkunde ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. …mehr

    Was kostet eine Scheidung und ist die Online-Scheidung günstiger?

    Weder hier noch an anderer Stelle ist die Scheidung günstiger. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch das Familiengericht den Verfahrenswert auf Grundlage der Einkommensverhältnisse festsetzt. Nach Versendung Ihrer unverbindlichen Anfrage zur Scheidung oder bei einer einfachen Kostenanfrage erhalten Sie kostenfrei eine individuelle und praxisnahe Kostenschätzung, mit der Sie kalkulieren können.

    Wie lange dauert die Scheidung?

    Bei einer Scheidung ohne Streit ist die Verfahrensdauer im Wesentlichen davon abhängig, wie lange die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern dauert, da diese Auskünfte für die Entscheidung des durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt werden. In der Praxis dauern entsprechende Verfahren ca. 4 bis 10 Monate. Ohne Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden. …mehr

    Muss ich beim Scheidungstermin persönlich erscheinen?

    Das Familiengericht soll die Beteiligten zu den Voraussetzungen der Scheidung anhören. Beide Ehegatten müssen daher grundsätzlich im Scheidungstermin anwesend sein oder aber im Wege der Rechtshilfe vorher durch ein Amtsgericht am Wohnort angehört werden. Es erfolgt durch das Familiengericht eine Befragung zur Trennungszeit und der Frage, ob die Eheleute geschieden werden möchten. …mehr

    Was passiert, wenn der andere Ehegatte im Scheidungstermin nein sagt?

    Dass der andere Ehegatte plötzlich nicht mehr der Scheidung zustimmt, unter Umständen erst im Scheidungstermin nein sagt, kommt in der Praxis weit seltener vor als meist befürchtet. Wie weiter unten dargestellt, ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung eine Durchsetzung der Scheidung möglich. Probleme sind zu erwarten, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch nicht abgelaufen war. Rechtstipps im Internet, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahr einreichen, sind daher nicht immer zu Ende gedacht

    Reicht ein Anwalt im Scheidungsverfahren aus?

    Es reicht im Rahmen einer einverständlichen Scheidung aus, wenn die Antragstellerseite anwaltlich vertreten wird. Auch wenn immer wieder bei Zustellung des Scheidungsantrages Verunsicherung entsteht, da das Familiengericht auf den grundsätzlichen Anwaltszwang beim familiengerichtlichen Verfahren hinweist, reicht es aus, dass der Antragsgegner ohne Anwalt die Zustimmung zur Scheidung erklärt. Ein zweiter Anwalt kann daher, muss aber nicht sein. …mehr

    Bei welchem Familiengericht wird die Scheidung eingereicht?

    Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Ehescheidung ist in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten, ist das Familiengericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich. …mehr

    Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?

    Nach Ablauf des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich, die Scheidung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten zu beantragen und durchzusetzen, was gar nicht so selten vorkommt. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe näher dargelegt werden. Nach drei Jahren Trennung entfällt auch das, da kraft Gesetzes die Zerrüttung vermutet wird. …mehr

    Kann ich (selbst) online die Scheidung einreichen?

    Es gibt auch im Jahr 2024 kein Verfahren, bei dem die Scheidung online durchgeführt wird. Bei einer sog. Online-Scheidung wird ein Anwalt online  mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht beauftragt. Ein Termin bei einem Anwalt ist dann nicht zwingend erforderlich, da die Beratung durch den Rechtsanwalt und die Beauftragung durch den Antragsteller der Scheidung per E-Mail oder Telefon erfolgen. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes bei einer „Scheidung online“. …mehr

    Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

    Der in der Regel im Scheidungstermin verkündete Scheidungsbeschluss wird anschließend schriftlich zugestellt. Ab diesem Tag läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Endet die einmonatige Rechtsmittelfrist, ohne dass ein Beteiligter das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist die Scheidung am Folgetag rechtskräftig. Das Familiengericht übersendet sodann nach den gesetzlichen Vorgaben eine auszugsweise Ausfertigung (Teilausfertigung) des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftzeugnis von Amts wegen. …mehr

    Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

    Der Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache im Scheidungsverfahren, welche auch ohne Antrag der Ehegatten entschieden wird. Im Scheidungsbeschluss werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Beteiligten geteilt, indem das Familiengericht die Übertragung der Anwartschaft auf den anderen Ehegatten ausspricht.  …mehr

    Muss mein Ehegatte etwas unterschreiben?

    Für die Scheidung ist keine Unterschrift erforderlich. Wenn Sie sich einig sind, erfolgt die Zustimmung zur Scheidung mündlich im Scheidungstermin. Damit Sie die Anwaltskosten nicht alleine tragen müssen, übersenden wir zusammen mit dem Entwurf des Scheidungsantrages immer eine Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten. Diese können Sie sich zur eigenen Absicherung unterschreiben lassen.

    Wann kann ich meinen Namen ändern?

    Nach Rechtskraft der Scheidung können Sie beim Standesamt eine Namensänderung vornehmen lassen. Soweit Sie nichts veranlassen, wird der während der Ehe geführte Nachname weitergeführt. Auf den Nachnamen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. …mehr

    Kann ich mich auch in Deutschland scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?

    In den meisten Fällen können Sie sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dies unabhängig davon, wo Sie geheiratet haben und ob einer oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Scheidung mit Auslandbezug.

    Kann ich eine Anfrage senden, obwohl ich erst kurz getrennt lebe und die Scheidung noch nicht einreichen kann?

    Eine Anfrage können Sie auch vor Ablauf des Trennungsjahres senden. Sie erhalten von uns trotzdem einen Entwurf des Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Auf Wunsch setzen wir uns kurz vor Ablauf des Trennungsjahres wieder mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, ob die Scheidung eingereicht werden soll. Der vorbereitete Scheidungsantrag kann dann bei Bedarf sofort an das Gericht gesendet werden.


    Scheidungsanwalt online: Bei Fragen, auch zu den Kosten, können Sie unverbindlich eine Anfrage senden oder anrufen. Die Erfahrung zeigt: wer gut informiert ist und weiß, was auf ihn zukommt, wird das Verfahren bei Gericht mit so wenig Aufregung wie möglich durchlaufen. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist.

    Auch bei einer Online-Beauftragung sind die Kosten für den Scheidungsanwalt keine besonderen, da die Höhe gesetzlich geregelt ist.

    Tags: Rechtsanwalt Scheidung online | Rechtsanwalt Scheidung | Scheidungsanwalt online | Rechtsanwalt Familienrecht online | Anwalt online

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Info: Auch die Justiz ist online

    Elektronisches Anwaltspostfach – online an das GerichtDas besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflicht und ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten. Der Anwalt reicht daher die Scheidung online beim Familiengericht ein, egal ob dieser direkt oder online beauftragt wurde. Auch wenn der Scheidungsanwalt die Scheidung online beim Familiengericht einreicht, wird das Verfahren auch im Jahr 2024 nicht zu einer Scheidung in Echtzeit. Der Ablauf der Scheidung hat sich hierdurch nicht verändert. Auch wenn sich der Richter digitalen Hilfsmitteln bedient oder eine Online-Akte führt, erfolgt die juristische Prüfung und Entscheidung ganz analog.

    Häufig gelingt die Scheidung ohne Streit. Wenn wir die Scheidung einvernehmlich für Sie beim Familiengericht einreichen, benötigt Ihr Ehegatte keinen eigenen Rechtsanwalt. Ist vorher gelungen, eine Kostenvereinbarung abzuschließen, reduzieren sich Ihre Anwaltskosten. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten (ein Anwalt und Gericht).

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    Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach